Behandlungsfehler bei Hüftprothese? Total-Endo-Prothese (TEP) – Produktmangel – Lockerung
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Hintergrund der Operationsindikation
Mit einer Hüft-TEP bezeichnet man die Total-Endo-prothese des Hüftgelenks. Die künstlichen Hüftgelenke sind auch die bekanntesten Endoprothesen. Wenn bei einer Hüftoperation sowohl der Gelenkkopf als auch die Gelenkpfanne ersetzt werden, spricht man von einer Total-Endo-Prothese. Wird hingegen nur der Gelenkkopf ersetzt, spricht man von einer Hemi-Endo-Prothese. Bei einer fortgeschrittenen Arthrose und schmerzhafter Versteifung des Hüftgelenks (Coxarthrose) wird eine Hüftprothese notwendig. Sehr häufig wird die Hüftoperation durchgeführt, wenn man an einer Hüftgelenksarthrose erkrankt ist. Sie charakterisiert sich durch den schmerzhaften Verschleiß des Gelenkknorpels und Veränderungen der Knochen. In der Therapie dominiert hier dann der endoprothetische Hüftgelenksersatz. Heutzutage ist die Hüftprothese eine Routineoperation. Doch die besonderen Umstände jedes Patienten und die Vielfalt der verfügbaren Materialien, Prothesetypen und Befestigungstechniken erfordern viel Erfahrung vom Operateur.
Das Ziel der Protheseplanung ist eine dauerhafte Hüftprothese, die den spezifischen Belastungen des Patienten gewachsen ist.
Haltbarkeit der TEP-Hüftprothese
Wenn die Hüft-TEP fachgerecht operiert wird, hat sie eine Lebensdauer von 15-20 Jahren, in manchen Fällen sogar 25 und länger. Patienten in einem hohen Alter, die eine Hüftprothese brauchen, haben sehr gute Aussichten, dass sie in ihrem Leben keinen Prothesenwechsel mehr erleben müssen. Um der frühen Lockerung der Hüft-TEP durch Plastikabrieb vorzubeugen, werden abriebarme Materialien wie Keramik oder keramikbeschichtetes Metall verwendet.
Behandlungsfehler
Nach chirurgischen Eingriffen gibt es die meisten Patientenbeschwerden. Bei mehr als 1700 Fällen im Jahre 2009 hatten die Betroffenen Anspruch auf Schmerzensgeld.
Am häufigsten sind Fehler bei Hüft- oder Knieoperationen und bei chirurgischen Eingriffen nach Unterarm- und Unterschenkelbrüchen sowie Sprunggelenkverletzungen.
Bei einer Hüftoperation kann man in der Regel von einem Behandlungsfehler sprechen, wenn sich die Prothese innerhalb kürzester Zeit lockert. Dies spricht dann dafür, dass die Hüftpfanne nicht richtig angebracht ist oder deren Stabilität nicht hinreichend kontrolliert wurde. In diesem Falle haftet der Arzt für alle weiteren negativen Folgen durch die Folgeoperation und etwaige weitere Verschlechterungen.
Fallbeispiel: Behandlungsfehler bei einer Hüftoperation
Einer Seniorin wurde eine neue Hüftendoprothese, nachdem sie mit ihrer eigenen Hüfte erhebliche Probleme hatte, implantiert. Die Planung, welche zuvor bezüglich der Operation stattgefunden hatte, erwies sich als fehlerhaft. Die Prothese war für den Körperbau der Seniorin zu groß. Die fehlerhafte Prothese wurde dennoch – so wie vorgesehen – implantiert und die Patientin ohne weiteres entlassen. Daraufhin litt sie unter erheblichen Schmerzen.
Eine Prüfung des Implantats nach der Operation durch das behandelnde Krankenhaus erfolgte nicht, obwohl eine solche Prüfung explizit in den entsprechenden Leitlinien der Deutschen Gesellschaft für Orthopädie sowie in den einschlägigen Leitlinien des Berufsverbands der Ärzte für Orthopädie gefordert wird und es sich dabei um eine Leitlinie handelt, die den Ärzten wenig Spielraum lässt. Auch der eingeschaltete medizinische Dienst der Krankenkasse ging in seinem Gutachten von einem Behandlungsfehler aus.
Nach dem operativen Eingriff und Rehabilitationsmaßnahmen ging es der Patientin besser. Ein Jahr später kam es plötzlich an allen großen Gelenken des Körpers zu Gelenkbeschwerden. Sehr starke Schmerzen an der operierten Hüfte traten auf.
Es stellt sich heraus, dass die CRP-Werte zu hoch waren. Der CRP-Spiegel im Blut steigt, wenn eine Infektion, Entzündung oder ein Gewebeschaden im Körper vorliegt. Wenige Monate später zeigte ein Bluttest, dass sich die Nierenwerte erheblich verschlechtert haben. Die Kobalt-Konzentration im Blut war 20mal größer als zugelassen. Daraufhin kam es zu einer Wechseloperation.
Zwei Jahre darauf folgte ein Schaft- und Kopfwechsel der Hüft-TEP. Es folgten bei der Patientin starke Rückenbeschwerden, welche durch eine Anschlussbehandlung nicht komplett gelindert wurden. Es wurde ein Bandscheibenvorfall nachgewiesen. Der Verdacht, dass dieser durch die Hüft-TEP ausgelöst wurde, ist hoch. Die Gegenseite hat dies bestritten. Zum Ende wurde sich auf einen Vergleich mit einer Summe um 25.000 Euro zugunsten der Patientin geeinigt. Dies ist ein Fall, der in unserer Beratungspraxis des häufigeren vorkommt.
Rechtsprechung im Bereich der Produkthaftung – Abgrenzung Behandlungsfehler zu Produktfehler
Ursprünglich ging dieser Prozess um die Produkthaftung bei fehlerhaften Produktserien von Defibrillatoren. Jedoch ist dieses Urteil auch auf fehlerhafte Produktserien bei Hüftprothesen anwendbar.
Die Hüftprothese „Varicon“ von F. M. GmbH wies eine Bruchrate von 4-5 % auf. Vergleichbare Hüftprothesen von anderen Herstellern wiesen hingegen nur eine Bruchrate zwischen 0,01 % und 0,1 % auf.
Es ist unerheblich, ob die konkret implantierte Hüftprothese eine solch hohe Bruchrate hat, da die ganze Serie fehlerhaft produziert wurde. Zum Zeitpunkt der Klage war die Prothese noch implantiert und wies keine Probleme auf. Wenn jedoch in Zukunft materielle Schäden an dieser Prothese entstehen, hat die Klägerin Anspruch auf Ersatz, wenn eine Revisionsoperation notwendig wird.
In einem Freiburger Krankenhaus wurden in den Jahren 2004-2008 fehlerhafte Hüftgelenke implantiert. Betroffen waren ca. 100 Patienten. Grund dafür waren nicht fehlerhafte Operationen, sondern fehlerhaftes Material. Untersuchungen haben ergeben, dass sich Metallspäne vom Gelenkgelöst haben.
Das Krankenhaus trägt keine Schuld. Die Klinik musste die fehlerhaften Prothesen austauschen und die Kosten der Operationen wurden von Krankenkassen übernommen.
Der Hersteller sah den Grund nicht in einem Entwicklungsfehler, sondern in falscher Montage. Der Hersteller behauptete, dass der behandelnde Arzt die Prothese nicht fest genug in den Knochen eingeschlagen hat. Untersuchungen haben ergeben, dass es nicht an ungenauem montieren der Hüftprothese lag.
Nicht nur unpassende Prothesen können beanstandet werden. Die Behandlungsfehler beschränken sich nicht nur auf den Knochen oder auf die Prothese, sondern auch auf das herumliegende Gewebe. Durch Metallabriebe der Prothese kann es zu erheblichen Gewebeschädigungen kommen. Hier breiten sich die Schmerzen oft im kompletten Körper aus.
Wie in dem obigen Fall in kann es zu Knochenfraß kommen (Osteloyse oder Pseudotumor). Hier war eine Re-Modellierung des Knochens aus einem synthetischen Stoff notwendig. Das herumliegende Gewebe wurde von dem feststellbaren Metallabrieb nekrotisch – es ist abgestorben – und musste entfernt werden.
Rechtliche Unterstützung bei der Abklärung- Behandlungsfehler – Ja oder Nein
Wir helfen Ihnen bei der Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen. Zunächst können wir für Sie klären, ob die Hüftprothese lege artis eingesetzt worden ist. Wir unterstützen Sie dabei.
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