Behandlungsfehler der Nieren
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Ein Befunderhebungsfehler liegt vor, wenn der Arzt trotz Symptomatik wie wiederholte Harnwegsinfekte keine weiteren Untersuchungen wie eine Miktionszystourethrogafie und eine szintigraphische Untersuchung der Nieren zur Bestimmung der Nierenfunktion vornimmt. Folge hiervon kann ein Ausfall der Nierenfunktion mit der Notwendigkeit der Entfernung der Niere sein.
Tritt wiederholt Blut im Urin auf und ist der Nierenbefund in der Sonographie auffällig, handelt der Arzt fehlerhaft, wenn er eine weitergehende Befunderhebung unterlässt. Ursache für diese Befunde
kann ein Nierentumor sein. Wird dieser verspätet erkannt, kann es bereits zu einer Metastasierung in die Leber, Lunge und Lymphknoten gekommen sein.
Im Fall der Diagnose eines Niereninfarktes ist es grob fehlerhaft, wenn der Arzt nicht sofort intravenös Heparin-Bolus und nachfolgend niedermolekulares Heparin verabreicht.
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Meine Tätigkeit als Patientenanwalt sehe ich als Unterstützung für Mitbürger, die aufgrund eines ärztlichen Behandlungsfehlers einen Schaden erlitten haben.
Denken Sie auch: „Als Patient habe ich eh keine Chance gegen den Arzt.“
Das stimmt nicht! Ja, es gibt wie in jedem Rechtsgebiet Hürden zu überspringen. Aber diese Hürden können übersprungen werden! Gemeinsam können wir hoch genug springen. 100 prozentige Sicherheit gibt es zwar nicht. Aber mit den notwendigen Kenntnissen und Erfahrungen steigt die Chance, sich gegen den Arzt erfolgreich durchzusetzen erheblich. Ich habe aufgrund meiner jahrelangen Tätigkeit im Arzthaftungsrecht die notwendigen Kenntnisse und Erfahrungen. Lassen Sie uns gemeinsam stark sein und hoch springen!
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