Behandlungsfehler: Ihre Ansprüche und Rechte. ​Tipps vom Fachanwalt für Medizinrecht

  • 4 Minuten Lesezeit

Die wichtigsten Fakten

Behandlungsfehler sind Verstöße gegen anerkannte medizinische Standards. Sie können während der Diagnose, Therapie oder durch organisatorische Mängel auftreten. Werden Fehler nachgewiesen, haben betroffene Patienten in der Regel Anspruch auf Schadensersatz und Schmerzensgeld. Auch Angehörige können in bestimmten Fällen Ansprüche geltend machen.


So gehen Sie vor

  1. Protokoll erstellen: Notieren Sie den Behandlungsverlauf detailliert.
  2. Patientenakte anfordern: Fordern Sie Ihre vollständige Patientenakte beim behandelnden Arzt an.
  3. Krankenkasse einbeziehen: Nutzen Sie den Medizinischen Dienst der Krankenkassen für eine Gutachtenerstellung.
  4. Gutachterkommission einschalten: Konfrontieren Sie den Arzt schriftlich mit Ihrem Vorwurf im Rahmen eines Schlichtungsverfahrens über die Gutachterkommission.
  5. Klage vor dem Zivilgericht: Bei fehlender außergerichtlicher Einigung ist der Rechtsweg eine Option.
  6. Fachanwalt für Medizinrecht: Die o.g. Punkte 2 bis 5 können Sie zwar ggf. selbst in die Wege leiten, jedoch macht es mehr Sinn einen spezialisierten Patientenanwalt und Fachanwalt für Medizinrecht mit der Durchführung zu beauftragen.


Wann liegt ein Behandlungsfehler vor?

Ein Behandlungsfehler liegt vor, wenn ein Arzt gegen medizinische Standards verstößt. Dazu zählen Fehler in der Diagnose, der Therapie, bei der Patientenaufklärung oder in der Organisation einer medizinischen Einrichtung.


Welche Arten von Behandlungsfehlern gibt es?

  • Aufklärungsfehler: Unzureichende Aufklärung des Patienten.
  • Therapiefehler: Wahl einer falschen Behandlungsmethode.
  • Organisationsfehler: Mängel in der Praxisorganisation.
  • Diagnosefehler: Falsche Interpretation von Befunden.
  • Übernahmeverschulden: Behandlung ohne ausreichende Qualifikation.
  • Behandlungsfehler: Ärztliche Behandlung, die nicht den allgemein anerkannten fachlichen Standards entspricht


An wen soll ich mich wenden?

Zunächst sollte ein klärendes Gespräch mit dem behandelnden Arzt gesucht werden. Unterstützung bieten Krankenkassen und Gutachterkommissionen. Bei Streitigkeiten sollte ein spezialisierter Patientenanwalt eingeschaltet werden.


Welche Ansprüche hat man, wenn ein Behandlungsfehler vorliegt?

Ansprüche auf Schadensersatz und Schmerzensgeld bestehen, wenn ein Behandlungsfehler nachweislich zu einem Schaden geführt hat. Diese umfassen:

  • Behandlungskosten
  • Zusätzliche Heilbehandlungskosten
  • Fahrtkosten
  • Verdienstausfall
  • Haushaltsführungsschaden
  • Kosten für Umbau der Wohnung und/oder des Autos
  • Zukunftsschaden u.v.m.


Vorgehensweise bei der Durchsetzung von Ansprüchen

Für die Durchsetzung von Ansprüchen ist die genaue Dokumentation des Behandlungsverlaufs entscheidend. Hierzu zählen alle ärztlichen Aufzeichnungen und Befunde. Ein spezialisierter Patientenanwalt fordert die vollständige Patientenakte an und prüft diese auf das Vorliegen von Behandlungsfehlern.


Wer muss beweisen, dass ein Behandlungsfehler vorliegt?

Grundsätzlich liegt die Beweislast bei Ihnen als Patient. Bei groben Behandlungsfehlern tritt eine Beweislastumkehr ein, wobei der Arzt den Nachweis erbringen muss, dass der Fehler nicht ursächlich für den Schaden war. Auch bei Aufklärungsfehlern ist der behandelnde Arzt beweispflichtig und nicht Sie als Patient.


Diese Fristen müssen Sie beachten!

Ansprüche verjähren in der Regel nach drei Jahren ab Kenntnis des Behandlungsfehlers. Maßgeblich ist der Zeitpunkt, ab dem Sie als Patient Kenntnis vom Fehler erlangt haben.


Wie viel Schmerzensgeld wird gezahlt?

Die Höhe des Schmerzensgeldes variiert je nach Einzelfall. Sie dient dem Ausgleich für erlittene Schmerzen und Beeinträchtigungen. Eine pauschale Festlegung ist nicht möglich; die Entschädigung orientiert sich an der Schwere des Schadens.


Ihr Patientenanwalt und Fachanwalt für Medizinrecht

Christoph Theodor Freihöfer

Kanzlei Freihöfer - Ihr Patientenanwalt

Patientenanwalt Freihöfer – Ihr Experte für Behandlungsfehler


Ihr Anwalt bei medizinischen Behandlungsfehlern

Die Kanzlei Freihöfer ist spezialisiert auf Fälle von ärztlichen Behandlungsfehlern. Unser Ziel ist es, Patienten zu ihrem Recht zu verhelfen, wenn sie durch medizinische Fehlbehandlungen Schaden erlitten haben.


Haftung des Arztes bei Behandlungsfehlern

Ein Behandlungsfehler liegt vor, wenn die ärztliche Behandlung nicht den allgemein anerkannten fachlichen Standards entspricht. In einem solchen Fall kann der betroffene Patient Schadensersatz und Schmerzensgeld verlangen. Nach § 630a Abs. 2 BGB müssen medizinische Behandlungen dem aktuellen Stand der Wissenschaft entsprechen. Diese Standards sind je nach Fachgebiet unterschiedlich und müssen dem behandelnden Arzt bekannt sein und eingehalten werden. Werden diese Standards verletzt, kann der Arzt für den entstandenen Schaden haftbar gemacht werden.


Kostenlose Ersteinschätzung Ihres Falls

Vermuten Sie, Opfer eines Behandlungsfehlers geworden zu sein? Wir bieten Ihnen eine kostenlose Ersteinschätzung an. Unsere Kanzlei arbeitet eng mit einem Netzwerk aus ärztlichen Beratern zusammen, um Ihre Patientenakte auf Vollständigkeit und mögliche Behandlungsfehler zu prüfen. In vielen Fällen ziehen wir medizinische Gutachter hinzu, um eine fundierte und klare Einschätzung zu erhalten. Dies gibt Ihnen eine verlässliche Grundlage, um über weitere rechtliche Schritte zu entscheiden.

Unsere Kanzlei ist ausschließlich auf die Vertretung von Patienten spezialisiert. Wir setzen uns mit vollem Engagement für Ihre Rechte ein und stehen Ihnen mit unserem Fachwissen zur Seite.


Kontaktieren Sie uns für eine unverbindliche Beratung

Schreiben Sie uns oder rufen Sie uns an, um einen Termin für eine unverbindliche Beratung zu vereinbaren. Wir sind für Sie da und kämpfen für Ihr Recht auf eine angemessene Entschädigung bei ärztlichen Behandlungsfehlern.


Wir sind Ihr verlässlicher Partner und kämpfen für Ihr Recht!


Ihr Patientenanwalt und Fachanwalt für Medizinrecht

Christoph Theodor Freihöfer

Kanzlei Freihöfer – Ihr Patientenanwalt

Sie sind Opfer eines Behandlungsfehlers?

Wir beraten Sie gerne und helfen Ihnen.


Rufen Sie uns an.


  • Kostenlose und unverbindliche Ersteinschätzung
  • Wir melden uns innerhalb von 3 Stunden*
  • Über 11-jährige Erfahrung
  • Nur für Patienten tätig
  • Deutschlandweite Vertretung

089 215405930


neu@kanzlei-freihoefer.de


www.patientenanwalt-freihoefer.de


*während der Bürozeiten

Foto(s): Rechtsanwalt Christoph Theodor Freihöfer


Artikel teilen:


Sie haben Fragen? Jetzt Kontakt aufnehmen!

Weitere Rechtstipps von Rechtsanwalt Christoph Theodor Freihöfer

Beiträge zum Thema