Behandlungsfehler:Staphylococcus Aureus-Infektion nach Facettenblockade

  • 1 Minuten Lesezeit

Landgericht Stendal - vom 25. Januar 2014
Medizinrecht - Arzthaftungsrecht - Behandlungsfehler:
Staphylococcus Aureus-Infektion nach Facettenblockade, LG Stendal, Az. 21 O 71/10

Chronologie:
Die Klägerin leidet seit 2007 an Beschwerden im Iliosakralgelenk. Anfang 2009 erlitt sie eine LWS-Distorsion. Im Klinikum der Beklagten erhielt sie im Rahmen einer ambulanten Behandlung eine sogenannte Facettenblockade. Es stellte sich eine Staphylokokken-Infektion heraus. Die Klägerin kann seither ihren Beruf als Krankenschwester nicht mehr ausüben. Kausale Folgen des Vorfalles sind u.a. ein Psoasaabzess, ein Karpaltunnelsyndrom sowie eine Niereninsuffizienz und Mobilitätseinschränkungen.

Verfahren:
Das Landgericht Stendal hat den Vorfall mittels eines Sachverständigengutachtens hinterfragen lassen und eine umfangreiche Beweisaufnahme vorgenommen. Im Ergebnis stellte das Gericht eindeutige Aufklärungsmängel auf Behandlerseite fest. Daraufhin verurteilte es die Beklagte zu einem Schmerzensgeld von 35.000,- Euro. Zudem stellte es fest, dass die Beklagte verpflichtet ist, sämtliche weiteren materiellen Schäden für Vergangenheit und Zukunft zu zahlen.

Anmerkungen von Ciper & Coll.:
Der Streitwert der vorliegenden Sache wurde auf rund 200.000,- Euro festgelegt. Die Klägerin wird nunmehr versuchen, von dem Haftpflichtversicherer der Beklagten sämtliche Verdienstausfallschäden und sonstigen materiellen Schäden ersetzt zu bekommen, die im sechsstelligen Eurobereich liegen. Reguliert die Versicherung nicht zeitgerecht, kommt es zu einem Folgeprozess, stellt der sachbearbeitende Rechtsanwalt Tobias Kiwitt klar.


Rechtstipp aus den Rechtsgebieten

Artikel teilen:


Sie haben Fragen? Jetzt Kontakt aufnehmen!

Weitere Rechtstipps von Rechtsanwalt Dr. Dirk Christoph Ciper LL.M.

Beiträge zum Thema