Beschuldigt des Stalkings- Schnelle Hilfe vom Fachanwalt!
- 3 Minuten Lesezeit
Stalking ist eine ernstzunehmende Straftat, die nicht nur strafrechtliche Konsequenzen, sondern auch weitreichende persönliche und soziale Folgen für die Beschuldigten haben kann. Viele Menschen sind sich nicht bewusst, dass hartnäckiges Nachstellen, wiederholtes Belästigen oder Kontrollieren einer anderen Person bereits als Stalking (§ 238 StGB) gilt und strafrechtlich verfolgt werden kann. Rechtsanwalt Andreas Junge, ein erfahrener Fachanwalt für Strafrecht, der sich auf dieses Rechtsgebiet spezialisiert hat, erläutert die Risiken und zeigt auf, wie er Betroffenen eine effektive Verteidigung bieten kann. Über die Plattform anwalt.de können Betroffene schnell und einfach Kontakt aufnehmen.
Wann ist Stalking strafbar?
Nach § 238 StGB ist Stalking dann strafbar, wenn eine Person einer anderen durch beharrliches Nachstellen oder Belästigen schwerwiegende Beeinträchtigungen zugefügt wird. Dies kann durch unterschiedliche Tathandlungen gesc
Aufsuchen des Opfers:
Häufiges Auftauchen in der Nähe des Wohnortes, des Arbeitsplatzes oder anderer Orte, an denen sich das Opfer aufhält.
Unerwünschte Kontaktaufnahme:
Wiederholtes Versenden von Nachrichten, E-Mails oder das Anrufen trotz ausdrücklicher Ablehnung.
Überwachung:
Beobachten oder Kontrollieren des Opfers, sei es durch physisches Verfolgen oder den Einsatz von Überwachungstechnologien.
Verbreiten von Informationen:
Das Veröffentlichen von persönlichen Informationen des Opfers, um es in der Öffentlichkeit bloßzustellen oder zu schädigen.
Rechtsanwalt Andreas Junge erklärt: „Stalking liegt immer dann vor, wenn die Handlungen des Täters das Leben des Opfers erheblich beeinträchtigen.“ Es ist nicht notwendig, dass das Opfer körperlich angegriffen wird – auch psychische Belastungen genügen.“
Welche Konsequenzen drohen?
Die strafrechtlichen und persönlichen Folgen einer Stalking-Anklage sind erheblich. Zu den möglichen Konsequenzen zählen:
Freiheits- oder Geldstrafen:
Stalking wird mit Freiheitsstrafen von bis zu drei Jahren oder Geldstrafen geahndet. In schweren Fällen, etwa wenn das Opfer gefährdet oder körperlich verletzt wurde, kann die Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahre betragen.
Gefährderansprachen durch die Polizei:
Die Polizei kann sogenannte Gefährderansprachen durchführen, um den Beschuldigten zu warnen und präventiv einzuschreiten. Diese Maßnahme kann als sozial stigmatisierend wahrgenommen werden.
Schmerzensgeld- und Schadensersatzansprüche:
Opfer von Stalking können zivilrechtlich Schmerzensgeld und Schadensersatzansprüche geltend machen, insbesondere wenn sie psychische oder physische Schäden erlitten haben.
Soziale Ächtung:
Der Vorwurf des Stalkings führt oft zu einer gesellschaftlichen Stigmatisierung. Das Bekanntwerden der Vorwürfe kann das berufliche und soziale Leben des Beschuldigten erheblich beeinträchtigen.
Rechtsanwalt Andreas Junge warnt: „Die Vorwürfe allein können schon verheerende Folgen für den Beschuldigten haben, selbst wenn die Anschuldigungen unbegründet sind.“ Eine schnelle juristische Unterstützung ist daher entscheidend.“
Der Verfolgungseifer der Ermittlungsbehörden
Da Stalking oft mit massiven psychischen Belastungen für die Opfer einhergeht, verfolgen die Ermittlungsbehörden diese Delikte mit großem Nachdruck. Zu den typischen Maßnahmen der Ermittlungsbehörden gehören:
Einleitung von Ermittlungsverfahren:
Bereits eine Anzeige des Opfers reicht aus, um ein Ermittlungsverfahren einzuleiten. Die Behörden überprüfen dabei alle verfügbaren Beweise, darunter Nachrichtenverläufe, Zeugenaussagen und Videoaufnahmen.Überwachungsmaßnahmen:
In einigen Fällen setzen die Ermittlungsbehörden technische Überwachung ein, um die Bewegungen des Beschuldigten zu kontrollieren.Präventive Maßnahmen:
Neben strafrechtlichen Ermittlungen können Behörden Kontakt- und Näherungsverbote aussprechen, um das Opfer zu schützen.
Rechtsanwalt Andreas Junge betont: „Die Behörden nehmen dieses Verfahren sehr ernst, und bereits der Verdacht kann weitreichende Folgen haben.“
Wie hilft Rechtsanwalt Andreas Junge?
Rechtsanwalt Andreas Junge ist auf Strafrecht spezialisiert und bietet Mandanten, die mit Stalking-Vorwürfen konfrontiert sind, umfassende Unterstützung. Seine Verteidigungsstrategien umfassen:
Prüfung der Vorwürfe:
Oft basieren Stalking-Anzeigen auf Missverständnissen oder unbegründeten Anschuldigungen. Andreas Junge analysiert die Ermittlungsakten gründlich, um Schwachstellen in der Beweisführung aufzudecken.
Entkräftung von Beweisen:
Junge setzt sich dafür ein, dass belastende Beweise kritisch hinterfragt werden, insbesondere wenn sie auf Indizien oder unzureichenden Zeugenaussagen basieren.
Vermeidung strafrechtlicher Konsequenzen:
Durch geschickte Verhandlungen und gezielte Verteidigungsstrategien kann häufig eine Einstellung des Verfahrens oder eine milde Strafe erreicht werden.
Abwehr zivilrechtlicher Klagen:
Rechtsanwalt Junge verteidigt seine Mandanten auch gegen überhöhte oder unbegründete Schmerzensgeld- und Schadensersatzansprüche.
„Mein Ziel ist es, die rechtlichen und persönlichen Folgen für meine Mandanten zu minimieren und ihre Reputation zu schützen“, erklärt Andreas Junge.
Kontaktmöglichkeiten zu Rechtsanwalt Andreas Junge
Betroffene können sich schnell und unkompliziert an Rechtsanwalt Andreas Junge wenden. Er bietet eine kostenfreie Ersteinschätzung und steht für alle Fragen zur Verfügung. Rechtsanwalt Junge ist über anwalt.de sehr gut erreichbar. Dort finden Betroffene weitere Informationen zu seiner Expertise, Bewertungen anderer Mandanten und die Möglichkeit, über ein Kontaktformular direkt mit ihm in Verbindung zu treten. Bei dringenden Fragen ist auch ein sofortiger telefonischer Kontakt unter 01792346907 möglich.
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