Beschuldigt im Strafverfahren - Sie müssen Akteneinsicht nehmen

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Sie wissen, dass gegen Sie ermittelt wird? Vielleicht haben Sie schon Post von der Polizei, der Staatsanwaltschaft oder dem Gericht erhalten. Vielleicht wurden Sie "auf frischer Tat" erwischt? Egal auf welchem Wege Sie Kenntnis von einem gegen Sie geführten Strafverfahren bekommen haben - Sie brauchen Hilfe. Um sich erfolgreich verteidigen zu können, müssen Sie wissen, was die Behörden gegen Sie in der Hand haben. Und das geht nur durch Akteneinsicht.

Wofür Akteneinsicht im Strafverfahren?

Ich kann es nicht oft genug sagen - Akteneinsicht ist das Herzstück der Verteidigung. Ohne die Ermittlungsakte gesehen zu haben, sollte man sich niemals zur Sache einlassen. Denn nur mit Akteneinsicht kann man sich effektiv gegen die Vorwürfe wehren und das bestmögliche Ergebnis erzielen. Warum?

1. Bericht der Polizei einsehen

Es ist wichtig zu wissen, was die Polizei zu dem Sachverhalt aufgeschrieben hat. 

Viele Beschuldigte sind verwundert, wenn ich Sie mit dem Akteninhalt konfrontiere. Sie haben Dinge gar nicht so geäußert, wie es die Polizei aufgeschrieben hat. Oder es finden sich wichtige Fakten nicht in der Akte, die sie der Polizei eigentlich mitgeteilt haben. 

Ob alle wichtigen Informationen richtig aufgenommen wurden, kann man nur durch die Einsicht in die Akte überprüfen.

2. Aussagen von Zeugen bewerten

Wenn Sie von einer anderen Person angezeigt worden sind, brauchen Sie Akteneinsicht. Denn auch wenn Sie grob wissen, was Gegenstand der Anzeige ist - für die strafrechtliche Bewertung sind die Einzelheiten der Zeugenaussage entscheidend. Dies gilt bei jedem Vorwurf, ganz besonders aber bei Delikten wie Beleidigung, Bedrohung, Verleumdung usw. Ohne die Aussage des Anzeigenden zu kennen, sollten Sie sich auf keinen Fall äußern. Akteneinsicht bewahrt Sie davon, am Kern des Problems vorbeizureden und wichtige Verteidigungschancen zu vertun.

3. Ermittlungen der Polizei nachvollziehen

Ohne Akteneinsicht können Sie nicht nachvollziehen, was die Behörden gegen Sie in der Hand haben. Für eine erfolgreiche Verteidigung müssen Sie wissen, welche Informationen die Polizei bzw. die Staatsanwaltschaft eingeholt hat. Hat sie Zeugen befragt? Kontoauszüge eingesehen? Abfragen beim Einwohnermeldeamt getätigt? Abgleiche mit anderen Datenbanken vorgenommen? Untersuchungen durchgeführt? Wohnungen durchsucht? Gutachten in Auftrag gegeben? All diese Ermittlungsergebnisse sind wichtig, um den Ernst der Lage einschätzen zu können.

Akteneinsicht auch bei klaren Fällen

Sie denken, dass in Ihrem Fall sowieso alles klar ist und Sie verurteilt werden? Täuschen Sie sich nicht. Denn es gibt auch bei eindeutiger Beweislage Informationen, die für den Ausgang des Strafverfahrens wichtig ist. Vor allem, wenn es darum geht, eine Einstellung zu erreichen. 

Dazu gehören beispielsweise Angaben zu Ihrem Beruf, monatlichen Einkünften, ob ein Geständnis abgegeben wurde und was zu Ihrem Verhalten vor Ort notiert wurde.

Recht auf Akteneinsicht durchsetzen

Als Beschuldigter haben Sie ein Recht auf Akteneinsicht. Es ist aber keinesfalls so, dass Sie die Akte zur Einsicht bekommen. Vielmehr dürfen Sie die Akte oder nur bestimmte Teile davon unter Aufsicht auf der Geschäftsstelle einsehen. Manche Behörden verschicken auch kleinere Auszüge aus der Akte.

Akteneinsicht über Anwalt durchsetzen

Am einfachsten ist es, einen Strafverteidiger mit der Akteneinsicht zu beauftragen. Dieser bekommt die Akte zugeschickt und kann Sie Ihnen dann für Ihre Verteidigung zur Verfügung stellen.

Vorteile der Akteneinsicht durch einen Anwalt

  1. Sie haben keinen Stress mit der Akteneinsicht
  2. Sie haben Einsicht in die gesamte Akte inklusive den Auszug aus dem Bundeszentralregister
  3. Sie bekommen anwaltlichen Rat zu Ihrem Fall

Akteneinsicht allein hilft nicht - Lassen Sie sich beraten

Akteneinsicht allein ist schön und gut. Aber Sie bringt Ihnen ohne eine rechtliche Beratung wenig. Lassen Sie sich von Anfang an anwaltlich vertreten und beraten. Ein Rechtsanwalt, der nur die Akte für Sie anfordert, wird Sie in der Verteidigung nicht weiter bringen. Sie brauchen jemanden, der Sie berät und die Verteidigung für Sie übernimmt. 

Verteidigung durch Fachanwältin für Strafrecht

Als Fachanwältin für Strafrecht kann ich für Sie Akteneinsicht beantragen und Ihre Verteidigung übernehmen. Ich bespreche die Akte und erarbeite mit Ihnen eine Verteidigungsstrategie, die auf Ihren Fall zugeschnitten ist. Vereinbaren Sie jetzt einen Termin.


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