Bestbewertet: So erscheinen Sie vorne in der Suche

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Bestbewertet: So erscheinen Sie vorne in der Suche
Christian Günther anwalt.de-Redaktion

Den am besten geeigneten Rechtsanwalt finden? Dafür müssen anwalt.de-Nutzer einfach nur mit passenden Begriffen suchen. Sofort erhalten sie eine Übersicht passender Rechtsanwälte für ihr Anliegen in ihrer Nähe. Die Übersicht können sie zudem standortunabhängig nach dem Kriterium „Bestbewertet“ sortieren. Wie diese Sortierung funktioniert und wie Sie als Rechtsanwalt Ihre Darstellung beeinflussen können, erläutert dieser Beitrag.

Drei Faktoren entscheiden

Rechtsanwälte können ihre Position bei der Sortierung nach „Bestbewertet“ durch gute, zahlreiche und aktuelle Bewertungen beeinflussen, denn entscheidend sind Qualität, Anzahl und Aktualität der Bewertungen. Jeder dieser drei Faktoren fließt in das für die Sortierung entscheidende Ergebnis – gewichtet mit jeweils einem Drittel – ein. Im Folgenden erfahren Sie die Details der einzelnen Faktoren und wie Sie das Ergebnis für die Position bestimmen.

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Qualität der Bewertungen

Bewertungen können von einem Stern bis zu fünf Sternen reichen. Je höher die Zahl der Sterne, desto besser ist die Bewertung. Bei der Sortierung nach „Bestbewertet“ wird der Durchschnitt aus allen erhaltenen Bewertungen herangezogen.

So ergibt sich im Beispielsfall mit einer 5-Sterne-Bewertung und einer 4-Sterne-Bewertung ein Wert von 4,5. Der bestmögliche Maximalwert ist danach 5,0 bei reinen 5-Sterne-Bewertungen.

Gute Bewertungen sind somit ein wichtiger Faktor für eine gute Position bei der Sortierung der Suchergebnisse nach „Bestbewertet“. Neben der Qualität Ihrer Leistungen sollten Sie zwei weitere Faktoren beachten.

Anzahl der Bewertungen

Weiterer Faktor ist die Anzahl der Bewertungen. Eine hohe Zahl an Bewertungen ermöglicht genauere Aussagen über die Leistung. Hier wird die Anzahl der vorhandenen Bewertungen durch 50 geteilt. So führen 150 Bewertungen zu einem Wert von 3,0. Eine Zahl von 200 Bewertungen führt entsprechend durch 50 geteilt zu einem Wert von 4,0.

Die Berücksichtigung der Bewertungsanzahl ist auf 250 Bewertungen begrenzt, damit auch neu bei anwalt.de gelistete Rechtsanwälte in der Darstellung erscheinen. Weitere Bewertungen über die Zahl von 250 Bewertungen hinaus werden bei der Berechnung deshalb nicht mehr berücksichtigt. Damit ergibt sich ein Maximalwert von 5,0 entsprechend der Berechnung von 250 Bewertungen geteilt durch 50.

Lassen Sie Ihre Leistungen deshalb von Ihren Mandanten bewerten. Fragen Sie sie nach einer Bewertung Ihrer Arbeit. Damit gewinnt zugleich Ihre Darstellung unter den bestbewerteten Rechtsanwälten bei anwalt.de.

Aktualität der Bewertungen

Dritter Faktor ist die Aktualität der Bewertungen. Damit werden auch Aussagen zur aktuellen Zufriedenheit berücksichtigt. In das Ergebnis fließen dazu maximal 5 Bewertungen in den vorangegangenen 90 Tagen ein.

Berücksichtigt wird nur deren Anzahl, nicht deren Qualität. Wer beispielsweise 3 Bewertungen in den vorangegangenen 90 Tagen erhalten hat, erreicht einen Wert von 3. Der maximal erreichbare Wert beträgt aufgrund der Begrenzung auf 5 Bewertungen demnach 5.

Sorgen Sie deshalb regelmäßig für aktuelle Bewertungen. Weisen Sie Mandanten auf die Möglichkeit zur Bewertung hin oder laden Sie diese mit ihrem Einverständnis dazu ein. Der Faktor Aktualität der Bewertungen sorgt dafür, dass Sie auch bei hoher Qualität und Zahl Ihrer Bewertungen zu den bestbewerteten Anwälten zählen werden.

Berechnung des Ergebnisses

Zum Ergebnis, das die Position bei der Sortierung nach „Bestbewertet“ bestimmt, führt die Summe aller jeweils mit einem Drittel multiplizierten Werte. Folgende Beispielrechnung zeigt, wie das Ergebnis zustande kommt:

Qualität4,5 aufgrund einer 5-Sterne und einer 4-Sterne-Bewertung

Durchschnitt aller erhaltenen Bewertungen

Anzahl

4,0 aufgrund von 200 vorhandenen Bewertungen

Bewertungszahl geteilt durch 50 bis max. 250 Bewertungen


Aktualität

5,0 aufgrund von 5 Bewertungen in den vergangenen 90 Tagen

Zahl der Bewertungen in den letzten 90 Tagen
bis max. 5 Bewertungen




ergeben folgende Berechnung:
4,5 x 1/3 + 4,0 x 1/3 + 5,0 x 1/3 = 4,5

Das Ergebnis, das die Position bei der Sortierung nach „Bestbewertet“ bestimmt, ist danach 4,5. Wie Sie dieses Ergebnis beeinflussen können, wissen Sie jetzt. Einen wichtigen Faktor müssen Sie jedoch noch kennen.

Selbstdarstellung pflegen

Entscheidend für die Darstellung ist und bleibt immer der Inhalt der Suche. Den „bestbewerteten Anwalt“ gibt es nur im Zusammenhang mit den Suchbegriffen, die mögliche Mandanten verwenden. Achten Sie deshalb auf eine aktuelle Selbstdarstellung Ihrer Fachbereiche, Leistungen und Kontaktdaten in Ihrem anwalt.de-Profil. Damit sorgen Sie dafür, dass Sie bestmöglich gefunden werden.

(GUE; ZGRA)

Foto(s): Tierney/stock.adobe.com

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