Bestellung bei Catcafe.is - Anhörungsbogen wegen Doping, Verstoß gegen das AntiDopG, Doping-Bestellung - Vorladung

  • 1 Minuten Lesezeit

Durchsuchungen bei catcafe.is


Bereits am 14.12.2023 haben Beamte des Zollfahndungsamtes Essen die Räumlichkeiten der vermeintlichen Betreiber des Shops catcafe.is durchsucht. Hierbei konnten zahlreiche Doping- und Arzneipräparate sichergestellt werden. 


Weitaus schlimmer ist der Umstand, dass zusätzlich auch einige Datenträger sichergestellt und mittlerweile vollständig ausgewertet werden konnten.


Die Ermittlungsbehörden haben mittlerweile die umfangreichen Daten gesichtet und gegen die ehemaligen Kunden der Seite catcafe.is weitere Ermittlungsverfahren eingeleitet.


Die Ermittlungsverfahren werden wegen des Verdachts des Verstoßes gegen das Anti-Doping-Gesetz (AntiDopG) geführt und betreffen ehemalige Besteller der Internetseite catcafe.is.




Aufgrund der umfangreichen  Auswertung der E-Mailaccounts konnten zahlreiche Versendungen und entsprechende Sendungsnummern, Namen und Anschriften festgestellt werden. Da für die Bestellungen von Dopingmitteln auch die Messengerdienste WhatsApp, Signal und Telegram verwendet wurden, konnten die Ermittler auch hier entsprechende Daten gesichert werden.


Mittlerweile hat die Polizei zahlreiche ehemalige Besteller darüber informiert, dass ein Strafverfahren wegen des Verstoßes gegen das Anti-Doping-Gesetz eingeleitet wurde und man zur Vernehmung bei der Polizei erscheinen oder einen Anhörungsbogen ausfüllen soll.




  • Mein Rat an Sie:


Machen Sie nach Erhalt einer Vorladung als Beschuldigter keine voreiligen Angaben!


Aufgrund des Erwerbs- und Besitzverbotes gem. § 4 Abs. 1 Nr. 3 AntiDopG drohen hohe Geldstrafen oder schlimmstenfalls Freiheitsstrafen bis zu drei Jahren. Des Weiteren muss aufgrund früherer Bestellungen eine Vorstrafe und ein Eintrag in das Führungszeugnis verhindert werden.


Sowohl das Anti-Doping-Gesetz als auch die Dopingmittel-Mengen-Verordnung (DmMV) sind komplexe Themen, sodass Sie auf einen Spezialisten setzen sollten. Als ehemaliger Wettkampf-Bodybuilder habe ich mich auf Dopingfälle spezialisiert und helfe Ihnen gerne aus der äußerst unangenehmen Situation.




Das Ziel in solchen Dopingverfahren besteht vor allem darin, das Strafverfahren wegen Verstoßes gegen das AntiDopG bereits im Ermittlungsverfahren ohne weitere (strafrechtliche) Konsequenzen zur Einstellung zu bringen.


Sehr gerne können Sie mich unverbindlich – auch über WhatsApp oder Signal - kontaktieren.


Per E-Mail kontaktieren




Foto(s): Fachanwaltskanzlei Brill

Rechtstipp aus den Rechtsgebieten

Artikel teilen:


Sie haben Fragen? Jetzt Kontakt aufnehmen!

Weitere Rechtstipps von Rechtsanwalt Sebastian Brill

Beiträge zum Thema