Betriebliche Altersvorsorge im Falle einer Insolvenz | Geschäftsführer aufgepasst!

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Betriebliche Altersvorsorge im Falle einer Insolvenz

Kann die Insolvenz Ihre Altersversorgung als Gesellschafter/Geschäftsführer gefährden?

Wenn Sie Gesellschafter sind und zusätzlich die Geschicke Ihrer GmbH als Geschäftsführer leiten, machen Sie sich nicht nur die gesellschaftsrechtliche Haftungsbeschränkung der GmbH zunutze, sondern oftmals auch eine betriebliche Altersvorsorge. Diese wird über die GmbH in Form von Versicherungsaufbauleistungen bewirkt, im Falle des Renteneintritts dem begünstigten Geschäftsführer übertragen. 


Wie verhält sich die betriebliche Altersvorsorge im Insolvenzfall?

Schwierigkeiten ergeben sich hierbei meistens dann, wenn Gläubiger auf das Vermögen der GmbH zugreifen. Dies ist insbesondere in der Insolvenz durch die rückwirkenden Anfechtungsmöglichkeiten der Fall, da die auf den Namen der GmbH abgeschlossenen Produkte der betrieblichen Altersvorsorge grundsätzlich diesem Zugriff ausgeliefert sind.


Welche Risiken bringt die betriebliche Altersvorsorge?

Die betriebliche Altersvorsorge bringt auch gewisse Risiken mit sich, die unter anderem darin bestehen, dass das über die GmbH aufgebaute Altersversorgungskapital für den Geschäftsführer im Insolvenzfall der GmbH vom Insolvenzverwalter abgeschöpft werden kann.

Der Insolvenzverwalter hat die Möglichkeit, die Pfändung zu widerrufen, wenn der Betrag oder die Anwartschaft nur an den Geschäftsführer verpfändet wird.

Die geeignete Lösung und Insolvenzsicherung bedarf somit der Hilfe eines qualifizierten Rechtsanwalts. 


Haben auch Geschäftsführer einen Anspruch auf die betriebliche Altersvorsorge?

Zum Schutze der betrieblichen Altersversorgung ist für Arbeitnehmer im Insolvenzfall des Arbeitgebers ein Pensions-Sicherungsverein auf Gegenseitigkeit eingerichtet. Dieser ist dazu gedacht, den fehlenden Betrag bis zu einer bestimmten Grenze als Insolvenzsicherung nach § 7 I BetrAVG zu füllen. Bei den Geschäftsführern der GmbH handelt es sich jedoch nicht um Arbeitnehmer, weshalb sie von dieser Schutzregelung der Altersvorsorge nicht erfasst werden. Folglich bedarf es anderen Maßnahmen, die dafür geeignet sind, deren Ansprüche pfändungs- und insolvenzfest zu machen. 


Brauchen Sie als Geschäftsführer Hilfe bei der betrieblichen Altersvorsorge?

Die mit der betrieblichen Altersvorsorge und Insolvenzsicherung zusammenhängenden Fragen rechtlicher, steuerlicher und kautelarjuristischer Natur sind neben ihrerer Komplexität immer einzelfallbezogen zu lösen. Angesichts der großen Bedeutung für den letzten Abschnitt Ihres Lebens sollten sie daher sorgfältig gestaltet sein. Gerne stehen wir Ihnen hierbei mit unserer Expertise zur Seite. Nehmen Sie telefonisch oder per Nachricht zu uns Kontakt auf. 


Quellen

Foto(s): Foto angelehnt an Andrea Piacquadio von Pexels


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