Betrug oder Geldwäsche bei Kreditantrag - Strafe abwenden!

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Eine Anzeige wegen Betrug oder Geldwäsche im Zusammenhang mit einer Kreditaufnahme kann erhebliche Folgen haben und sollte keinesfalls auf die leichte Schulter genommen werden. Oftmals sind die Betroffenen selbst Opfer einer Betrugsmasche geworden und unwissentlich in kriminelle Aktivitäten verwickelt worden. Dabei kommt es vor, dass Dritte Konten oder Kreditverträge im Namen ahnungsloser Personen nutzen, um Geldwäsche zu betreiben oder betrügerisch erworbene Gelder zu transferieren.

Was kann zu einer Anzeige wegen Betrug oder Geldwäsche führen?

Eine Anzeige wegen Betrugs oder Geldwäsche erfolgt häufig, wenn das Kreditinstitut oder die Behörden auffällige Transaktionen bemerken, etwa hohe oder ungewöhnliche Zahlungseingänge kurz nach einer Kreditaufnahme. Auch kann es vorkommen, dass Kredite aufgenommen werden, ohne dass Rückzahlungsabsicht besteht. Zudem wird im Rahmen von Kreditbetrug häufig versucht, Vermögensverhältnisse oder Einkommensnachweise zu fälschen, um eine Kreditvergabe zu erschleichen. Sobald die Bank oder andere Finanzinstitute Unregelmäßigkeiten feststellen, kann dies zur Anzeige führen und strafrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen.

Mögliche Strafen bei Betrug und Geldwäsche

Die Strafen für Betrug und Geldwäsche richten sich nach der Höhe des Schadens und der Schwere der Tat. Im Falle des Betrugs drohen Geldstrafen oder Freiheitsstrafen von bis zu fünf Jahren. Geldwäsche, besonders bei wiederholten oder gewerbsmäßigen Fällen, kann mit Freiheitsstrafen von bis zu zehn Jahren geahndet werden. Die genaue Strafzumessung hängt davon ab, ob der Beschuldigte bewusst gehandelt oder sich lediglich aus Unwissenheit in eine illegale Handlung verwickeln lassen hat.

Verhalten bei einer Anzeige wegen Betrug oder Geldwäsche

Wer eine Anzeige wegen Betrugs oder Geldwäsche erhält, sollte umgehend rechtlichen Beistand suchen und zunächst keine Aussagen gegenüber den Ermittlungsbehörden machen. Jede unüberlegte Äußerung könnte später gegen Sie verwendet werden und die Verteidigung erschweren. Es ist wichtig, von Anfang an einen Strafverteidiger hinzuzuziehen, der die Vorwürfe überprüft und die bestmögliche Verteidigungsstrategie entwickelt. Ein erfahrener Anwalt kann zudem die Möglichkeit eines Missverständnisses oder Verfahrensfehlers aufzeigen und entlastende Beweise darlegen.

Unterstützung durch einen spezialisierten Strafverteidiger

Ein Strafverfahren wegen Betrug oder Geldwäsche erfordert eine gezielte Verteidigung durch einen erfahrenen Strafverteidiger. Ein Anwalt wird die Beweislage sorgfältig analysieren und, wenn möglich, entlastende Aspekte darlegen. Ziel der Verteidigung ist es, die Vorwürfe zu entkräften und eine Einstellung des Verfahrens oder eine milde Strafe zu erreichen.

Rechtsanwalt Dr. Maik Bunzel ist Fachanwalt für Strafrecht und bundesweit tätig. Mit Kanzleistandorten in Cottbus, Berlin und Kiel steht Dr. Bunzel Mandanten zur Seite, die sich einer Anzeige wegen Betrug oder Geldwäsche gegenübersehen. Seine Erfahrung im Strafrecht ermöglicht eine umfassende und individuelle Verteidigung in allen Phasen des Verfahrens.

Falls Sie eine Anzeige wegen Betrug oder Geldwäsche erhalten haben oder eine kostenfreie Ersteinschätzung zu Ihrer Situation wünschen, können Sie sich jederzeit an Dr. Maik Bunzel wenden. Nutzen Sie die Möglichkeit, eine erste rechtliche Orientierung und Unterstützung zu erhalten. Dr. Bunzel ist erreichbar unter 0151 21 778 788 – gerne auch per WhatsApp oder über das Kontaktformular auf dieser Seite.

Foto(s): Maik Bunzel

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