Betrunken auf dem E-Bike erwischt – Was droht?
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Angenommen, Sie haben sich etwa mit Freunden im Park getroffen, und dort ein paar Bier getrunken. Natürlich würden Sie sich in diesem Zustand nicht mehr ins Auto setzen – nicht unbedingt, weil Sie sich die Heimfahrt nicht mehr zutrauen, sondern aus Angst vor Polizeikontrollen. Daher schwingen Sie sich lieber auf Ihr E-Bike, und radeln nachhause.
Immer wieder kommen Mandanten zu uns, die eine Anzeige wegen Trunkenheit im Straßenverkehr bekommen haben, weil sie alkoholisiert mit dem Fahrrad gefahren sind.
Im folgenden Rechtstipp erklären wir:
- Was eine „Trunkenheitsfahrt“ ist
- Wann man sich wegen Trunkenheit im Straßenverkehr strafbar macht
- Welche Strafen drohen
- Welche Folgen außerdem drohen können
- Was für Trunkenheitsfahrten mit E-bikes gilt
- Was Sie tun sollten, wenn Sie betrunken mit dem E-bike erwischt wurden
Falls Sie noch weitere Fragen haben, beantworten wir Ihnen diese gerne per WhatsApp.
Was ist eine „Trunkenheitsfahrt“?
Der Straftatbestand der Trunkenheit im Straßenverkehr / Trunkenheitsfahrt findet sich unter § 316 StGB, und gilt als erfüllt, wann man ein Fahrzeug führt, obwohl man infolge des Genusses alkoholischer Getränke oder anderer berauschender Mittel nicht in der Lage ist, das Fahrzeug sicher zu führen.
Nun stellt sich die Frage, ab wann dieser Zustand erreicht ist.
Der Gesetzgeber sagt: Bei einem Promillewert ab 0,3 begeht man eine Ordnungswidrigkeit, wenn man ein Fahrzeug im Straßenverkehr führt. Eine Ordnungswidrigkeit ist aber noch keine Straftat.
Wann macht man sich wegen Trunkenheit im Verkehr strafbar?
Wenn bei einem Verkehrsteilnehmer eine Verhaltensauffälligkeit zu beobachten ist (zB. Unsicheres Fahren, Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer, o.ä.), und sich dann herausstellt, dass er zwischen 0,3 und 1,1 Promille hat, liegt eine sogenannte relative Fahruntüchtigkeit vor. Dies ist eine Straftat gemäß § 316 StGB.
Über 1,1 Promille spricht man – auch ohne Verhaltensauffälligkeit – von absoluter Fahruntüchtigkeit.
Welche Strafen drohen bei Trunkenheit im Straßenverkehr?
Für eine Ordnungswidrigkeit (Fahren mit 0,3 Promille) sind Bußgelder von meist 500€ vorgesehen.
Bei höheren Promillewerten drohen hohe Geldstrafen und, je nach den Folgen der Trunkenheitsfahrt, möglicherweise auch Freiheitsstrafen. Dies gilt insbesondere dann, wenn Sie einen Unfall verursacht haben, und/oder Menschen dabei verletzt wurden.
Welche Folgen drohen außerdem?
In jedem Fall, und unabhängig vom Promillewert, müssen Sie mit einem vorübergehenden Fahrverbot rechnen. Wie lange dieses dauert, hängt vom Einzelfall ab. Von einigen Wochen bis zu mehreren Monaten ist alles möglich. Darüber hinaus gibt es, je nach Schwere der Schuld, 2-3 Punkte in Flensburg. Bei einer Trunkenheitsfahrt mit über 1,6 Promille kann Ihnen auch dauerhaft der Führerschein entzogen und Ihnen die Ablegung einer MPU (Medizinisch-Psychologische Untersuchung) auferlegt werden.
Was gilt für Trunkenheitsfahrten mit E-bikes?
In § 316 StGB ist ganz allgemein von „Fahrzeugen“ die Rede. Dies schließt auch Fahrräder und Elektrokleinstfahrzeuge mit ein. Auch wenn Sie betrunken mit dem E-bike fahren, stellen Sie eine potentielle Gefahrenquelle für andere Verkehrsteilnehmer dar, und lassen Ihre Eignung für den Straßenverkehr zweifelhaft erscheinen.
Der einzige Unterschied zur Trunkenheitsfahrt mit dem Auto besteht in der Handhabung der Promillegrenzen:
Wenn Ihr Promillewert mit dem E-bike zwischen 0,3 und 1,59 Promille liegt, stellt dies eine Ordnungswidrigkeit dar. Werden bei einer Kontrolle außerdem Verhaltensauffälligkeiten festgestellt, begehen Sie eine Straftat nach § 316 StGB.
Ab 1,6 Promille aufwärts begehen Sie automatisch eine Straftat. In diesem Fall drohen Ihnen eine hohe Geldstrafe, Punkte in Flensburg, der Führerscheinentzug, die Anordnung einer MPU, und unter Umständen sogar ein dauerhaftes Radfahrverbot nach § 3 FeV.
Was soll ich tun, wenn ich betrunken mit dem E-bike erwischt wurde?
In einer Polizeikontrolle sollten Sie vermeiden, sich zu rechtfertigen, oder gar Angaben dazu zu machen, was oder wie viel Sie getrunken haben. Die Chancen, dass Ihnen Ihre eigenen Aussagen auf die Füße fallen, sind sehr hoch. Daher nutzen Sie Ihr Schweigerecht! Auch später, wenn Sie einen Bußgeldbescheid erhalten, sollten Sie sich Aussagen zur Sache gegenüber der Polizei lieber sparen, und stattdessen mit dem Bußgeldbescheid umgehend einen Anwalt aufsuchen, der die Vorwürfe prüfen und Sie beraten kann. Wenn nämlich beispielsweise der Alkoholtest weniger als 10 min nach Ihrem Alkoholkonsum gemacht wurde, nur ein Atemalkoholtest (kein Bluttest) gemacht wurde, oder Ihnen bei einem Promillewert von unter 1,1 Promille keine Verhaltensauffälligkeiten nachgewiesen wurden, lohnt es sich, Einspruch einzulegen. Dies ist jedoch nur kurze Zeit möglich.
Im besten Fall kann Ihr Anwalt die Einstellung des Verfahrens erwirken, oder jedenfalls den Entzug der Fahrerlaubnis verhindern.
Dr. Brauer Rechtsanwälte sind auf Verkehrsrecht und Strafrecht spezialisiert und vertreten Sie bundesweit. Nutzen Sie die Möglichkeit unserer kostenlosen unverbindlichen Erstberatung und schildern Sie uns per E-mail, Telefon oder über das Kontaktformular Ihren Fall.
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