BGH-Beschluss stärkt Spielerrechte: Verluste bei N1 Casino und Co. zurückfordern - Anwalt gibt Tipps!
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Der Bundesgerichtshof (BGH) hat am 22. März 2024 einen möglicherweise richtungsweisenden Hinweisbeschluss im Glücksspielrecht (Az.: I ZR 88/23) getroffen, der weitreichende Auswirkungen auf die gesamte Branche haben könnte. Dieser Beschluss betrifft originär zwar einen Sachverhalt rund um unerlaubte Sportwetten. Gleichwohl könnte er auch für Spieler, die Verluste bei nicht über die sogenannte "whitelist" in Deutschland lizensierten Onlinecasinos wie N1 Interactive Ltd (N1 Casino) erlitten haben. Der BGH deutete an, dass das Verbot von Onlinecasinos nach § 4 Abs. 4 Glücksspielstaatsvertrag (GlüStV) 2012 als Verbotsgesetz im Sinne von § 134 BGB gelten dürfte. Das bedeutet, dass Verträge mit Onlinecasinos, welche ohne entsprechende Konzession arbeiteten und arbeiten, nichtig sein und Spieler so ihre Verluste zurückfordern könnten.
Was bedeutet der BGH-Beschluss für Spieler?
Der neue Beschluss des BGH stärkt nach hiesiger Auffassung die Position von Spielern erheblich, indem er festlegt, dass Verträge mit nicht lizensierten Onlinecasinos rückabgewickelt werden könnten. Das Verbot dient dem Schutz der Spieler vor den besonderen Gefahren des Glücksspiels im Internet. Spieler könnten somit ihre Verluste zurückfordern und Schadensersatzansprüche geltend machen, wenn sie nachweisen können, dass sie bei einem derartigen Onlinecasino gespielt haben.
Rückerstattung von Verlusten – Wie geht das?
- Nachweis der Verluste: Dokumentieren Sie alle Einzahlungen und Verluste, die Sie bei illegalen Onlinecasinos wie N1 Interactive Ltd (N1 Casino) erlitten haben. Hierfür können Sie die sogenannte Transaktionshistorie einfordern.
- Juristische Beratung einholen: Wenden Sie sich an einen spezialisierten Anwalt für Glücksspielrecht, um Ihre Ansprüche prüfen zu lassen.
- Rechtliche Schritte einleiten: Ihr Anwalt wird Ihnen helfen, die notwendigen rechtlichen Schritte einzuleiten, um Ihre Verluste zurückzufordern.
Warum sollten Sie die KANZLEI 441 wählen?
Hier verfügt man über umfangreiche Erfahrung und Expertise im Bereich des Glücksspielrechts:
- Expertise: Ein Schwerpunkt der Tätigkeitsgebiete der KANZLEI 441 liegt im Bereich des Glücksspielrechts, sodass die relevanten rechtlichen Rahmenbedingungen im Detail beherrscht werden.
- Individuelle Beratung: Kanzleiinhaber Rechtsanwalt Christian Radermacher bietet Ihnen eine umfassende Analyse Ihres Falls und entwickelt eine maßgeschneiderte Strategie für die Rückforderung Ihrer Verluste.
- Durchsetzung Ihrer Ansprüche: Die KANZLEI 441 vertritt Ihre Interessen sowohl außergerichtlich als auch vor Gericht, und versucht mit Engagement sicherzustellen, dass Sie den maximalen Schadensersatz erhalten.
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