BGH bestätigt Schadensersatz Abgasskandal
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Der Bundesgerichtshof (Az. VIa. ZR 8/21 und VIa ZR 57/21 ) entscheidet heute über den Schadensersatz nach § 852 BGB.
Der Unterschied zu den sonstigen Konstellationen im Abgasskandal ist leicht erklärt:
Nach der anderen "Variante" haftet der Hersteller eines mit einer unzulässigen Abschalteinrichtung ausgestatteten Fahrzeugs neben anderen, dazugehörigen Feststellungen, wegen einer sittenwidrigen Handlung, gemäß § 826 BGB.
Auch wenn die Urteile und Feststellungen der Instanzen, also alles außer BGH, zu diesem Anspruch bisweilen eher abenteuerlich wirken und insbesondere die Verjährungsfrage bis heute höchst umstritten ist und es viele Fallkonstellationen diesbezüglich gibt, scheint der Bundesgerichtshof zumindest bei Neuwagen nun zu bestätigen, was viele Klägeranwälte (auch Rechtsanwalt Torsten Schutte, schutte.legal) längst als selbstverständlich betrachten: Der Anspruch aus § 852 BGB geht durch!
Das ist ein positives Signal für viele zögernde und wartende, geschädigte Verbraucher.
Denn mit dem nun zu erwartenden Urteil sind die Ansprüche mit § 852 BGB faktisch die gleichen wie nach § 826 BGB, nämlich Schadensersatz, verjähren aber erst nach 10 Jahren und nicht nach drei Jahren, wie bei § 826 BGB.
Rechtsanwalt Torsten Schutte rät zur Überprüfung der Ansprüche durch einen spezialisierten Rechtsanwalt. Die Kanzlei schutte.legal, vertreten durch Rechtsanwalt Torsten Schutte berät und vertritt eine erhebliche Zahl an geschädigten Verbraucher/innen im Abgasskandal, der noch immer voll präsent ist. Er kämpft persönlich für Ihr Recht und weist eine erhebliche Prozesserfahrung aus. Rechtsanwalt Torsten Schutte hebt Sie auf Augenhöhe mit Gerichten und den Großkanzleien der Hersteller und argumentiert rechtlich und tatsächlich in ihrem Sinne.
So ist eine Behauptung bis heute, dass die wegen einer sittenwidrigen Handlung in den Verkehr gekommenen Fahrzeuge, wie diese, wertlos sind, im Zeitpunkt des Kaufs. Deswegen haben Sie weiterhin Anspruch auf den vollen Kaufpreis als Schadensersatzanspruch.
Alles andere ist eine bisweilen willkürliche und kopierte Urteilsbegründung der Gerichte. Der Bundesgerichtshof hat an keiner Stelle vorgegeben, dass die Fahrzeuge einen Wert X haben oder nicht. Die Rechtsberatung der Kanzlei schutte.legal setzt unter anderem dort an, bedient sich im Rechtsvortrag fast ausschließlich an Bundesrechtsprechung.
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