BGH zum Thermofenster: Und es gibt doch Schadensersatz für Dieselbesitzer

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Gestern, am 08.05.2023, ist es endlich soweit gewesen: In den vom Bundesgerichtshof (BGH) mehrfach verschobenen Terminen zur Verhandlung über Dieselfahrzeuge deutscher Hersteller mit einem sog. Thermofenster ging es nach Presseberichten ordentlich zur Sache. Über mehrere Stunden wurde heiß diskutiert und verhandelt; am Ende signalisierte nun auch der BGH, die Verbraucherinnen und Verbraucher im Dieselskandal stärken zu wollen und stellte ihnen weitere Schadensersatzansprüche in Aussicht. 

Der BGH folgt damit endlich der Einschätzung des Europäischen Gerichtshofs, der zuletzt in der Rechtssache C-100/21 geurteilt hatte, dass auch schon der fahrlässige Einsatz von rechtswidrigen Abschalteinrichtungen Schadenersatzansprüche auslösen kann.

Und zu solchen rechtswidrigen Abschalteinrichtungen gehören demnach auch Features, wie ein bestimmtes Kühlmittelsystem bei Mercedes, eine Fahrkurvenerkennung bei Audi oder eben das sog. Thermofenster bei Volkswagen und anderen Fahrzeugherstellern. 


Zu allen drei illegalen Abschalteinrichtungen sind beim BGH hunderte von Verfahren anhängig.

Nach dem vorgenannten EuGH-Urteil scheint nunmehr endlich auch der BGH eine Kehrtwende in seiner Rechtsprechung vorzunehmen und seine bisherige Auffassung, nach der insbesondere der bei Fahrzeug- und Motorenherstellern weit verbreitete Einsatz von „Thermofenstern“ nicht als "bewusste, sittenwidrige Täuschung" von Behörden und Kunden gewertet wurde, aufzugeben.

Die Vorsitzende Richterin des Xia. Zivilsenats am BGH, des sog. „Dieselsenats“, Eva Menges soll gegen Ende der gestrigen Verhandlungen am BGH in Karlsruhe bereits angedeutet haben, für die Geschädigten komme als "mittlere Lösung" ein so genannter „kleiner Schadenersatz“ in Betracht. Käuferinnen bzw. Käufer würden demnach ihre Diesel-Autos mit unzureichender Abgasreinigung behalten können, bekämen aber deren Minderwert im Vergleich zum einwandfreien Auto zum Kaufzeitpunkt als Schadensersatz erstattet.

Vor Allem beim Thermofenster, aber auch bei den weiteren vorgenannten Abschalteinrichtungen (Kühlmittel-Solltemperatur-Regelung bei Mercedes, Aufheizstrategie bei Audi und Porsche u. a.) handelt es sich um Einstellung in der Motorsteuerungs- und Abgassoftware von Dieselfahrzeugen, die dazu führen, dass eine Abgasreinigung nur innerhalb einer bestimmten Temperaturbereichs so funktioniert wie auf dem Prüfstand zur EU-Typengenehmigung. Ist die hingegen Außentemperatur zu hoch oder zu niedrig, so wird die Abgasreinigung deutlich heruntergefahren bzw. schließlich komplett abgeschaltet.


In welchen Temperaturfenster die Abgasreinigung vollumfänglich und ordnungsgemäß einsetzen muss, ist gesetzlich nicht genau geregelt. Deshalb stellen die Autobauer es häufig so ein, dass der Motor möglichst geschont wird und setzen die Untergrenze für die vollständige Abgasreinigung bereits bei 10 Grad Celsius Außentemperatur an – was in Deutschland ziemlich genau der Durchschnittstemperatur entspricht.

Das bedeutet, dass hierzulande an vielen Tagen im Jahr das umweltschonende und energiesparende Thermofenster gar nicht erst erreicht wird. Und das, obwohl diese Einsparungen in die Emissionswerte eines Fahrzeugs eingerechnet werden. Welche der Thermofenster tatsächlich unzulässig sind, muss nach der vorgenannten EUGH-Entscheidung wahrscheinlich in vielen Fällen noch einzeln betrachtet und geklärt werden.

Aktuell ruhen viele der entsprechenden Gerichtsverfahren, weil auf die höchstrichterliche Orientierung durch den BGH gewartet wurde. Insgesamt ist von etwa 100.000 offenen Verfahren die Rede – allein beim BGH selbst sind es rund 2.000.


Gerne prüfen wir, ob sich aus den ganz aktuellen Entwicklungen der Rechtsprechung des EuGH und BGH auch für Sie als Dieselfahrer (m/w/d) Schadensersatzansprüche realisieren lassen.

Kontaktieren Sie uns gerne für eine kostenlose Ersteinschätzung im Abgasskandal und zur Besprechung der möglichen rechtlichen Schritte.


Der Autor dieser Information, Rechtsanwalt Dr. Dr. Christian Lorbach, ist seit nunmehr 20 Jahren sehr engagiert mit eigener Kanzlei in Bayreuth mit dem Schwerpunkt „Verbraucherrecht“ tätig und hat mittlerweile schon weit über 5000 Abgasskandalfälle erfolgreich bearbeitet.

Er verfügt daher über fundierte Erfahrung und profundes Fachwissen in diesem Bereich sowie hervorragende Kenntnisse der einschlägigen Rechtsprechung der Amts-, Land- und Oberlandesgerichte in Franken und Bayern, aber auch im Übrigen Deutschland sowie des BGH und EuGH.

Rechtsanwalt Dr. Dr. Lorbach bietet Ihnen eine kostenlose Ersteinschätzung zu Ihren rechtlichen Möglichkeiten und Erfolgsaussichten, kümmert sich ggf. um die Einholung einer Kostenübernahme durch Ihre Rechtsschutzversicherung und vertritt Sie kompetent außergerichtlich sowie erforderlichenfalls auch bei der gerichtlichen Durchsetzung Ihrer Ansprüche. 

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