BisonTradePro – Betrug? – anwaltliche Unterstützung
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Die Internethandelsplattform BisonTradePro bietet ihm Rahmen ihres Internetauftritts unter der Domain bisontradepro.com unterschiedliche Handelsgeschäfte im Kryptowährungshandel und im Forex-Handel an, wobei die entsprechende Firma damit wirbt, der beste Broker für Krypto und Forex zu sein.
Im Übrigen werden auch angeblich für Anleger Differenzhandelsgeschäfte (CFDs) abgewickelt.
Im vorliegenden Fall bestehen hinsichtlich der Firma BisonTradePro begründete Zweifel dahingehend, dass es sich bei dieser Firma um eine seriöse Internethandelsplattform handelt.
Es sprechen viele Punkte gegen eine Anlage bei der Firma BisonTradePro und Anleger, deren Guthaben nicht ausbezahlt wird oder die Verluste bei den für sie angeblich durchgeführten Handelsgeschäfte erlitten haben, sollten anwaltliche Beratung in Anspruch nehmen.
Gegen eine Anlage über die Firma BisonTradePro spricht eine Vielzahl von Punkten, wobei wir im Folgenden auf einige Punkte kurz eingehen wollen:
Zunächst einmal verfügt die Firma BisonTradePro über keine Genehmigung der zuständigen Aufsichtsbehörde in Deutschland, über die Handelsplattform für deutsche Anleger Handelsgeschäfte abzuwickeln. Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) erteilte der Firma BisonTradePro keine entsprechende Genehmigung. Die Firma BisonTradePro handelt folglich ungenehmigt und ist damit unreguliert und unlizenziert.
Jeder Finanzdienstleister, der in Deutschland entsprechende Handelsgeschäfte durchführen will, benötigt eine entsprechende Genehmigung. Liegt die Genehmigung nicht vor, dann stellt dies einen Verstoß gegen § 32 Kreditwesengesetz (KWG) dar.
Unabhängig davon werden seitens der Firma BisonTradePro im Rahmen ihres Internetauftritts weder ein Unternehmenssitz benannt, noch entsprechende Niederlassungen, unter denen die Firma BisonTradePro erreichbar wäre.
Auch ein rechtsverbindliches Impressum, dem zu entnehmen wäre, wer die vertretungsberechtigten Organe der Firma BisonTradePro oder einer entsprechenden Betreibergesellschaft wären, fehlt komplett.
Im Übrigen wird auch noch nicht einmal eine Betreibergesellschaft benannt, die hinter der Handelsplattform BisonTradePro stehen soll.
Anleger, die bei der Plattform BisonTradePro investiert haben können sich gerne an die Kanzlei Engelhard, Busch & Partner wenden.
Für eine erste Kontaktaufnahme bzw. ein Ersttelefonat, in dem Ansatzpunkte und z. B. Kostenfragen erörtert werden, entstehen auch keine Kosten.
Die Kanzlei Engelhard, Busch & Partner verfügt seit circa 30 Jahren über ein umfangreiches Know-how und Erfahrungen hinsichtlich der Vertretung von geschädigten Kapitalanlegern, insbesondere auch in Kapitalanlagebetrugsfällen, wie im Cyberkriminalitätsbereich.
Rechtsanwaltskanzlei Engelhard, Busch & Partner GbR
Triftstraße 4, 80538 München
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Kompetenz und Erfahrung seit 30 Jahren im Kapitalanlagerecht, Anlagebetrug
Alexander Engelhard erhielt 1991 seine Zulassung zur Rechtsanwaltschaft.
Seine Tätigkeitsschwerpunkte liegen in den Bereichen Kapitalanlagerecht, Wertpapierrecht, Bank- und Börsenrecht, dem Recht der Warentermingeschäfte, dem internationalen Privatrecht, sowie in der Vertretung bei Anlagen über Internethandelsplattformen.
Rechtsanwalt Engelhard ist Mitherausgeber der Zeitschrift „Anlegerschutzrecht Aktuell“ und darüber hinaus für verschiedenste Veröffentlichungen im Bereich des Kapitalanlagerechts verantwortlich.
Bereits im Jahre 2010 wurde die Kanzlei Engelhard, Busch & Partner als besonderes empfehlenswerte Adresse seitens des Nachrichtenmagazins Focus in die Focus-Liste der Spezialisten im Kapitalanlagerecht aufgenommen, wobei die Kanzlei sowohl von Mandanten als auch von Kollegen mehrfach empfohlen wurde. Auch seitens der Zeitschrift Juve, die jährlich ein Ranking zu empfehlenswerten Wirtschaftskanzleien erstellt, wurde die Kanzlei Engelhard, Busch & Partner von Wettbewerbern fachlich sehr gut beurteilt bzw. als erfahren im Kapitalanlegerschutz bezeichnet.
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