Bitiros Investment – Vorsicht unseriös
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Über bitirosinvestment.com werden u. a. Anlagen in binären Optionen und ein Handel in Kryptowährungen offeriert.
Auf der Website wird ausgeführt, dass man eine geschäftsorientierte profitable Investmentgesellschaft mit den richtigen Tools und Experten sei, die einem beim Wachstum seiner Investitionen helfe.
Weiterhin wird damit geworben, dass man fünf Jahre lang Marktgewinne ohne einen einzigen Verlust erzielt habe.
Warnung der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin)
Allerding warnt die BaFin vor Analgen über Bitiros Investment mit angeblichem Sitz in Berlin.
Es würden ohne Erlaubnis der Behörde Bankgeschäfte und Finanzdienstleistungen, wie binäre Optionen, Kryptowerte oder Exchange Trades Funds angeboten.
Die Bafin führt insoweit Ermittlungen durch.
Hohe Risiken bei binären Optionen
Binäre Optionen sind Derivate, die auf einen Barausgleich gerichtet sind. Ob ein Barausgleich zugunsten des Anlegers anfällt, hängt davon ab, ob vor Ablauf hinsichtlich des Preises, des Kurses oder des Wertes eines zugrunde liegenden Basiswertes ein bestimmtes Ereignis eintritt. Der Anleger spekuliert z. B. darauf, dass ein Wert oder Preis einer Aktie, einer Währung oder einer Kryptowährung in einer bestimmten Zeit steigt oder fällt. Tritt das entsprechende Ereignis nicht ein, ist ein Totalverlust gegeben.
Binäre Optionen werden auch nicht an einer Börse oder einem liquiden Markt gehandelt.
Bei Anlagen in binären Optionen bestehen hohe Verlustrisiken bis hin zum Totalverlust.
Aus diesem Grund hat auch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) ein Verbot des Vertriebs und des Verkaufs von binären Optionen an Privatanleger in Deutschland erlasse
Möglichkeiten für Anleger von Bitiros Investment
Das Angebot von binären Optionen in Deutschland stellt einen Eigenhandel gemäß § 2 Abs. 2 Nr. 10 Wertpapierinstitutsgesetz dar.
Auch ein Handel in Kryptowährungen kann eine Finanz- bzw. Wertpapierdienstleistung sein.
Geschieht dies ohne Erlaubnis der Bafin, kann für einen Anleger ein Schadensersatzanspruch nach § 823 Abs. 2 BGB i. V. m. 15 WpIG begründet sein.
Auch andere Ansprüche sind denkbar.
Seien Sie vorsichtig, wenn Ihnen hohe Gewinne in kurzer Zeit ohne Hinweise auf Risiken versprochen werden.
Lassen Sie keinen Zugriff über eine Fernzugriffssoftware, wie z. B. AnyDesk, zu.
Bewahren Sie bei Schwierigkeiten Bankbelege über Einzahlungen auf und notieren Sie Namen von Beratern und Gesprächsinhalte.
Bei Problemen können Sie sich Fragen und eine Unterstützung gerne an die Kanzlei Engelhard, Busch & Partner wenden, die Anleger von Bitiros Investment unterstützt.
Für eine erste Kontaktaufnahme bzw. ein Ersttelefonat, in dem Ansatzpunkte und z. B. Kostenfragen erörtert werden, entstehen auch keine Kosten.
Die Kanzlei Engelhard, Busch & Partner verfügt auch seit circa 30 Jahren über ein umfangreiches Know-how und Erfahrungen hinsichtlich der Vertretung von geschädigten Kapitalanlegern, insbesondere auch im Kapitalanlagebetrugsfällen.
Stand: 06.03.2024
Kompetenz und Erfahrung seit 30 Jahren im Kapitalanlagerecht, Anlagebetrug
Oliver Busch erhielt seine Zulassung als Rechtsanwalt 1992. Er ist Mitglied im Verein für Bankrechtskunde und im Rechtsforum-Finanzdienstleistungen e. V..
Seine Tätigkeitsschwerpunkte liegen in den Bereichen Bank- und Börsenrecht, Kapitalanlagebetrug, Arbeitsrecht, Handels- und Gesellschaftsrecht.
Rechtsanwalt Busch aus München ist Mitherausgeber der Zeitschrift „Anlegerschutzrecht Aktuell“ und er ist als Autor und Referent zu verschiedenen Themen aus dem Kapitalanlagerecht tätig
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