BMW Bremsen Rückruf Erster schwerer Autobahnunfall aufgrund Systemstörung

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Nachdem BMW nicht nur den Rückruf von 1,5 Millionen Fahrzeugen aufgrund Störung des Bremssystems zu verkraften hat, kommt nun auch noch der erste schwere Unfall mit einem zurückgerufene Fahrzeug auf die BMW AG  zu.

 Und wäre das nicht genug, verhält sich BMW merkwürdig. Der Fahrer des BMW X7, hatte das Fahrzeug erst vor wenigen Monaten gekauft und war mit Familie und seinen Hunden auf dem Weg in den Urlaub. Zum Glück im Unglück, kam es zur Systemstörung auf einem Geschwindigkeit begrenzten Teilstück der Autobahn, so dass nur Tempo 120 gefahren wurde. Plötzlich und unerwartet und ohne vorherigen Hinweis, musste er die Bremskraft dramatisch erhöhen, so dass er quasi hinter dem Lenkrad auf der Bremse stand. Wohl waren ABS und DSC ausgefallen.


Trotz der erhöhten Bremskraft und einem Bremsweg von circa 200 m ließ sich der Unfall nicht vermeiden. Es kam zum Zusammenstoß mit einem anderen Fahrzeug. Trotz Mobilitätsgarantie verwies BMW Ihn auf die Bahn, da sein Fahrzeug nicht mehr fahrbereit war. 

Erst drei Tage nach dem Unfall erhielt er den Rückruf seines Fahrzeugs mit dem Hinweis, dass ABS und DSC ausfallen können und sehr starker Bremsdruck erforderlich wäre, um das Fahrzeug abzubremsen. Erst jetzt wurden die Zusammenhänge klar und erst jetzt verstand der Bmw Besitzer, wie es zu dem Unfall gekommen war. Nach Rückfrage einer renommierten deutschen Zeitung bei BMW, teilten diese lapidar mit,  man wisse von dem Unfall, habe das Fahrzeug überprüft und konnte feststellen, dass kein Fehler am Bremssystem vorliege. Man fragt sich, wie BMW das gemacht haben will, wenn das Fahrzeug verunfallt in der Werkstatt steht.

Unmittelbar nach dem Statement gegenüber der Presse, erhielt der Mandant ein Schreiben der BMW AG,  in dem mitgeteilt wurde, dass bei seinem Fahrzeug diagnostiziert wurde, dass eine Systemstörung vorliege und dass das IBS( integriertes Bremssystem), ausgewechselt werden müsse. Hier stellt sich die Frage, was nun die Wahrheit ist! 

Wie kann BMW mitteilen, dass keine Systemstörung vorliegt und dann Tage später das Gegenteil behaupten? Liegt das etwa daran, dass man hier schlicht und einfach nicht zugeben möchte, dass der erste Unfall aufgrund Systemstörung vorliegt? 

Von Seiten des Mandanten wurde durch die Kanzlei Klamert&Partner München, aufgrund der beschriebenen Problematik der Rücktritt erklärt, da der Mandant  sich nie wieder in ein Fahrzeug setzen möchte, dass sein Leben gefährdet.

BMW hat  im Weiteren für ca. 400.000 Fahrzeuge einen Auslieferungstopp beschlossen. Diese können erst ausgeliefert werden, wenn zum einen das Software Update aufgespielt wird und dann bei Bedarf ein neues Bremssystem eingebaut wird. Laut BMW wird dies aber lange dauern, da die notwendigen Ersatzteile nicht vorliegen. Man spricht hier von 3-5 Monaten. BMW händigt die Fahrzeuge erst aus, wenn die jeweiligen Kunden ein Informationsschreiben zur Kenntnis genommen und unterschrieben haben.

Dieses unglaubliche Verhalten darf nicht hingenommen werden! Wehren sie sich!

Aus unserer Sicht können und müssen die Neufahrzeuge nicht abgenommen werden und bei Bestandsfahrzeugen, wegen des vorliegenden Mangels der Rücktritt erklärt werden.

Betroffene Modelle ab Baujahr 2022:

BMW 2er Activ Tourer

BMW x1 und ix1

BMW XM

BMW X5 LCI

BMW X5 LCI

BMW X6 LCI

BMW X6M LCI

BMW X7 LCI  

BMW 5er Limousine inklusive i5

BMW 7er Limousine

BMW Alpina XB7

Mini Cooper

Mini Countryman

Rolls-Royce Spectre

Was können BMW-Kunden tun?

Grundsätzlich gilt bei einem Neuwagen die sogenannte gesetzliche Sachmängelhaftung. Diese gilt für zwei Jahre ab Kauf. Somit verjähren die Ansprüche auf Gewährleistung für Fahrzeuge, die in 2022 gekauft wurden, zum Jahresende 2024.

Handel Sie jetzt!!!

Dem Käufer bleiben die Rechte auf Minderung oder Rücktritt. Bei Verschulden ist ein zusätzlicher Schadensersatz möglich. Im Grundsatz besteht kein Anspruch auf ein Ersatzfahrzeug bzw. Mietwagen. Man stelle sich vor, dass das Fahrzeug für mehrere Monate in der Werkstatt steht ohne jeglichen Ersatz. Dies kann und darf nicht sein!

Im Grundsatz entscheiden die Gerichte für die Verbraucher, wie juristischen Personen, die gegen die Autokonzerne vorgehen, was zur Rückgabe des PKW bei Abzug der so genannten Nutzungsentschädigung gegen Rückzahlung des Kaufpreises oder zu einem reinen Schadensersatz führt.

Nur wer sich wehrt, kann sein Recht geltend machen und den vorliegenden Vermögensverlust verhindern. Wahren Sie Ihre Rechte.

Derzeit übernehmen alle Rechtsschutzversicherer in Deutschland die Kosten, wenn der Rechtsschutz Versicherungsvertrag bei Kaufvertragsabschluss vorlag. Es besteht auch die Möglichkeit der Prozesskostenfinanzierung, so dass man risikofrei und ohne Kosten gegen die Konzerne vorgehen kann, wenn keine Rechtsschutzversicherung vorliegt.

Klamert & Partner Rechtsanwälte München vertreten deutschlandweit in über 15.000 Verfahren betroffene Verbraucher (Diesel) und gehört zu den führenden Auto- Kanzleien in Deutschland, sowie in Verbraucherthemen.

Rechtsanwalt Klamert und sein Team der Klamert & Partner Rechtsanwälte stehen Ihnen für eine kostenfreie Ersteinschätzung jederzeit gerne zur Verfügung.



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