Bremen: Trickbetrug an Senioren – Wie Sie sich schützen und rechtlich wehren können
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Bremen: Trickbetrug an Senioren – Wie Sie sich schützen und rechtlich wehren können
Am vergangenen Wochenende kam es in mehreren Stadtteilen Bremens zu betrügerischen Vorfällen, bei denen Trickbetrüger gezielt ältere Menschen ausnutzten. Die Täter gaben sich als Bankmitarbeiter oder Polizisten aus, warnten vor angeblich verdächtigen Kontoüberweisungen und forderten die Opfer auf, ihre EC-Karten, Schmuck und Bargeld zu übergeben. In einigen Fällen gelang den Betrügern die Übergabe der Wertgegenstände, in anderen verschafften sie sich Zugang zur Wohnung, indem sie vorgaben, Wasserleitungen überprüfen zu müssen. Während die Opfer abgelenkt waren, durchsuchten die Täter unbemerkt Schränke und Schubladen und verschwanden mit ihrer Beute.
Wie können Sie sich schützen?
Die Polizei warnt regelmäßig vor solchen Maschen und rät:
Lassen Sie nur Handwerker in Ihre Wohnung, die Sie selbst bestellt oder die von der Hausverwaltung angekündigt wurden.
Geben Sie niemals Wertsachen oder Bankkarten an Fremde heraus.
Seien Sie skeptisch gegenüber Anrufen von vermeintlichen Amtspersonen oder Bankangestellten, die nach persönlichen Daten oder Wertsachen fragen.
Im Zweifel rufen Sie die Polizei unter 110 an.
Informieren Sie Nachbarn oder Vertrauenspersonen, wenn Ihnen etwas verdächtig vorkommt.
Rechtliche Möglichkeiten bei Betrug
Als Opfer eines Trickbetrugs sollten Sie umgehend Anzeige bei der Polizei erstatten. Neben der strafrechtlichen Verfolgung der Täter bestehen auch zivilrechtliche Möglichkeiten, um mögliche Schäden zu begrenzen oder Ansprüche geltend zu machen. In einigen Fällen haften Banken für unrechtmäßig abgehobene Beträge, wenn die Sicherheitsvorkehrungen nicht ausreichend waren.
Sollten Sie selbst oder Angehörige von einem solchen Betrug betroffen sein, ist eine rechtliche Beratung empfehlenswert. Ich, Rechtsanwalt Mustafa Ertunc, stehe Ihnen mit meiner Erfahrung im Strafrecht zur Seite. Ich prüfe, welche rechtlichen Schritte eingeleitet werden können und setze mich für Ihre Rechte ein.
Strafmilderung durch Täter-Opfer-Ausgleich
Für Beschuldigte eines Trickbetrugs kann ein Täter-Opfer-Ausgleich strafmildernd wirken. Wenn der entstandene Schaden beseitigt wird, kann dies im Strafverfahren positiv berücksichtigt werden. Eine frühzeitige rechtliche Beratung kann helfen, die bestmögliche Verteidigungsstrategie zu entwickeln.
Kontakt:Mustafa Ertunc – Rechtsanwalt für Strafrecht und Zivilrecht Faulenstr. 44, 28195 Bremen
📞 0421 16108826
📧 info@rechtsanwalt-ertunc.de
Bleiben Sie wachsam und lassen Sie sich nicht täuschen – und an alle potentiellen Betrüger: Früher oder später führt ein Fehler zu Konsequenzen, die teurer werden als jeder Betrug.
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