Broker Betrug und Kreditkarteneinzahlung? Klage gegen Kreditkartenunternhemen? Fachnanwalt hilft bundesweit

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Das sogenannte Chargeback-Verfahren bietet Verbrauchern eine Möglichkeit, bereits gezahlte Beträge bei Kreditkartenzahlungen zurückzufordern, wenn es zu Problemen mit der erbrachten Leistung kommt, insbesondere bei Betrug durch Online-Broker, so Rechtsanwalt und Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht Eser, 20 Jahre Berufserfahrung.

Dieses Verfahren kann vor allem dann hilfreich sein, wenn Anleger durch betrügerische Broker oder unseriöse Finanzdienstleister finanzielle Verluste erlitten haben.

Nach Ansicht von Rechtsanwalt Eser stellt das Chargeback-Verfahren ein wirksames Mittel dar, um verlorenes Geld zurückzuholen. Es ermöglicht den Verbrauchern, sich an ihr Kreditkartenunternehmen zu wenden und eine Rückbuchung des belasteten Betrages zu beantragen, sofern bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind.

Kreditkartenunternehmen können unter bestimmten Umständen haftbar gemacht werden, insbesondere wenn sie es versäumt haben, Transaktionen angemessen zu überwachen oder Betrugshinweise zu erkennen. Nach der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH, Urteil vom 9. März 2017 – C-194/16) können Banken und Kreditkartenunternehmen im Rahmen der EU-Zahlungsdiensterichtlinie verpflichtet sein, den Karteninhabern bei missbräuchlichen Transaktionen das Geld zurückzuerstatten.

Es ist daher ratsam, bei Online-Broker-Betrug das Chargeback-Verfahren zu nutzen und die Haftung des Kreditkartenunternehmens genau zu prüfen. 

Rechtsanwalt Eser steht mit seiner Expertise im Bank- und Kapitalmarktrecht zur Verfügung, um betroffene Mandanten bei der Durchsetzung ihrer Ansprüche gegen Kreditkartenunternehmen und betrügerische Broker zu unterstützen.

Vorgehensweise bei Broker-Betrug

Wenn Sie Opfer eines betrügerischen Brokers geworden sind, sollten Sie sofort bei Ihrer kreditkartenausgebenden Bank ein Chargeback-Verfahren beantragen. Dabei ist es wichtig, folgende Schritte zu beachten:

  • Schnelles Handeln: Ein Chargeback muss meist innerhalb einer bestimmten Frist beantragt werden (in der Regel 120 Tage ab dem Transaktionsdatum).
  • Dokumentation des Betrugs: Legen Sie alle verfügbaren Beweise für den Betrug vor, wie z.B. E-Mails, Transaktionsdetails und die Kommunikation mit dem Broker.
  • Antrag bei der Bank: Stellen Sie einen formellen Antrag bei der kreditkartenausgebenden Bank, in dem Sie den Sachverhalt schildern und die Rückbuchung verlangen.


Ein Fachanwalt für Bankrecht kann den Chargeback-Prozess erheblich unterstützen. Insbesondere in folgenden Fällen kann anwaltliche Hilfe sinnvoll sein:

  • Kommunikation mit der Bank: Sollte die Bank den Chargeback-Antrag ablehnen oder weitere Nachweise verlangen, kann ein Anwalt in Ihrem Namen mit der Bank kommunizieren und auf eine Rückbuchung drängen.
  • Beratung über Erfolgsaussichten: Der Anwalt kann einschätzen, ob ein Chargeback im konkreten Fall Erfolg haben könnte, und Sie über alternative rechtliche Schritte beraten, falls der Chargeback abgelehnt wird.
  • Nachweiserbringung: Oft fordert die Bank detaillierte Nachweise für den Betrug. Ein Anwalt kann dabei helfen, diese strukturiert vorzulegen und die Forderungen der Bank zu erfüllen.


Wenn das Chargeback-Verfahren von der Bank abgelehnt wird, gibt es weitere rechtliche Schritte, die eingeleitet werden können. Dazu gehören:

  • Beschwerde bei der Bankenaufsicht: Eine Beschwerde bei der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) kann Druck auf die Bank ausüben.
  • Zivilrechtliche Schritte: Ein Anwalt kann eine Klage gegen den Broker oder gegebenenfalls gegen die Bank prüfen, wenn diese ihre Pflichten verletzt hat.

Insgesamt kann das Chargeback-Verfahren eine schnelle Möglichkeit sein, das verlorene Geld zurückzubekommen, jedoch ist oft eine rechtliche Unterstützung hilfreich, um das Verfahren erfolgreich abzuschließen.

Wenn Sie wünschen, kann ich den Antrag auf Chargeback in Ihrem Namen vorbereiten und den Kontakt mit der Bank übernehmen.

Gerne möchte ich auf meine langjährige Expertise und Erfahrung im Bereich des Bank- und Kapitalmarktrechts hinweisen. Als Fachanwalt mit über 20 Jahren Erfahrung in der Vertretung von Mandanten bei Fällen von Anlagebetrug und Falschberatung, insbesondere auch bei Betrugsfällen durch Broker, verfüge ich über tiefgehende Kenntnisse in der rechtlichen Durchsetzung von Schadensersatzansprüchen gegen Finanzdienstleister.

Zusätzlich biete ich Ihnen eine kostenfreie Erstberatung an, um Ihren individuellen Fall zu prüfen und die Erfolgsaussichten einer rechtlichen Vorgehensweise zu besprechen. In diesem Gespräch werde ich Ihnen eine erste Einschätzung zur Durchsetzbarkeit Ihrer Ansprüche geben und Sie darüber informieren, inwiefern Ihre Rechtsschutzversicherung die Anwaltskosten übernehmen könnte.

Ich stehe Ihnen gerne für eine ausführliche Beratung zur Verfügung.

Foto(s): RA Eser

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