Burgschild Inkasso treibt Altforderungen der DigiRights Administration ein. Soforthilfe vom Anwalt

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Unzählige Betroffene melden sich dieser Tage bei unserer Kanzlei. Allen ist eines gemeinsam: Sie haben ein Schreiben der Firma Burgschild Inkasso GmbH vor sich liegen, mit welchem dieses Unternehmen anzeigt, von der DigiRights Administration GmbH mit dem Einzug einer Forderung beauftragt worden zu sein. Einige "Glückliche" haben sogar gleich mehrere Schreiben der Burgschild Inkasso GmbH erhalten.

Burgschild Inkasso Zahlungsaufforderung: wie kommen die an meine Daten?

Fast alle Empfänger der aktuellen Zahlungsaufforderungen der Burgschild Inkasso GmbH hatten vor längerer Zeit - meistens in den Jahren 2013-2018 - ein Abmahnschreiben der Kanzlei Daniel Sebastian im Auftrag der Firma DigiRights Administration GmbH  erhalten. Vor einigen Jahren war man ganz überwiegend noch davon ausgegangen, dass die Verjährung wie bei vielen anderen zivilrechtlichen Ansprüchen auch drei Jahre beträgt. Dann hat allerdings der BGH als höchstes deutsches Zivilgericht entschieden, dass der urheberrechtliche Schadensersatzanspruch in Filesharing-Fällen nicht nach 3 Jahren, sondern erst nach 10 Jahren verjährt. Und damit werden nunmehr nach längerer Pause erneut Altfälle aufgemacht, um doch noch "auf den letzten Metern" vor der Verjährung die Forderungen durchzusetzen. Nachdem die Anzahl urheberrechtlicher Filesharing-Abmahnungen in den letzten Jahren deutlich nach unten gegangen ist, hat man offenbar nunmehr Zeit, sich um solche Altfälle zu kümmern.

Bevor die Abmahnungen seinerzeit durch die Kanzlei Daniel Sebastian ausgesprochen wurden, hat dieser gegen Ihren Provider einen Auskunftsanspruch geltend gemacht und dann vom Provider über Ihre IP-Adresse Ihre Daten (Name und Anschrift) erhalten. So kam es dann auch, dass Sie damals eine Abmahnung erhalten haben - das zumindest ist der Regelfall. Uns haben auch Betroffene, die jetzt eine Zahlungsaufforderung der Burgschild Inkasso GmbH bekommen haben, berichtet, niemals eine Abmahnung erhalten zu haben. Das dürfte aber nach unserer Einschätzung eher die Ausnahme sein.

Kann ich das Schreiben ignorieren?

Bitte ignorieren Sie auf keinen Fall eine Zahlungsaufforderung der Burgschild Inkasso GmbH. Denn dann ist es nicht unwahrscheinlich, dass das Unternehmen, sofern Sie nicht freiwillig bezahlen, weiter gegen Sie vorgeht und gegebenenfalls auch gerichtliche Schritte einleitet. Dies kostet lediglich mehr Geld. Außerdem sollten Sie unbedingt einen SCHUFA-Eintrag oder ähnliches vermeiden.

SCHUFA-Eintrag nach Zahlungsaufforderung Burgschild Inkasso GmbH vermeiden!

In den uns vorliegenden Schreiben der Burgschild Inkasso GmbH wird (noch) nicht mit einem SCHUFA-Eintrag gedroht. Wir rechnen aber damit, dass dies bei zukünftigen weiteren Zahlungaufforderungen der Fall sein wird. Schließlich will man den Druck auf die Betroffenen erhöhen, um diese zu einer Zahlung zu bewegen. Bei einer berechtigten Forderung und einer ausreichenden Zahl an Mahnungen ist der Gläubiger berechtigt, der SCHUFA oder einem anderen Auskunftsunternehmen eine Meldung zu machen und dann kommt es zu dem berüchtigten SCHUFA-Eintrag. Dieser ist äußerst hinderlich beim Abschluss von zahlreichen Verträgen. Nicht nur bei Kreditverträgen, sondern auch beim beabsichtigten Abschluss von Laufzeitverträgen (Handy, Fitnessstudio etc.) kann man erhebliche Probleme bekommen mit einem SCHUFA-Eintrag (oder einem Eintrag bei anderen Auskunfteien).

Daher ist es wichtig, einer unberechtigten Forderung zu widersprechen.

Soforthilfe vom Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht

Wir wissen aus langjähriger Erfahrung, dass Abmahner und Inkassounternehmen wie die Burgschild Inkasso GmbH einen langen Atem haben und nicht locker lassen, wenn ihre Forderungen nicht erfüllt werden. Daher sollte man bei Erhalt eines solchen Schreibens richtig reagieren.

Als Fachanwaltskanzlei, die seit vielen Jahren mehreren Tausend Abgemahnten helfen konnte, bieten wir gerne auch Ihnen an, Sie gegenüber der Burgschild Inkasso GmbH wegen der Forderungen der DigiRights Administration GmbH zu vertreten. Wir kennen die Schreiben der Burgschild Inkasso GmbH und wissen, wie man am besten darauf reagiert. Wir berechnen für unsere Tätigkeit auch keine horrenden Gebühren, sondern sind für eine günstige Pauschale für Sie tätig, die wir Ihnen gerne nach der ersten Kontaktaufnahme mitteilen.

Sie erreichen die Kanzlei von Rechtsanwalt Andreas Forsthoff telefonisch unter 06221 7249615 oder per Email unter info@rechtsanwaltskanzlei-urheberrecht.de Am besten schicken Sie uns die Zahlungsaufforderung der Burgschild Inkasso GmbH per Email und teilen uns dabei auch mit, ob Sie damals eine Abmahnung der Kanzlei Daniel Sebastian im Auftrag der DigiRights Administration GmbH erhalten haben. Wir melden uns dann sehr kurzfristig bei Ihnen.


Rechtstipp aus den Rechtsgebieten

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