Cannabisgesetz, EU-Führerschein und MPU - was ist wirklich neu?

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Mit Wirkung zum 1.4.24 ist das Cannabisgesetz (CanG) in Kraft. Gleichwohl boomt der EU-Führerschein weiter. Heute soll es darum gehen, was das eine mit dem anderen zu tun hat. Der Gesetzgeber hat entschieden, dass bei Fahrten unterhalb eines Grenzwertes von 3,5 Nanogramm THC keine Ordnungswidrigkeit mehr vorliegt. Das bedeutet, dass die Fahrerlaubnisbehörden die Fahrerlaubnis neu erteilen müssen.

Oftmals wird unterschätzt, dass die Fahrerlaubnisbehörden die Neuerteilung in vielen Fallgruppen nach wie vor von der Beibringung eines Fahreignungsgutachtens abhängig machen können. Und dies auch weiterhin fleißig tun.

Da sind zum einen die Fälle, in denen mehrere Verfahren aktenkundig sind. Dies können auch Kleinverfahren sein. Wenn zum Beispiel ein Verstoß gegen die 0,5-Promille-Grenze, also eine Alkohol-OWi vorliegt, genügt ein weiterer Verstoß im eintragungspflichtigen Bereich. Dann stehen die Betroffenen nach wie vor vor der Wahl: die MPU in Deutschland absolvieren, oder die Fahrerlaubnis im EU-Ausland neu machen. In beiden Fällen wird so die Fahrberechtigung für Deutschland wieder hergestellt.

Eine weitere Fallgruppe ist die, in der zwar unter 3,5 ng als aktiver Wert festgestellt wurde, jedoch ein hoher Abbauwert (COOH-Wert) die Annahme von Mißbrauch oder Abhängigkeit für die Führerscheinstelle ermöglicht. Auch in diesen Fallgruppen werden sich die Behörden weiter schwertun, die Fahrerlaubnis in Deutschland ohne MPU zu erteilen. Auch hier bleibt der Weg zum EU-Führerschein oft die einzige Alternative.

Wichtig ist weiterhin, dass die meisten Fälle oberhalb von 3,5 ng THC angesiedelt sind. Der Weg über den EU-Führerschein ist also weiterhin die legale Umgehung der MPU-Anordnung. Der Grund hierfür ist inzwischen auch bei den Behörden und Gerichten bekannt. Noch einmal die Begründung: auch im EU-Ausland wird bei Neuerteilung auf Fahreignung überprüft. Und diese positive Überprüfung auf Fahreignung ersetzt dann zulässigerweise das, was in Deutschland die MPU gewesen wäre. Anders ausgedrückt: der Europäische Gerichtshof (EuGH) bezieht folgende Sichtweise. Wenn einer der EU-Mitgliedsstaaten (oder einer der EWR-Staaten) positiv auf Fahreignung erkennt, sind die anderen EU-Länder daran gebunden. Und dazu gehört nun einmal auch Deutschland. Die vielen hierzu ergangenen Urteile können Sie (zum Beispiel) auf meiner Homepage nachlesen.

Weitere Hinweise und alle Urteile zu dem Themenkomplex „EU-Führerschein“ und konkret zu diesem Thema hier:

https://www.ra-hartmann.de/cannabisgesetz-cang-und-der-eu-fuehrerschein/

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Foto(s): Henning Hartmann

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