Capital Prime Global Market – FCA warnt

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Anleger sollten zur Onlinehandelsplattform capitalprimeglobalmarket.com bedenken, dass diese im Visier der britischen Finanzmarktaufsichtsbehörde (FCA) ist.

Über die Plattform werden Anlagen in Form von Differenzkontrakten (CFD´s) auf verschiedene Basiswerte, wie Aktien oder Indizes, Forex-Geschäfte und ein Handel in Kryptowährungen angeboten.

Auf der Internetseite wird ausgeführt, dass das Unternehmen Capital Prime Global Market mit dem Ziel gegründet worden sei, Devisenhändlern zu helfen, die bestmöglichen Ergebnisse zu erzielen.

Auch wird damit geworben, dass man einem helfen würde, sein Geld zu vermehren, indem man es für einen arbeiten lasse und die Experten nicht nur dafür sorgen würden, dass Geld für einen arbeitet, sondern auch sorgfältig geplante und strategisch diversifizierte Handels- und Anlageportfolios für das Risikomanagement anlegen würden.

Aber Warnhinweis vor Capital Prime Global Market der britischen Finanzmarktaufsichtsbehörde (FCA)

Die britische Finanzmarktaufsichtsbehörde, die FCA, hat eine Warnung veröffentlicht, dass Capital Prime Global Market über keine Erlaubnis der FCA verfügt, in Großbritannien Finanzdienstleistungen zu erbringen oder über die Handelsplattform Finanzprodukte anzubieten.

Capital Prime Global Market auch ohne Erlaubnis der BaFin 

Beim Betreiben von CFD´s und Forex-Geschäften handelt es sich um Wertpapierdienstleistungen nach dem Wertpapierinstitutsgesetz (WpIG), für das die Verantwortlichen in Deutschland eine Genehmigung der Bundesanstalt für Finanzdienstleistung (BaFin) haben müssen, die unseres Wissens aber nicht existiert.

Auch ein Handel in Kryptowährungen kann eine Wertpapierdienstleistung im Sinne des WpIG darstellen.

Weitere Hinweise für Anleger zu Capital Prime Global Market 

Sofern über eine Webseite Dienstleistungen oder Anlagen angeboten werden, muss diese nach den Vorschriften in Deutschland auch ein Impressum aufweisen, das aber auf der Homepage von Capital Prime Global Market fehlt.

Auch sollten Anleger deshalb vorsichtig sein, weil die Verantwortlichen von Capital Prime Global Market keine Erlaubnis der FCA und der BaFin haben und auch von diesen Aufsichtsbehörden nicht reguliert sind.

Auf der Hut sollten Anleger auch sein, wenn sie aufgefordert werden, eine Fernzugriffssoftware, wie z. B. AnyDesk, zu installieren, da darüber ggf. unkontrollierbare Zugriffe auf Daten und Konten möglich sind.

Optionen für Anleger der Capital Prime Global Market 

Für ein Anleger, der Gelder bei Capital Prime Global Market investiert hat, kann sich bei einem unerlaubten Betreiben von Wertpapierdienstleistungen, vor allem etwa bei CFD- oder Forex-Geschäften, ein Schadensersatzanspruch gemäß § 823 Abs. 2 BGB i. V. m. § 15 WpIG durchsetzen lassen.

Handlungsbedarf haben Anleger nach unserer Ansicht vor allem dann, wenn eine Auszahlung von Kapital oder einem Guthaben verweigert oder von weiteren Einzahlungen abhängig gemacht wird. Dies ist unseriös und es kommen dann auch andere Schadensersatzansprüche in Betracht.

Investoren, die Kapital bei Capital Prime Global Market angelegt und Probleme haben, können sich für Fragen gerne an die Kanzlei Engelhard, Busch & Partner wenden, die Forderungen von Anlegern prüft und bei der Dursetzung unterstützt.

Die Kanzlei unterstützt viele Anleger gegenüber unseriösen Plattformen, vor allem auch bei Betrugsfällen im Bereich CFDs, Kryptowährungen oder Forex.

Für ein Ersttelefonat, in dem Ansatzpunkte und z. B. Kostenfragen erörtert werden, entstehen auch ohne weitere Tätigkeiten keine Kosten.

Die Kanzlei Engelhard, Busch & Partner verfügt auch seit circa 30 Jahren über ein umfangreiches Know-how und Erfahrungen hinsichtlich der Vertretung von geschädigten Kapitalanlegern.

Stand: 11.07.2024

Kompetenz und Erfahrung seit 30 Jahren im Kapitalanlagerecht, Anlagebetrug 

Oliver Busch erhielt seine Zulassung als Rechtsanwalt 1992. Er ist Mitglied im Verein für Bankrechtskunde und im Rechtsforum-Finanzdienstleistungen e. V..

Seine Tätigkeitsschwerpunkte liegen in den Bereichen Bank- und Börsenrecht, Kapitalanlagebetrug, Arbeitsrecht, Handels- und Gesellschaftsrecht.

Rechtsanwalt Busch aus München ist Mitherausgeber der Zeitschrift „Anlegerschutzrecht Aktuell“ und er ist als Autor und Referent zu verschiedenen Themen aus dem Kapitalanlagerecht tätig

Foto(s): https://www.kanzlei-ebp.de/wp-content/uploads/2013/11/Farbe-9147.jpg


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