Capitus – Betrug? – anwaltliche Unterstützung

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Finger weg von Anlagen über die Internethandelsplattform Capitus!

Die Internethandelsplattform Capitus wirbt auf ihrer Homepage unter Domain capitus.net auf der Eingangsseite damit, dass Anleger mit Capitus ihr Trading optimieren könnten.

Es werden unterschiedliche Konten angeboten, beginnend mit einem „Einstiegskonto“ bis zu einem „VIP-Konto“.

Bei einem „VIP-Konto“ werden Anlegern Bonuszahlungen von bis zu 100 % versprochen, wobei die Firma Capitus damit wirbt, dass sie traditionelle Assets anbieten könne, mit denen die Anleger handeln könnten. So wäre z. B. der ETF-Handel bzw. der Handel mit Bundles möglich, wobei ein Anleger nur entscheiden müsse, wie viel potenziellen Gewinn er machen wollen würde.

Auch der Devisenhandel (Forex) und das Trading mit Differenzkontrakten (CFDs) wird angeboten.

Unter der Überschrift „Unser Büro“ heißt es auf der Eingangsseite, dass die Firma Capitus unter der Emailadresse: supoort@capitus.net erreichbar wäre.

Gegen eine Kapitalanlage über die Firma Capitus spricht eine Vielzahl von Punkten, wobei wir im Folgenden kurz auf einige relevante Punkte nach Überprüfung der Webseite der Firma Capitus eingehen wollen.

Zunächst einmal sind sog. Bonuszahlungen bei den vorgenannten Handelsgeschäften laut einem Beschluss der Europäischen Marktaufsichtsbehörde (ESMA) seit 2018 verboten, da sie einen unzulässigen Anreiz für einen Kunden darstellen, höheres eigenes Kapital für Hochrisikogeschäfte zur Verfügung zu stellen, wenn ihm die Firma vermittelt, dass sie eigenes Kapital für die Handelsgeschäfte beisteuern würde. Im Übrigen würde keine seriöse Firma einem Kunden, der beispielsweise € 100.000,00 zur Kapitalanlage einbezahlt, wie im „VIP-Konto“ dargestellt, eine Bonuszahlung in Höhe von € 100.000,00 gewähren.

Unabhängig davon fehlen einige ganz wichtige Angaben auf der Homepage, die seriöse Internethandelsplattformen immer machen.

Zunächst einmal ist festzuhalten, dass kein rechtsverbindliches Impressum vorhanden ist, dem zu entnehmen ist, wo die Firma Capitus ihren Sitz oder eine Niederlassung hat. Eine postalische Anschrift wird nicht genannt. Auch ein Hinweis darauf, unter welcher Rechtsform die Firma Capitus fungiert bzw. in welchem Unternehmensregister sie eingetragen ist, fehlt.

Auch weitere Angaben zu den vertretungsberechtigten Organen der Firma Capitus fehlen.

Darüber hinaus werden auch keine Angaben dazu gemacht, ob die Firma Capitus seitens einer staatlichen Aufsichtsbehörde überhaupt autorisiert ist, Handelsgeschäfte anzubieten und für Anleger abzuwickeln. Entsprechende Genehmigungen bei den vorgenannten Handelsgeschäfte sind zwingend erforderlich. Nachdem die Firma Capitus entsprechende Angaben nicht macht, ist davon auszugehen, dass sie über keine Genehmigung einer Aufsichtsbehörde verfügt.

Unabhängig davon warnte in der Vergangenheit die für Deutschland zuständige staatliche Aufsichtsbehörde, Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin), mehrfach vor Plattformen, die auf ihrer Homepage den Eingangssatz „Optimieren Sie Ihr Trading mit …..“ verwenden. So wurden seitens der BaFin beispielsweise am 23.05.2024 und am 18.10.2024 entsprechende Warnmitteilungen veröffentlicht.  

Nach Erkenntnissen der BaFin werden auf den entsprechenden Plattformen ohne Erlaubnis Finanz- und Wertpapierdienstleistungen angeboten. Jede der Webseiten hätte eine identische Schriftart, eine ähnliche textliche Gestaltung und würde denselben Aufbau nutzen. Auf der Startseite würden alle Plattformen den gleichen Slogan mit jeweils unterschiedlicher Unternehmensbezeichnung nutzen. Auch weiter unten auf den Webseiten würden alle Betreiber dieselben Texte, Bilder und Designelemente, wie beispielsweise im Kontenbereich „Ein Konto für alle Märkte“, nutzen.

Genau um eine solche Webseite handelt es sich auch beim Internetauftritt der Firma Capitus.

Es ist davon auszugehen, dass hinter der Firma Capitus dieselben Verantwortlichen stecken, die eine Vielzahl anderer betrügerischer Plattformen ins Leben gerufen haben.

Beispielsweise warnte die BaFin in der Vergangenheit vor gleichlautenden Webseiten bzw. unterschiedlichen Handelsplattformen, wie beispielsweise

In Deutschland handelt die Firma Capitus im jedem Fall unerlaubt und verstößt gegen das Kreditwesengesetz (KWG).

Anleger, die bei der Plattform Capitus investiert haben bzw. ihr Guthaben nicht ausbezahlt erhalten bzw. Verluste erlitten haben, und Möglichkeiten zur Schadenswiedergutmachung wissen wollen, können sich gerne an die Kanzlei Engelhard, Busch & Partner wenden.

Für eine erste Kontaktaufnahme bzw. ein Ersttelefonat, in dem Ansatzpunkte und z. B. Kostenfragen erörtert werden, entstehen auch keine Kosten.

Die Kanzlei Engelhard, Busch & Partner verfügt seit circa 30 Jahren über ein umfangreiches Know-how und Erfahrungen hinsichtlich der Vertretung von geschädigten Kapitalanlegern, insbesondere auch in Kapitalanlagebetrugsfällen, wie im Cyberkriminalitätsbereich.

Weitere Informationen zum Thema Internethandelsplattformen und Anlagebetrug mit Kryptowährungen, Forex-Handelsgeschäften sowie im Bereich des Handels mit Differenzkontrakten können Sie auch unserer Homepage ebp-anlegerschutz.de entnehmen.


Rechtsanwaltskanzlei Engelhard, Busch & Partner GbR

Triftstraße 4, 80538 München

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ebp-anlegerschutz.de

Kompetenz und Erfahrung seit 30 Jahren im Kapitalanlagerecht, Anlagebetrug 

Alexander Engelhard erhielt 1991 seine Zulassung zur Rechtsanwaltschaft.

Seine Tätigkeitsschwerpunkte liegen in den Bereichen Kapitalanlagerecht, Wertpapierrecht, Bank- und Börsenrecht, dem Recht der Warentermingeschäfte, dem internationalen Privatrecht, sowie in der Vertretung bei Anlagen über Internethandelsplattformen.

Rechtsanwalt Engelhard ist Mitherausgeber der Zeitschrift „Anlegerschutzrecht Aktuell“ und darüber hinaus für verschiedenste Veröffentlichungen im Bereich des Kapitalanlagerechts verantwortlich.

Bereits im Jahre 2010 wurde die Kanzlei Engelhard, Busch & Partner als besonderes empfehlenswerte Adresse seitens des Nachrichtenmagazins Focus in die Focus-Liste der Spezialisten im Kapitalanlagerecht aufgenommen, wobei die Kanzlei sowohl von Mandanten als auch von Kollegen mehrfach empfohlen wurde. Auch seitens der Zeitschrift Juve, die jährlich ein Ranking zu empfehlenswerten Wirtschaftskanzleien erstellt, wurde die Kanzlei Engelhard, Busch & Partner von Wettbewerbern fachlich sehr gut beurteilt bzw. als erfahren im Kapitalanlegerschutz bezeichnet.

Foto(s): https://www.kanzlei-ebp.de/die-kanzlei/rechtsanwalt-alexander-engelhard


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