Chancenkarte: Eine Möglichkeit zur Jobsuche in Deutschland
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Seit dem 1. Juni 2024 bietet die Chancenkarte eine neue Möglichkeit, nach Deutschland einzureisen und vor Ort eine Arbeitsstelle zu finden. Dieses Visum ist Teil des deutschen Fachkräfteeinwanderungsgesetzes und soll dem Fachkräftemangel entgegenwirken. Es ermöglicht eine flexible Einreise und reduziert bürokratische Hürden bei der Jobsuche.
1. Was ist die Chancenkarte?
Die Chancenkarte ist ein Aufenthaltstitel gemäß § 20a Aufenthaltsgesetz, der qualifizierten Fachkräften erlaubt, bis zu zwölf Monate in Deutschland zu bleiben, um eine Beschäftigung zu suchen. Sie steht sowohl Personen mit anerkannten Qualifikationen als auch Bewerbern offen, die eine bestimmte Mindestpunktzahl im neuen Punktesystem erreichen.
Vorteile der Chancenkarte:Arbeiten während der Jobsuche:
Bis zu 20 Stunden pro Woche sind erlaubt.
✔ Flexibilität: Probearbeiten bei verschiedenen Arbeitgebern möglich.
✔ Weniger Bürokratie: Kein aufwendiges Anerkennungsverfahren vor der Einreise erforderlich.
2. Wie beantrage ich die Chancenkarte?
Die Beantragung der Chancenkarte erfolgt über die deutsche Auslandsvertretung im Herkunftsland – entweder online oder persönlich.
Voraussetzungen:
Option 1:
- Ein in Deutschland anerkannter Berufs- oder Hochschulabschluss.
Option 2:
Falls keine direkte Anerkennung als Fachkraft vorliegt, kann die Chancenkarte bei Erreichen von mindestens sechs Punkten im Punktesystem beantragt werden. Dafür gelten folgende Kriterien:
- Berufsabschluss: Eine abgeschlossene, mindestens zweijährige Ausbildung oder ein Studium im Heimatland, gegebenenfalls mit offizieller Bewertung durch die Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen (ZAB).
- Sprachkenntnisse: Nachweis von Deutschkenntnissen auf mindestens A1-Niveau oder Englischkenntnissen auf B2-Niveau.
Punktesystem im Überblick:
4 Punkte:
✔ Ausländischer Berufsabschluss mit teilweiser Anerkennung in Deutschland.
3 Punkte:
✔ Mindestens 5 Jahre Berufserfahrung.
✔ Deutschkenntnisse auf B2-Niveau.
2 Punkte:
✔ Mindestens 2 Jahre Berufserfahrung.
✔ Deutschkenntnisse auf B1-Niveau.
✔ Alter unter 35 Jahren.
1 Punkt:
✔ Deutschkenntnisse auf A2-Niveau.
✔ Aufenthalt in Deutschland für mindestens sechs Monate innerhalb der letzten fünf Jahre.
✔ Alter zwischen 35 und 40 Jahren.
✔ Englischkenntnisse auf C1-Niveau.
✔ Qualifikation in einem Engpassberuf.
✔ Ehepartner oder eingetragener Lebenspartner erfüllt ebenfalls die Voraussetzungen für die Chancenkarte.
Bei der Antragstellung muss nachgewiesen werden, dass der Lebensunterhalt gesichert ist. Dies kann durch ein Sperrkonto mit einem monatlichen Guthaben, eine Verpflichtungserklärung (abhängig vom Einkommen des Bürgen) oder eine genehmigte Nebentätigkeit von bis zu 20 Stunden pro Woche erfolgen.
3. Wie lange ist die Chancenkarte gültig?
Die Chancenkarte wird in der Regel für zwölf Monate ausgestellt. Eine Verlängerung ist möglich, sofern ein Arbeitsangebot vorliegt und die Bundesagentur für Arbeit zustimmt. Andernfalls endet der Aufenthalt mit Ablauf der Karte.
4. Was passiert nach der Jobsuche?
Nach erfolgreicher Arbeitsaufnahme kann bei der zuständigen Ausländerbehörde ein neuer Aufenthaltstitel beantragt werden, um in Deutschland dauerhaft zu arbeiten. Alternativ besteht die Möglichkeit, zu einem anderen Aufenthaltstitel wie der Blauen Karte EU zu wechseln.
Fazit
Die Chancenkarte eröffnet Fachkräften einen unkomplizierten Weg, ihre Karriere in Deutschland voranzutreiben. Sie erleichtert den Zugang zum deutschen Arbeitsmarkt, fördert qualifizierte Zuwanderung und trägt zur Bekämpfung des Fachkräftemangels bei.
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