Clerical Medical / Scottish Widows stellt Auszahlungen ein – Was sollte man machen?
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Viele Kundinnen und Kunden der Scottish Widows Europe S.A., die Lebensversicherungsverträge der Clerical Medical Investment Group Ltd. fortführt, reagieren falsch auf einen überraschenden Stopp der vereinbarten Auszahlungen. Das kann sehr viel Geld kosten und durch eine rechtzeitige anwaltliche Beratung verhindert werden.
1. Vereinbarte Auszahlungen bei Wealthmaster Noble erfolgen nicht mehr
In den letzten Jahren mussten Versicherungsnehmerinnen und Versicherungsnehmer mit Lebensversicherungsverträgen der Clerical Medical Investment Group Ltd. mit der Bezeichnung Wealthmaster Noble zunehmend erleben, dass die vereinbarten Auszahlungen von der Scottish Widows Europe S.A. plötzlich nicht mehr geleistet wurden. Der Auszahlungsstopp wurde dabei häufig mit einer vermeintlichen Bedingung begründet, nach der nach jeder Auszahlung ein Mindestbetrag im Vertrag verbleiben müsse. Lapidar hieß es dazu, wir informieren Sie mit diesem Schreiben darüber, dass der Wert Ihres Vertrages einen für weitere Auszahlungen unzureichenden Stand erreicht hat.
Die Einstellung der Auszahlungen führt bei Betroffenen immer wieder zu erheblichen Problemen, da die Verträge oft ein wichtiger Bestandteil der Altersvorsorge sind.
Zusammen mit der sehr unerfreulichen Mitteilung wurde durch den Versicherer teilweise gleich auf die Möglichkeit einer Kündigung des Vertrages hingewiesen. Diesem Hinweis Folge zu leisten, muss auf den ersten Blick folgerichtig erscheinen, da damit ein Verzehr des verbliebenen Guthabens durch die laufenden Kosten und Gebühren verhindert werden könnte, die Kündigung wäre in diesen Fällen aber regelmäßig ein sehr schwerer Fehler.
Nach der langjährigen Erfahrung von Witt Rechtsanwälte erfolgt die Einstellung der Auszahlungen bei Lebensversicherungsverträgen des Typs Wealthmaster Noble zu Unrecht und die Versicherungsnehmerinnen und Versicherungsnehmer könnten auf Auszahlungen bis zum vereinbarten Ende bestehen. Rechtsanwalt Witt und Rechtsanwalt Pielsticker konnten bereits im Jahr 2012 mehrere Entscheidungen des Bundesgerichtshofs gegen die Clerical Medical Investment Group Ltd. erreichen, mit denen ein Anspruch auf alle im Versicherungsschein ausgewiesenen Auszahlungen bestätigt wurde, Az. XI ZR 122/11 u.a.. Die Feststellungen des Bundesgerichtshofs gelten heute auch für die Pflichten der Scottish Widows Europe S.A.. Dem Versicherer kann daher nichts Besseres passieren als eine Kündigung solcher Verträge, mit der die Ansprüche auf weitere Auszahlungen verloren werden – dabei sind nicht selten Zahlungen im sechsstelligen Bereich betroffen.
Kundinnen und Kunden der Scottish Widows Europe S.A. sollten sich daher bei einer Einstellung der Auszahlungen umgehend anwaltlich beraten lassen und keinesfalls den Lebensversicherungsvertrag voreilig beenden.
2. Vereinbarte Auszahlungen bei Wealthmaster Classic erfolgen nicht mehr
Ein Stopp von Auszahlungen kann in gleicher Weise auch bei Lebensversicherungsverträgen der Clerical Medical Investment Group Ltd. mit der Bezeichnung Wealthmaster Classic erfolgen. Auch hier ist dringend zu einer anwaltlichen Prüfung zu raten und vor Eingriffen in den Lebensversicherungsvertrag, insbesondere eine Kündigung, zu warnen. Bei Lebensversicherungsverträgen dieser Art hat die Clerical Medical Investment Group Ltd. zwar ab dem Jahr 2003 teilweise Versicherungsunterlagen verwendet, die eine Einschränkung der vereinbarten Auszahlungen rechtfertigen könnten, aber zum einen war das in früheren Jahren praktisch nicht der Fall und zum anderen gibt es auch bis ins Jahr 2004 Fälle, in denen nach der Bewertung von Witt Rechtsanwälte ein Anspruch auf alle vereinbarten Auszahlungen besteht.
Dabei sollte man sich insbesondere nicht von Einschränkungen der Auszahlungen im Versicherungsschein selbst täuschen lassen, da diese unwirksam sein könnten. Eine anwaltliche Beratung ist daher regelmäßig sinnvoll, um schwerwiegende Fehler zu vermeiden.
3. Vereinbarte Auszahlungen bei Wealthmaster Feeder Plan erfolgen nicht mehr
Bei Witt Rechtsanwälte melden sich zuletzt auch häufiger Kundinnen und Kunden der Scottish Widows Europe S.A., bei denen Auszahlungen aus Lebensversicherungsverträgen der Clerical Medical Investment Group Ltd mit der Bezeichnung Wealthmaster Feeder Plan vorzeitig endeten. Auch hier sollten ohne eine vorherige anwaltliche Prüfung keine Kündigung oder andere Eingriffe in den Lebensversicherungsvertrag erfolgen. Das gilt auch für Fälle, in denen der Versicherungsschein einen Hinweis auf die Beschränkung der ausgewiesenen Auszahlungen enthält, weil nach der Bewertung von Witt Rechtsanwälte vorrangig der Inhalt der entsprechenden Verbraucherinformationen und Policenbedingungen zu berücksichtigen ist, der gerade bei diesem Vertragstyp für einen Anspruch auf alle bei Antragstellung beantragten regelmäßigen Auszahlungen ergibt.
4. Handlungsbedarf auch vor einem Auszahlungsstopp bei Wealthmaster Noble, Wealthmaster Classic und Wealthmaster Feeder Plan
Versicherungsnehmerinnen und Versicherungsnehmer der Clerical Medical Investment Group Ltd. bzw. heute Scottish Widows Europe S.A. sollten aber auch dann nicht untätig bleiben, wenn bei einem Lebensversicherungsvertrag mit der Bezeichnung Wealthmaster Noble, Wealthmaster Classic und Wealthmaster Feeder Plan die vereinbarten Auszahlungen gegenwärtig noch geleistet werden. In dieser Situation empfiehlt es sich nicht nur, seine Ansprüche aus dem Versicherungsverhältnis prüfen zu lassen, sondern sich diese auch für die Zukunft zu sichern. Der Bundesgerichtshof entschied bereits im Jahr 2012 über die Verbindlichkeit von Auszahlungen aus Verträgen des Typs Wealthmaster Noble und trotzdem haben danach sowohl die Clerical Medical Investment Group Ltd. als später die Scottish Widows Europe S.A. unter Verletzung der höchstrichterlichen Vorgaben die Auszahlungen aus diesen Verträgen einfach eingestellt. Wer heute noch seine Auszahlungen erhält, sollte daher nicht darauf vertrauen, dass es dabei auch in der Zukunft bleibt, und er sollte nicht das Risiko eingehen, dass sich der Versicherer seiner Verpflichtung doch noch entledigen kann.
Witt Rechtsanwälte haben in diesem Sinne schon für etliche Mandantinnen und Mandanten rechtskräftige Urteile erstreiten können, mit denen die Verbindlichkeit aller zukünftigen Auszahlungen aus den Lebensversicherungsverträgen gesichert ist.
5. Handlungsbedarf auch vor dem Beginn von Auszahlungen aus Wealthmaster Noble, Wealthmaster Classic und Wealthmaster Feeder Plan
Aus den eben genannten Gründen sollten auch Kundinnen und Kunden der Scottish Widows Europe S.A. sich schon heute um eine rechtliche Absicherung von Auszahlungen aus den Lebensversicherungsverträgen bemühen, wenn diese Auszahlungen noch gar nicht begonnen haben, sondern erst für die nächsten Jahre vereinbart sind, und auch noch Prämien eingezahlt werden müssen.
Witt Rechtsanwälte konnten auch schon in solchen Fällen Versicherungsnehmerinnen und Versicherungsnehmern helfen und rechtskräftige Urteile erstreiten, mit denen die Verpflichtung des Versicherers zu den erst in der Zukunft beginnenden Auszahlungen festgestellt wurde.
6. Warnung vor der Kündigung von Wealthmaster Noble, Wealthmaster Classic und Wealthmaster Feeder Plan
Leider lassen sich viele Versicherungsnehmerinnen und Versicherungsnehmer erstmals anwaltlich beraten, nachdem bereits eine Kündigung des Lebensversicherungsvertrags erklärt wurde. Auch dann ist bei kompetenter anwaltlicher Vertretung zwar noch an eine Verbesserung der Situation zu denken, aber vor allem ist nochmals vor einer Kündigung ohne anwaltliche Prüfung zu warnen. Wer hier nicht große Vorsicht walten lässt, riskiert den Verlust sehr hoher Ansprüche.
Nach einer Einstellung der Auszahlungen durch die Scottish Widows Europe S.A. sollten Betroffene also unbedingt schnell anwaltliche Hilfe in Anspruch nehmen.
Witt Rechtsanwälte stehen gerne für eine entsprechende Prüfung und Beratung zur Verfügung.
Witt Rechtsanwälte
Heidelberg München Oranienburg
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