Corona-Hilfen zurückzahlen: Was Sie jetzt wissen müssen
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Die Nachricht aus dem Saarland zeigt, dass viele Empfänger der Corona-Soforthilfen inzwischen mit Rückforderungen konfrontiert sind. Laut Tagesschau wurden fast neun Millionen Euro zurückgezahlt, teils freiwillig, teils nach behördlicher Aufforderung. Zudem gibt es 260 Anzeigen wegen Subventionsbetrugs, und gegen Rückforderungen wurden bereits 270 Klagen erhoben.
Doch was bedeutet das für Sie, wenn Sie einen Bescheid zur Rückzahlung erhalten haben?
Wer muss Corona-Hilfen zurückzahlen?
Die Rückzahlungspflicht ergibt sich hauptsächlich aus zwei Gründen:
Fehlende Voraussetzungen: Falls die im Antrag gemachten Angaben nicht den tatsächlichen wirtschaftlichen Verhältnissen entsprochen haben, kann eine Rückzahlungspflicht bestehen. Beispielsweise mussten viele Antragsteller im Nachhinein nachweisen, dass sie aufgrund der Pandemie erhebliche Umsatzeinbußen hatten.
Zweckwidrige Verwendung: Die Soforthilfen waren an bestimmte Verwendungszwecke gebunden, etwa zur Deckung betrieblicher Fixkosten. Falls das Geld anderweitig genutzt wurde, kann eine Rückforderung erfolgen.
Der Verwaltungsprozess: So läuft die Rückforderung ab
Das Rückforderungsverfahren folgt meist einem festen Ablauf:
Anhörungsbogen:Der Empfänger erhält eine Mitteilung, in der die Behörde ihn zur Stellungnahme auffordert. Hier sollte sorgfältig geprüft werden, ob tatsächlich eine Rückzahlungspflicht besteht.
Stellungnahme:Innerhalb einer Frist kann der Empfänger eine Erklärung abgeben und Belege vorlegen, die eine unrechtmäßige Rückforderung widerlegen könnten.
Rückforderungsbescheid:Falls die Behörde weiterhin der Meinung ist, dass die Soforthilfe unrechtmäßig gewährt wurde, ergeht ein Bescheid zur Rückzahlung der Mittel.
Widerspruch:Innerhalb eines Monats kann der Betroffene gegen den Bescheid Widerspruch einlegen. Dabei ist es ratsam, anwaltliche Unterstützung in Anspruch zu nehmen, um formelle Fehler zu vermeiden.
Widerspruchsbescheid:Die Behörde prüft den Fall erneut und entscheidet, ob sie den Rückforderungsbescheid aufrechterhält oder ändert.
Klage vor dem Verwaltungsgericht:Sollte der Widerspruch erfolglos bleiben, bleibt die Möglichkeit einer Klage vor dem Verwaltungsgericht.
Unterschiede zwischen den Bundesländern
Die Rückforderungsquoten und Verfahren sind von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich. Während einige Länder großzügige Prüfkriterien anlegen, sind andere restriktiver. In einigen Fällen wurden hohe Rückforderungsbeträge erlassen, in anderen bestehen strenge Prüfungen.
Welche Summen sind betroffen?
Die Höhe der Rückforderungen variiert stark. Im Durchschnitt liegen die zurückgeforderten Beträge zwischen 6.000 und 10.500 Euro pro Empfänger. In Einzelfällen kann es jedoch auch zu wesentlich höheren Forderungen kommen.
Aktuelle Urteile und positive Entwicklungen
Es gibt bereits erste Gerichtsentscheidungen, die sich mit der Rechtmäßigkeit von Rückforderungen befassen. So entschied das Verwaltungsgericht Meiningen mit Urteil vom 26.07.2024 (Az.: 8 K 142/23 Me), dass die Rückforderung einer Corona-Soforthilfe im konkreten Fall nicht gerechtfertigt war. Auch andere Verwaltungsgerichte, etwa in Karlsruhe, Freiburg und Stuttgart, haben sich mit ähnlichen Verfahren befasst. Diese Urteile können als Orientierung für Betroffene dienen.
Was tun bei einer Rückforderung?
Fristen beachten: Die Widerspruchsfrist beträgt in der Regel einen Monat. Wird diese Frist versäumt, wird der Bescheid bestandskräftig und kann nicht mehr angefochten werden.
Unterlagen prüfen: Stellen Sie sicher, dass Sie alle relevanten Unterlagen bereithalten, um nachzuweisen, dass Sie die Hilfe rechtmäßig erhalten haben.
Anwaltliche Beratung einholen: Die juristische Beratung kann helfen, einen Widerspruch oder eine Klage erfolgreich durchzusetzen.
Ratenzahlung oder Stundung prüfen: Falls eine Zahlung unumgänglich ist, kann in vielen Fällen eine Ratenzahlung oder Stundung mit der zuständigen Behörde vereinbart werden.
Fazit
Die aktuelle Entwicklung zeigt, dass zahlreiche Unternehmer und Selbstständige mit Rückforderungen konfrontiert werden. Wer betroffen ist, sollte sich frühzeitig informieren und gegebenenfalls rechtlichen Beistand suchen. In vielen Fällen kann ein Widerspruch oder eine Klage Erfolg haben und eine Rückzahlung verhindern. Lassen Sie sich daher professionell beraten, um Ihre Rechte bestmöglich zu wahren.
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