Corona-Krise: Wenn Betriebsschließungsversicherungen nicht zahlen
- 3 Minuten Lesezeit
Aktuell trifft die Corona-Krise besonders Hotels, Bars und Restaurants. Gut, wenn die Betreiber über eine sogenannte Betriebsschließungsversicherung verfügen, die in solchen Fällen einspringen soll. Doch leider weigern sich die Versicherungen in vielen Fällen zu bezahlen.
Gastwirte und Hotelbetreiber sind besonders stark von der Corona-Pandemie betroffen. Falls vorhanden, möchten diese nun ihre Betriebsschließungsversicherung in Anspruch nehmen. Diese soll immer dann einspringen, wenn ein Betrieb wegen Krankheit oder dem Auftreten von Erregern schließen muss.
Die Anwaltskanzlei Lenné vertritt zunehmend Mandanten, die davon ausgegangen sind, durch diese Versicherung gegen solche Infektionsrisiken abgesichert zu sein. Wenn sie wegen eines Krankheitserregers schließen müssen, geht es für große Hotelbetriebe dabei beispielsweise jeden Tag um Summen von mehr als 5000 Euro, die von der Versicherung gezahlt werden müssten.
Versicherer verweigern größtenteils die Zahlung
Mit Ausnahme einiger weniger Versicherungen, z. B. HDI oder Signal Iduna, weigert sich allerdings der Großteil der Versicherer zu zahlen. Für die Betroffenen eine Katastrophe. Während HDI öffentlich angab, sich zur Zahlung verpflichtet zu fühlen, gab die Allianz hingegen bekannt, man würde Zahlungen zwar nicht pauschal ablehnen, die Ansprüche allerdings von Fall zu Fall prüfen.
Wie viele Policen in Deutschland betroffen sind und um welche Summen es im Einzelnen geht, ist aktuell noch nicht bekannt. Fest steht lediglich, dass es sich scheinbar um eine große Zahl von Policen mit beträchtlichen Summen handelt – mitunter vermutlich im dreistelligen Millionenbereich. Anders lässt sich die Verweigerungshaltung der meisten Versicherungen kaum erklären. Die betroffenen Policen werden in erster Linie von Arztpraxen, Gastronomen und Hotelbetreibern abgeschlossen.
Selbst in einer Krisensituation wie dieser scheinen Versicherte also vergebens auf ein Entgegenkommen der Versicherungsgesellschaften zu hoffen. Dass das auch anders geht, zeigt ein Blick auf unsere Nachbarn: 200 Millionen Euro hat die Assekuranz in Frankreich in einen Solidarfonds eingezahlt, der jenen Versicherten zugutekommen soll, die nicht zu 100 % von ihrer Police abgedeckt sind.
Allmählich scheint jedoch auch den deutschen Versicherern klarzuwerden, dass diese Situation drastische Auswirkungen auf den ohnehin angekratzten Ruf der Versicherungsbranche haben könnte. Gerüchten zufolge sollen derzeit Gespräche mit der Politik auf Bundes- wie Landesebene stattfinden, in denen die Einrichtung eines solchen Solidarfonds besprochen werden soll.
Unterschiedliche Klauseln in Policen
Auch die Anwaltskanzlei Lenné vertritt bereits zahlreiche Restaurants, Bars und Hotels, denen ihre Versicherung die Zahlung verweigert hat. Wegen nicht eindeutiger Klauseln in den Versicherungsverträgen ist in vielen Fällen davon auszugehen, dass die Erfolgschancen durchaus gut stehen dürften.
Allerdings dürfte es auch hier, wie so oft in Versicherungsangelegenheiten, auf das Kleingedruckte im Vertrag ankommen. In einigen der umstrittenen Policen werden beispielsweise die Leistungen auf einzelne, klar definierte Krankheiten und Erreger beschränkt, während andere Verträge auf das Infektionsseuchengesetz verweisen.
Ist Letzteres der Fall, hat der Versicherte eindeutig Anspruch auf die Versicherungsleistung. Werden im Vertrag hingegen einzelne Erreger präzisiert, gestaltet sich die Angelegenheit etwas schwieriger. Dann ist es nämlich eine Frage der Auslegung. Die Versicherer werden sich darauf berufen, dass das bislang nicht bekannte Coronavirus nicht Bestandteil des Vertrags sei. Dem ist entgegenzuhalten, dass es sich bei dem Virus um eine Abwandlung bekannter Viren handelt, weshalb die Police greifen müsste.
Wenn auch Ihr Versicherer die Zahlung verweigert, steht Ihnen die Anwaltskanzlei Lenné gerne zur Seite und kämpft dafür, Ihre Ansprüche durchzusetzen. In Rahmen einer kostenlosen Erstberatung prüfen wir Ihre Versicherungspolice und erörtern Ihren individuellen Fall.
Artikel teilen: