Corona-Soforthilfe und Rückzahlung: Was Sie wissen müssen

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Die Corona-Pandemie hat viele Unternehmen und Selbstständige vor erhebliche wirtschaftliche Schwierigkeiten gestellt. Um die finanziellen Folgen abzufedern, boten Bund und Länder in Deutschland verschiedene Hilfsprogramme an. Nun sehen sich viele Empfänger dieser Hilfen mit der Frage konfrontiert, ob eine Rückzahlungspflicht besteht und wie das Verwaltungsverfahren im Detail abläuft. Dieser Leitfaden gibt einen Überblick über die wichtigsten Punkte zur Rückzahlung der Corona-Soforthilfe und erklärt das Verwaltungsverfahren Schritt für Schritt.


Das Wichtigste auf einen Blick

  • Rückzahlungspflicht: Empfänger müssen die Soforthilfe zurückzahlen, wenn die Fördervoraussetzungen nicht erfüllt wurden oder die Mittel nicht zweckentsprechend verwendet wurden.
  • Verwaltungsverfahren: Das Verfahren umfasst Anhörungsbogen, Stellungnahme, Rückforderungsbescheid und ggf. Widerspruch. Im Falle einer Ablehnung kann Klage erhoben werden.
  • Fristen: Es ist entscheidend, alle Fristen zu beachten, um negative Konsequenzen zu vermeiden.
  • Unterschiede zwischen Bundesländern: Die Regelungen und Rückforderungen können je nach Bundesland variieren.

1. Überblick über die Corona-Hilfen

Während der Pandemie wurden zahlreiche Unterstützungsprogramme ins Leben gerufen, um Betriebe und Selbstständige zu entlasten. Die wichtigsten Programme umfassen:

  • Corona-Soforthilfe (ab April 2020): Unterstützte kleine Unternehmen und Selbstständige für den Zeitraum von April bis Juni 2020.
  • Überbrückungshilfen I bis IV: Hilfen zur Deckung laufender Betriebskosten, ab Juni 2020 in mehreren Phasen bis Mitte 2022.
  • Neustarthilfe: Einmaliger Zuschuss für Solo-Selbstständige.
  • November- und Dezemberhilfe: Ausgleich für Umsatzverluste im Zuge der Lockdowns Ende 2020.

Jedes Programm hatte unterschiedliche Förderkriterien und Antragsverfahren. Im Rückforderungsverfahren sind besonders die Soforthilfen und Überbrückungshilfen relevant.


2. Schritt-für-Schritt-Verfahren der Rückforderung

Das Verwaltungsverfahren zur Rückforderung der Corona-Soforthilfe besteht aus mehreren Stufen. Im Folgenden wird jeder Schritt detailliert erläutert:

Schritt 1: Anhörungsbogen

Empfänger erhalten zunächst einen Anhörungsbogen von der zuständigen Behörde. Dieser gibt ihnen die Möglichkeit, sich zur Rückforderung zu äußern und gegebenenfalls Gründe oder Nachweise vorzubringen, die gegen eine Rückzahlung sprechen.

Schritt 2: Stellungnahme

Nach dem Anhörungsbogen können Empfänger innerhalb einer bestimmten Frist eine Stellungnahme abgeben. Hier sollten sie sorgfältig auf die Vorwürfe eingehen und relevante Belege oder Informationen beifügen, um die eigene Position zu stärken.

Schritt 3: Rückforderungsbescheid

Falls die Behörde die Soforthilfe als unrechtmäßig bezogen einstuft, erlässt sie einen Rückforderungsbescheid. In diesem Bescheid wird der Empfänger zur Rückzahlung der Hilfe verpflichtet. Der Bescheid muss alle relevanten Informationen zur Rückforderung und den Rechtsbehelfsmöglichkeiten enthalten.

Schritt 4: Widerspruch einlegen

Gegen den Rückforderungsbescheid kann der Empfänger Widerspruch einlegen, in der Regel innerhalb eines Monats nach Zugang des Bescheids. Der Widerspruch muss form- und fristgerecht erfolgen und sollte gut begründet sein. Hierbei ist es ratsam, sich anwaltlich beraten zu lassen, um eine rechtssichere Argumentation sicherzustellen.

Schritt 5: Widerspruchsentscheidung

Die Behörde prüft den Fall erneut und erlässt einen Widerspruchsbescheid, der den Rückforderungsbescheid entweder aufhebt oder bestätigt. Fällt die Entscheidung negativ aus, bleibt dem Empfänger der Klageweg offen.

Schritt 6: Klage vor dem Verwaltungsgericht

Falls der Widerspruch erfolglos bleibt, kann der Empfänger eine Klage vor dem Verwaltungsgericht einreichen. Auch hier gelten strikte Fristen und formale Anforderungen. Die Unterstützung durch einen Anwalt kann maßgeblich zur Erfolgsaussicht der Klage beitragen.


3. Unterschiedliche Regelungen in den Bundesländern

Die Verwaltung der Corona-Hilfen obliegt den Bundesländern, daher gibt es teils unterschiedliche Regelungen und Rückforderungsquoten. In einigen Bundesländern wurden großzügigere Rückforderungsmodalitäten festgelegt, während in anderen strengere Rückzahlungsbedingungen gelten. Ein Überblick über die jeweiligen Zuständigkeiten und Verfahren kann bei den zuständigen Landesbehörden eingeholt werden.


4. Häufig gestellte Fragen zur Rückzahlung der Corona-Soforthilfe

Muss die Corona-Soforthilfe zurückgezahlt werden?
Ja, eine Rückzahlung ist erforderlich, wenn die Fördervoraussetzungen nicht erfüllt wurden oder die Mittel zweckwidrig verwendet wurden.

Wie viele Empfänger sind betroffen?
Eine genaue Zahl variiert je nach Bundesland, jedoch wurden bundesweit zahlreiche Rückforderungsbescheide erlassen.

Welche Rückzahlungen werden im Durchschnitt verlangt?
Die durchschnittlichen Rückforderungsbeträge liegen je nach Bundesland und Hilfsprogramm zwischen 6.000 und 10.500 Euro pro Empfänger.

Wie stehen die Erfolgsaussichten bei Widersprüchen?
Die Erfolgsaussichten hängen von der individuellen Situation ab, insbesondere von der Einhaltung der Förderkriterien und der zweckgebundenen Verwendung der Mittel. Eine anwaltliche Unterstützung kann helfen, die Chancen im Widerspruchsverfahren zu verbessern.


Fazit: Die Rückzahlung der Corona-Soforthilfe erfordert eine genaue Kenntnis der Förderbedingungen und Fristen im Verwaltungsverfahren. Wenn Sie unsicher sind, ob eine Rückzahlungspflicht besteht oder wie Sie einen Widerspruch korrekt einlegen, ist anwaltliche Unterstützung ratsam. Ein Anwalt kann Sie durch den gesamten Prozess begleiten und Ihre Interessen vertreten, um unnötige Rückzahlungen zu vermeiden.


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