Darlehensverträge mit nahen Angehörigen

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I. Einleitung

Darlehensverträge zwischen nahen Angehörigen sind in vielen Familien eine beliebte Methode, finanzielle Unterstützung zu leisten, ohne dass dabei hohe Zinsen oder strikte Rückzahlungsbedingungen auferlegt werden. Diese Form der finanziellen Unterstützung wirft jedoch eine Reihe rechtlicher und steuerlicher Fragen auf. Insbesondere kann es bei unsachgemäßer Gestaltung des Vertrags zu ungewollten steuerlichen Konsequenzen wie der Auslösung der Schenkungsteuer kommen. In diesem Artikel werden die zivilrechtlichen und steuerrechtlichen Grundlagen solcher Darlehensverträge beleuchtet und konkrete Beispiele für die korrekte vertragliche Ausgestaltung gegeben.

II. Gründe für einen Darlehensvertrag

Es gibt verschiedene Gründe, warum ein Darlehensvertrag zwischen nahen Angehörigen abgeschlossen wird. Häufig möchten Eltern ihren Kindern den Erwerb einer Immobilie, die Gründung eines Unternehmens oder andere größere Anschaffungen ermöglichen. Im Gegensatz zu einer Schenkung kann ein Darlehen den Vorteil haben, dass es zurückgezahlt wird und somit das Familienvermögen nicht dauerhaft reduziert. Auch steuerliche Überlegungen spielen eine Rolle, da durch ein Darlehen die Auslösung der Schenkungsteuer vermieden werden soll. Nicht zuletzt kann ein formal korrekt abgeschlossener Darlehensvertrag familiäre Konflikte vermeiden, indem er klare Regelungen schafft.

 III. Zivilrechtliche Grundlagen

Aus zivilrechtlicher Sicht ist ein Darlehensvertrag gemäß § 488 BGB ein Vertrag, durch den der Darlehensgeber verpflichtet wird, dem Darlehensnehmer einen bestimmten Geldbetrag zur Verfügung zu stellen, und der Darlehensnehmer sich zur Rückzahlung des Darlehensbetrags verpflichtet. Der Vertrag kann formfrei abgeschlossen werden, jedoch ist es aus Beweisgründen ratsam, einen schriftlichen Vertrag zu erstellen. Wesentliche Bestandteile eines solchen Vertrags sind die Darlehenssumme, die Rückzahlungsmodalitäten und die Zinsvereinbarung.

Bei der Gestaltung eines Darlehensvertrags mit nahen Angehörigen ist besonders darauf zu achten, dass dieser wie ein Vertrag zwischen Fremden gestaltet wird. Dies bedeutet insbesondere, dass marktübliche Konditionen vereinbart werden sollten, um den Anschein einer Schenkung zu vermeiden.

IV. Verträge mit nahen Angehörigen

Verträge zwischen nahen Angehörigen unterliegen einer besonders strengen Prüfung, sowohl durch Gerichte als auch durch das Finanzamt. Grund hierfür ist die Vermutung, dass solche Verträge möglicherweise nicht ernsthaft gewollt sind oder steuerlich missbraucht werden könnten.

Um dieser Vermutung entgegenzuwirken, sollten Darlehensverträge mit nahen Angehörigen klar und eindeutig formuliert sein. Es sollten schriftliche Vereinbarungen getroffen werden, die die Darlehenssumme, die Rückzahlungsmodalitäten sowie die Zinsen festlegen. Darüber hinaus sollten auch Sicherheiten und eventuell erforderliche Nachweise zur Rückzahlung vereinbart werden. Wichtig ist, dass alle Vereinbarungen auch tatsächlich durchgeführt werden, um den Verdacht eines „Scheingeschäfts“ zu vermeiden.

V. Steuerliche Probleme

Das größte steuerliche Problem bei Darlehensverträgen zwischen nahen Angehörigen ist die Gefahr der Auslösung der Schenkungsteuer. Nach § 7 ErbStG (Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetz) gilt als Schenkung jede freigebige Zuwendung unter Lebenden, durch die der Beschenkte auf Kosten des Schenkers bereichert wird.

Sollte das Finanzamt den Darlehensvertrag als Scheingeschäft oder als verdeckte Schenkung einstufen, kann die gesamte Darlehenssumme oder ein Teil davon als Schenkung gewertet und entsprechend besteuert werden. Dies kann insbesondere dann der Fall sein, wenn das Darlehen zinslos oder zu sehr niedrigen Zinsen gewährt wird und keine ernsthafte Rückzahlungsabsicht besteht.

Um dies zu vermeiden, ist es ratsam, einen marktüblichen Zinssatz zu vereinbaren und die Rückzahlung des Darlehens konsequent zu überwachen und durchzuführen. Bei Nichtbeachtung dieser Grundsätze kann das Finanzamt die Zinsen, die unter dem Marktniveau liegen, als schenkungsteuerpflichtig ansehen. Zudem sind regelmäßige Tilgungen notwendig, um den Darlehenscharakter zu belegen.

VI. Beispiel

Angenommen, ein Vater gewährt seiner Tochter ein Darlehen über 100.000 Euro zum Kauf einer Eigentumswohnung. Der Vertrag wird schriftlich fixiert, es wird ein Zinssatz von 1 % p.a. und eine Rückzahlungsfrist von zehn Jahren vereinbart. Die Tochter zahlt die Zinsen jährlich und beginnt nach einem Jahr mit der Tilgung.

Würde der Vertrag lediglich mündlich geschlossen, ohne Zinsvereinbarung und ohne klare Rückzahlungsmodalitäten, könnte das Finanzamt dies als Schenkung werten, insbesondere wenn keine Rückzahlungen erfolgen. Dies könnte zu einer Schenkungsteuerbelastung führen.

Im beschriebenen Beispiel jedoch, bei dem ein schriftlicher Vertrag mit klaren Regelungen und tatsächlicher Durchführung vorliegt, wird das Finanzamt in der Regel keine Schenkungsteuer festsetzen.

VII. Schluss

Darlehensverträge zwischen nahen Angehörigen bieten eine flexible Möglichkeit der finanziellen Unterstützung innerhalb der Familie. Dabei müssen jedoch die zivilrechtlichen Anforderungen und vor allem die steuerlichen Konsequenzen sorgfältig beachtet werden. Ein sauber formulierter und tatsächlich durchgeführter Vertrag ist unerlässlich, um steuerliche Risiken wie die Auslösung der Schenkungsteuer zu vermeiden. Familien, die solche Verträge abschließen möchten, sollten sich daher sowohl rechtlich als auch steuerlich gut beraten lassen, um böse Überraschungen zu vermeiden.

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Foto(s): pixabay

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