Das Patent - ein informativer Überblick

  • 1 Minuten Lesezeit

In diesem Video-Rechtstipp erklärt Ihnen Markus Borbach im Überblick, was Patente sind. Insbesondere werden folgende Fragen beantwortet:

  1. Welche Rechte verleiht ein Patent?
  2. Welche Laufzeit hat das Patent?
  3. Wo ist es gültig?
  4. Was benötigen Sie für eine Patentanmeldung?
  5. Welche Kosten entstehen für Ihre Anmeldung?


Wichtige Informationen und Tipps sind dabei:

Grundsätzlich gilt Nachahmungsfreiheit, solange keine Schutzrechte bestehen. Um ein Patent zu erlangen, muss keine bahnbrechende Erfindung, kein völlig neues Produkt oder Verfahren vorgewiesen werden. Bei den meisten patentierten Innovationen handelt es sich um Weiterentwicklungen oder Verbesserungen.


Zum Schutz Ihrer Innovationen hilft nur die rechtzeitige Anmeldung gewerblicher Schutzrechte. Dabei gilt besonders bei Patenten: „Erst anmelden, dann nutzen!“ 


Nutzen des Patents aus geschäftlicher Sicht

Das Patent dient dem Schutz vor Nachahmung von gewerblich anwendbaren, technischen Erfindungen und damit zur Sicherung des Marktvorsprungs, der Vergabe von Lizenzen und zur besseren Verkaufsargumentation.


Gegenstand eines Patents
Ein Patent kann für neue, gewerblich anwendbare Erfindungen erteilt werden. Diese müssen technischer Natur sein.


Die Patentanmeldung
Nach der Anmeldung beim Patentamt wird die Patentfähigkeit geprüft, wobei die Prüfung in der Regel zwischen 2,5 bis 3 Jahre in Anspruch nimmt. Wichtig: Rechte entstehen nicht erst mit Erteilung des Patents, sondern schon ab dem Anmeldetag. Ein Patent kann für Deutschland beim Deutschen Patent- und Markenamt oder für Europa beim Europäischen Patentamt angemeldet werden. Wir nehmen auch regelmäßig für international tätige Mandanten internationale Patentanmeldungen über die Weltorganisation zum Schutz geistigen Eigentums (WIPO) vor.


Schutzdauer- und Verlängerung
Vom Anmeldetag an ist das Patent maximal 20 Jahre gültig. Ab dem 3. Jahr werden alle 12 Monate Verlängerungsgebühren fällig.

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Rechtstipp aus dem Rechtsgebiet

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