DEF-Anleger erhalten Einladung zur Informationsveranstaltung
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DEF Deutsche Energie Finanz 11 GmbH & Co. KG lädt zu außerordentlichen Versammlungen in Hannover und Berlin ein – Hintergrund: aktuelle wirtschaftliche Situation? Was erwartet die Anleger?
Die DEF Deutsche Energie Finanz 11 GmbH & Co. KG, Pappelallee 28, 22089 Hamburg, meldet sich bei ihren Anlegern mit Schreiben vom 01.03.2017 und lädt diese zu Informationsveranstaltungen ein. Hintergrund der Veranstaltungen sind nach Angaben der Gesellschaft die aktuelle wirtschaftliche Situation der Gesellschaft und ein Liquiditätsengpass. Konkret findet eine Informationsveranstaltung am 14.03.2017 im „Leonardo Hotel Hannover Airport“, Petzelstraße 60, 30669 Hannover, in der Zeit von 18 bis 21 Uhr statt. Eine weitere Veranstaltung folgt am 15.03.2017 im „Leonardo Hotel Berlin“, Wilmersdorfer Straße 32, 10585 Berlin, im Zeitraum von 18 bis 21 Uhr.
Rechtsanwalt Dr. Tintemann, Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht bei AdvoAdvice Rechtsanwälte mbB in Berlin, kommentiert den Vorgang wie folgt: „Wenn eine Gesellschaft ihre Anleger schon freiwillig aufgrund aktueller wirtschaftlicher Schwierigkeiten der Gesellschaft und eines angeblich bestehenden Liquiditätsengpasses zu Informationsveranstaltungen einlädt, in denen die Anleger wahrscheinlich zu weiteren Anlagen oder zum Verzicht auf Auszahlungen bewegt werden sollen, bedeutet das nichts Gutes.“
DEF Deutsche Energie Finanz 11 GmbH & Co. KG: mittel- bis langfristige Anlage mit hohem Ertragspotential? Und nun?
In einer Vertriebsbroschüre aus dem Jahr 2013 wirbt die Gesellschaft damit, dass sich die Kapitalanlage an wirtschaftlich erfahrene Anleger richtet, die eine mittelfristige bis langfristige Anlage mit hohem Ertragspotential suchen und bereit sind, die Risiken der Kapitalanlage, wie in den Risikohinweisen dargestellt, zu tragen. Die Anlage war nach Angaben der Anlagegesellschaft nicht für Anleger geeignet, die auf kurzfristig verfügbare Liquidität angewiesen sind. Die Vermögensverhältnisse des Anlegers sollten einen Totalverlust der Kapitalanlage grundsätzlich verkraften können.
Risiko – Totalverlust – Rangrücktrittsvereinbarung?
Möglich, dass sich das Totalverlustrisiko nun für die Anleger realisiert. Diese haben nämlich mit der DEF Deutsche Energie Finanz 11 GmbH & Co. KG ein Darlehen mit qualifizierter Rangrücktrittsvereinbarung abgeschlossen. Die Rangrücktrittsvereinbarung führt dazu, dass der Anleger sein Geld im Insolvenzfall quasi als Letzter bekommt. Wenn es also um die Liquidität der Gesellschaft bereits jetzt schlecht steht, besteht auch die Möglichkeit der Realisierung des Totalverlustrisikos.
DEF-Anleger fragen: Was tun?
Anleger, die sich hier von ihrem Berater/Vermittler fehlerhaft beraten fühlen, sollten sich daher dringend an einen fachlich qualifizierten Rechtsanwalt wenden, der insbesondere auf das Bank- und Kapitalmarktrecht spezialisiert ist.
Auch eine Entsendung eines Rechtsanwalts zu den Veranstaltungen in Hannover oder Berlin kann sich als sinnvoll erweisen.
Sollte die DEF Deutsche Energie Finanz 11 GmbH & Co. KG die als Darlehen eingesammelten Gelder nicht zurückzahlen können, muss auch über eine Haftung des Geschäftsführers der Komplementärin nachgedacht werden. Dies war bei Vertragsabschluss wahrscheinlich die DEF Management GmbH aus Hamburg. Diese ist mit Bekanntmachung im Handelsregister des Amtsgerichts (AG) Hamburg zum 05.12.2013 als Komplementärin ausgeschieden und wurde durch die Procuratio Deutsche Sachwerte Verwaltungs UG (haftungsbeschränkt) mit Geschäftssitz in Berlin ersetzt. Später wurde die persönlich haftende Gesellschafterin erneut ausgetauscht, was mit Eintragung des AG Hamburg vom 12.02.2014 bekanntgemacht wurde, und durch die Okeanos Vertriebsservice GmbH mit Sitz in Oberursel ersetzt. Letztere wurde dann noch einmal an den Sitz des Amtsgerichts (AG) Hamburg verlegt und in DEB Deutsche Energie Beratung GmbH umfirmiert.
Fazit: Die betroffenen Anleger sollten ihren Sachverhalt rechtlich prüfen lassen – Geltendmachung von Haftungsansprüchen
Je nachdem, wann ein Anleger somit ein Nachrangdarlehen abgeschlossen hat, würde hier der entsprechende Geschäftsführer der damals haftenden Komplementärgesellschaft womöglich in eine persönliche Haftung geraten. Dies liegt daran, dass bei Nachrangdarlehen evtl. ein Verstoß gegen das Betreiben von Einlagengeschäften nach § 1 Abs. 1 Nr. 1 KWG vorliegen kann. Dies ist seit langem durch Warnhinweise der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) auf deren Webseite unter www.bafin.de bekannt. Ein Einlagengeschäft liegt insbesondere dann nach der Rechtsprechung verschiedener Gerichte vor, wenn die Nachrangklausel in Allgemeinen Geschäftsbedingungen enthalten ist und sich nicht besonders vom übrigen Vertragstext abhebt. Dies dürfte hier aus Sicht der Kanzlei AdvoAdvice Rechtsanwälte mbB auch bei den Verträgen der DEF Deutsche Energie Finanz 11 GmbH & Co. KG der Fall sein.
Weitere Informationen per Telefon oder E-Mail. Als Experte und Ansprechpartner für die Kapitalanlage bei der DEF Deutsche Energie Finanz 11 GmbH & Co. KG steht Rechtsanwalt Dr. Sven Tintemann gerne zur Verfügung.
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