DEGAG - Anleger: Vertriebshaftung offenkundig !
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Aktuelles
Die DEGAG-Gruppe, bestehend aus den Gesellschaften DEGAG Bestand und Neubau 1 GmbH, DEGAG WI8 GmbH und DEGAG Kapital GmbH, steht kurz vor Weihnachten im Fokus besorgter Anleger. Die BaFin hat in den letzten Tagen Warnmeldungen veröffentlicht, die auf erhebliche finanzielle Schwierigkeiten hinweisen. Seit dem 16. Dezember 2024 sind Zins- und Rückzahlungen gegenüber Anlegern ausgesetzt. Diese Entscheidung beruht auf offenen Forderungen aus Investitionen in verbundene Immobilienunternehmen und der daraus resultierenden eingeschränkten Zahlungsfähigkeit.
Ein offizielles Schreiben der DEGAG an die Anleger bestätigt diesen Schritt und verweist auf die vertraglich vereinbarten qualifizierten Nachrangregelungen der Genussrechte. Das Schreiben verdeutlicht, dass alle Rückzahlungen bis auf Weiteres gestoppt werden, während eine Restrukturierung und Refinanzierung angestrebt wird. Laut Berichten betrifft diese Situation rund 4.700 Anleger, die ein Gesamtvolumen von etwa 275 Millionen Euro investiert haben.
DEGAG Deutsche Grundbesitz AG und DEGAG Grundbesitz Holding AG
Patronatserklärungen beider Gesellschaften liegen uns vor. Für erstere aus dem Jahr 2016 für die DEGAG Kapital GmbH und für die andere aus dem Jahr 2021 für die DEGAG Bestand und Neubau 1 GmbH.
Fakt ist, Veröffentlicht wurden die Bilanzen der DEGAG Grundbesitz Holding AG für die Hauptvertriebsjahre 2021 und 2022 erst am 11.03.2024. Sie konnten also im Vertriebszeitpunkt nicht vorgelegen haben. Es stellt sich die berechtigte Frage, anhand welcher Informationen der Vertrieb die Bonität der Sicherheitengeberin prüfen konnte.
Bonitätsprüfung der Projektgesellschaften ?
1. DEGAG Kapital GmbH
Bilanzübersicht zum 31. Dezember 2021:
- Bilanzsumme: 62.767.736 EUR (Vorjahr: 64.992.673 EUR)
- Eigenkapital: Fehlbetrag von 2.431.951 EUR
- Genussrechtskapital: 61.513.800 EUR (davon kurzfristig: 21.064.300 EUR)
Ertragslage:
- Jahresüberschuss: 475.078 EUR (Vorjahr: 1.250.199 EUR)
- Zinserträge: 6.173.715 EUR (fast ausschließlich von verbundenen Unternehmen)
- Zinsaufwendungen: 4.531.531 EUR
Finanz- und Vermögenslage:
- Die liquiden Mittel betragen 762.268 EUR (Vorjahr: 1.140.476 EUR), eine deutliche Abnahme.
- 58 Millionen EUR wurden als Darlehen an verbundene Unternehmen weitergereicht.
- Die Kapitalstruktur ist hochgradig von Genussrechten abhängig, was Risiken bei Rückzahlungs- und Ausschüttungsverpflichtungen birgt.
2. DEGAG WI8 GmbH
Bilanzübersicht zum 31. Dezember 2021:
- Bilanzsumme: 77.208.423 EUR (Vorjahr: 73.083.878 EUR)
- Eigenkapital: Fehlbetrag von 8.979.619 EUR
- Genussrechtskapital: 75.477.339 EUR (davon langfristig: 75.477.339 EUR)
Ertragslage:
- Jahresfehlbetrag: -781.296 EUR (Vorjahr: -6.337.972 EUR)
- Zinserträge: 6.658.236 EUR (fast ausschließlich von verbundenen Unternehmen)
- Zinsaufwendungen: 5.623.797 EUR
Finanz- und Vermögenslage:
- Liquide Mittel betragen 894.509 EUR (Vorjahr: 2.262.137 EUR), eine erhebliche Reduktion.
- Rund 84,79 % des Genussrechtskapitals wurden als Darlehen an verbundene Unternehmen weitergeleitet, was die Werthaltigkeit der Finanzanlagen hinterfragt.
3. DEGAG Bestand und Neubau 1 GmbH
Bilanzübersicht zum 31. Dezember 2021:
- Bilanzsumme: 62.403.213 EUR (Vorjahr: 25.000 EUR)
- Eigenkapital: Fehlbetrag von 7.526.594 EUR
- Genussrechtskapital: 61.839.582 EUR (davon langfristig: 61.839.582 EUR)
Ertragslage:
- Jahresfehlbetrag: -7.548.072 EUR (Vorjahr: -3.522 EUR)
- Zinserträge: 1.947.371 EUR (fast ausschließlich von verbundenen Unternehmen)
- Zinsaufwendungen: 1.676.228 EUR
Finanz- und Vermögenslage:
- Liquide Mittel betragen 5.127.096 EUR (Vorjahr: 0 EUR).
- Rund 71,31 % des Genussrechtskapitals wurden als Darlehen an verbundene Unternehmen weitergeleitet.
Diese Bilanzen für diese drei Gesellschaften zum 31.12.2021 wurden erst gegen Ende Juni 2022 erstellt. Anleger sollten sich fragen, ob ihnen diese oder Details hieraus im Rahmen der Anlageberatungen bekannt gegeben wurden - wohl nicht, angesichts der Jahresfehlbeträge.
Die detaillierte Bilanzbewertung der DEGAG-Gruppe zeigt gravierende finanzielle Defizite und strukturelle Schwächen. Die Kombination aus fehlender Aufklärung, irreführender Beratung und der kritischen Finanzlage gefährdet das Kapital der Anleger erheblich. Rechtsanwältliche Maßnahmen bieten die beste Möglichkeit, Ansprüche geltend zu machen und potenzielle Verluste zu minimieren.
BGH-Rechtsprechung
Ein Anlagevermittler ist nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGH) dazu verpflichtet, Interessenten korrekt und umfassend über alle relevanten Tatsachen zu informieren, die für ihre Anlageentscheidung von wesentlicher Bedeutung sind. Dazu gehört, dass der Vermittler sich vorab eigenständig über die Wirtschaftlichkeit der Kapitalanlage sowie die Bonität des Kapitalsuchenden informiert (vgl. BGH, Urteil vom 19. September 2024 – III ZR 299/23, Rn. 9; Urteil vom 21. November 2019 – III ZR 244/18, Rn. 17 f.). Stehen ihm dazu keine objektiven Daten zur Verfügung oder besitzt er aufgrund fehlender Nachforschungen nur unzureichende Kenntnisse, muss er dies dem potenziellen Anleger offenlegen (vgl. BGH, Urteil vom 19. September 2024 – III ZR 299/23, Rn. 9; Urteil vom 21. November 2019 – III ZR 244/18, Rn. 17 f.; Urteil vom 5. März 2009 – III ZR 17/08, Rn. 11). Inhalt und Umfang der Aufklärungs- und Beratungspflichten richten sich dabei stets nach den konkreten Umständen des jeweiligen Einzelfalls.
Über die grundsätzliche Pflicht hinaus, sich über die Bonität des Emittenten zu informieren, ist der Anlagevermittler jedoch nicht verpflichtet, eine fachkundige Bewertung oder Beurteilung dieses Aspekts vorzunehmen, selbst wenn er für die Anlageentscheidung relevant ist. Die Grenzen der Informationspflicht, die im Einzelfall auch eigene Nachforschungen einschließen können, sind ebenfalls von den jeweiligen Umständen abhängig und dürfen nicht überzogen werden (vgl. BGH, Urteil vom 19. September 2024 – III ZR 299/23, Rn. 12; Urteil vom 21. März 2024 – III ZR 71/23, Rn. 19).
Zusammenfassung und Bewertung
Finanzielle Abhängigkeit
Die Bilanzen der DEGAG Bestand und Neubau 1 GmbH, DEGAG WI8 GmbH und DEGAG Kapital GmbH zeigen eine erhebliche finanzielle Abhängigkeit von Genussrechtskapital, das zur Refinanzierung an verbundene Unternehmen weitergeleitet wird. Diese Struktur birgt erhebliche Risiken für die Rückzahlung der Genussrechte, insbesondere bei Problemen in der Immobilienfinanzierung. Es besteht ein hohes Risiko, dass bei ausbleibenden Renditen der Immobilienprojekte die Verpflichtungen gegenüber den Anlegern nicht erfüllt werden können.
Fehlende Eigenkapitaldeckung
Keine der analysierten Gesellschaften weist positives Eigenkapital in den Bilanzen von 2021(!) auf. Die gesamte Struktur basiert primär auf Fremdkapital und Genussrechten. Diese Abhängigkeit von fremdfinanzierten Mitteln kann langfristig die Liquiditätssicherung gefährden, insbesondere in einem Umfeld steigender Zinsen und sinkender Immobilienwerte.
Ertragskraft
Die Ertragsquellen der DEGAG-Gesellschaften sind stark auf Zinseinnahmen aus konzerninternen Finanzierungen konzentriert. Diese Ertragskraft ist stark von der Werthaltigkeit der Immobilienprojekte abhängig, die durch die Darlehen finanziert werden. Fehlende Transparenz in der Bewertung dieser Projekte erhöht die Unsicherheit über die zukünftige Rentabilität.
Werthaltigkeit der Darlehen
Ein wesentliches Risiko besteht in der Werthaltigkeit der weitergeleiteten Darlehen. Die fehlende Transparenz über die genauen Immobilienprojekte, deren Finanzierung und deren aktuelle Bewertungen erschwert die Beurteilung des finanziellen Zustands der Gesellschaften erheblich.
Fehlende Transparenz
Die mangelhafte Veröffentlichung aktueller Bilanzen im Unternehmensregister sowie die vage Bewertung der Immobilienvermögen stellen zentrale Schwachpunkte dar. Dies schafft Unsicherheit für Anleger und macht es schwierig, fundierte Entscheidungen zu treffen.
Liquiditätsrisiken
Die DEGAG-Gesellschaften haben keine ausreichenden Rückstellungen für die Zins- und Rückzahlungen aus den Genussrechten gebildet. In einem Umfeld sinkender Immobilienpreise und steigender Zinsen könnten diese Verpflichtungen zu Liquiditätsengpässen führen.
Mängel in der Beratung
Die Beratungspraxis im Zusammenhang mit den Genussrechten weist erhebliche Defizite auf:
Anlegergerechte Beratung: Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGH) müssen Anlageberater sicherstellen, dass empfohlene Produkte den finanziellen Zielen und der Risikobereitschaft der Anleger entsprechen. Genussrechte mit Totalverlustrisiko sind für konservative Anleger ungeeignet. Diese grundlegende Anforderung wurde in vielen Fällen ignoriert.
Aufklärung über Risiken: Die Risiken eines Totalverlusts wurden in vielen Fällen bagatellisiert oder verschwiegen. Der BGH hat mehrfach klargestellt, dass eine unmissverständliche Darstellung der Risiken und insbesondere Bonitätsprüfungen verpflichtend sind.
Irreführende Aussagen: Anleger berichten, dass die Genussrechte häufig als "sichere Anlage" mit garantierten Renditen von bis zu 9 % verkauft wurden. Solche Aussagen sind irreführend und verletzen die Aufklärungspflichten der Berater.
Bonitätsprüfung der Emittentin
Nach der BGH-Rechtsprechung sind Berater verpflichtet, die Bonität der Emittentin kritisch zu prüfen. Dies umfasst die Analyse der Jahresabschlüsse, die Beurteilung der Finanzstruktur und die Bewertung der wirtschaftlichen Lage des Emittenten. Die vorliegenden Jahresabschlüsse der DEGAG-Gesellschaften zeigen erhebliche finanzielle Risiken, die die Berater hätten erkennen und an die Anleger weitergeben müssen oder aber auf ihr Nichtwissen aufmerksam machen müssen.
Relevanz der BaFin-Warnungen
Die Warnungen der BaFin stellen einen entscheidenden Wendepunkt dar. Sie belegen die kritische finanzielle Situation der DEGAG-Gruppe und hätten Anlegern vor ihrer Investitionsentscheidung bekannt sein müssen. Die späte Verfügbarkeit dieser Informationen verstärkt die Verantwortung der Berater, ihre Aufklärungspflichten verletzt zu haben.
Empfehlung
- Beweissicherung: Anleger sollten alle verfügbaren Dokumente, insbesondere Patronatserklärungen, Beratungsprotokolle, Zeichnungsunterlagen und Korrespondenzen, sicherstellen. Dies bildet die Grundlage für eine rechtliche Bewertung.
- Fragebogen ausfüllen: Unserer verlinkter Fragebogen hilft Anlegern, ihren individuellen Schadensumfang und potenzielle Ansprüche zu erfassen.
- Rechtsberatung: Eine spezialisierte Rechtsberatung ist dringend erforderlich, um die Erfolgsaussichten auf Schadensersatzansprüche zu bewerten. Insbesondere die Haftung der Berater und Vertriebspartner sollte geprüft werden.
- Prüfung der Haftung: Vertriebsgesellschaften und Berater, die Anleger nicht ausreichend über die Risiken informiert haben, könnten haftbar gemacht werden. Grundlage sind die klaren Verstöße gegen die BGH-Rechtsprechung zur anleger- und anlagegerechten Beratung.
Fragen
Für alle, die Fragen oder Bedenken haben, bietet RA Jens Reime eine kostenfreie Hotline unter der Nummer
0800 72 73 463
an. Dies soll den Anlegern die Möglichkeit geben, sich fundierte Informationen zu beschaffen und die richtigen Entscheidungen für ihre Investitionen zu treffen.
Die Anwaltskanzlei Reime bleibt auch weiterhin bestrebt, die Interessen der Anleger zu schützen und ihnen mit ihrem Fachwissen und ihrer langjährigen Erfahrung zur Seite zu stehen.
Was ist nun zu tun?
Wir prüfen Ihre Dokumente (Kaufbelege, Mailkorrespondenz) vor Mandatserteilung kostenfrei!
Wir benötigen von Ihnen später auch die Daten zur Rechtsschutzversicherung.
REIME Rechtsanwalt – die Kanzlei
Wir vertreten und beraten betroffene Anleger und haben uns zu den Hintergründen eine umfassende Expertise für unsere Mandanten / Interessengemeinschaft erarbeitet. Gerade jetzt ist eine realistische Einschätzung der rechtlichen und wirtschaftlichen Ausgangslage für jeden Anleger wichtig. Das können Sie durch Kontaktaufnahme mit uns in einem freundlichen Telefonat erreichen. Aber auch kurzfristige Besprechungstermine bei uns oder an jedem anderem Ort sind möglich. Wenden Sie sich einfach jederzeit per Telefon, Email, Fax oder Brief an uns oder kommen Sie einfach unverhofft vorbei.
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Seit nunmehr zwei Jahrzehnten ist die renommierte Anwaltskanzlei Reime ausschließlich im Bereich des Kapitalmarkts tätig und vertritt erfolgreich Anleger in verschiedenen Finanzangelegenheiten. Die Kanzlei hat sich dabei auf eine breite Palette von Fällen spezialisiert, darunter Anleger der Ärztetreuhand-Bauherrenmodelle, der COLUMBUS-Fonds, in den INFINUS Insolvenzen sowie in den Insolvenzen der Deutschen Lichtmiete, UDI, bc connect sowie der wee-Gruppe. Ebenfalls gehören die Insolvenzen größerer Anlagegenossenschaften wie Geno, Vivono und WSW zu ihrem Fachgebiet.
Die Expertise der Anwaltskanzlei Reime erstreckt sich über eine Vielzahl von komplexen Kapitalmarktthemen, in denen sie die Interessen der Anleger mit Engagement und Sachverstand vertritt. Ihr fundiertes Wissen und ihre umfangreiche Erfahrung machen sie zu einem vertrauenswürdigen Partner für alle, die Unterstützung in Fi
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