DEGAG Zahlungsstopp - Soforthilfe für Anleger

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Die Degag Deutsche Grundbesitz Holding AG mit Sitz in Hamburg bietet interessierten Anlegern über nachrangige Genussrechte die Investition in Immobilien an. Nach eigenen Aussagen liegt das Kerngeschäft der DEGAG Unternehmensgruppe in der Vermietung des eigenen, langfristig gehaltenen Immobilienvermögens sowie im Erwerb und der Entwicklung neuer Immobilien für die langfristige wohnwirtschaftliche Bestandshaltung.


Nun sehen sich die über 4.000 Anleger jedoch mit dem Ausbleiben von Zins- und Rückzahlungen und einer Vielzahl von Warnmeldungen, so u.a. von der BAFIN, der Stiftung Warentest, des Handelsblatts, konfrontiert.


Anleger der folgenden Beteiligungen sind betroffen:


  • „Serie L“ der Degag Kapital GmbH
  • „Degag WohnInvest 7“ der Degag Kapital GmbH
  • „Degag WohnInvest 8“ der Degag WI8 GmbH
  • „Degag Wohnkonzept 1“ der Degag Bestand und Neubau 1 GmbH
  • „Degag Wohnkonzept 2“ der Degag Bestand und Neubau 1 GmbH


Rechtsanwalt und Fachanwalt für Bankrecht Dr. Johannes Bender rät den Anlegern dieser Beteiligungen, frühzeitig fachanwaltliche Beratung in Anspruch zu nehmen, um prüfen zu lassen, welche Möglichkeiten es gibt finanzielle Verluste zu verhindern.



BAFIN warnt vor Zahlungsausfällen


Zu der Degag-Gruppe gehören u.a. die Degag Kapital GmbH, Degag Wi8 GmbH und Degag Bestand und Neubau 1 GmbH, welche Genussrechte an Anleger ausgegeben haben. Am 20.12.2024 veröffentlichte die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) fast gleichlautende Mitteilungen zu drohenden Zahlungsausfällen bei allen drei Gesellschaften. In den Meldungen gibt die Behörde bekannt, dass die genannten Unternehmen offene Forderungen aus Investitionen in verbundene Immobilienunternehmen haben. Bei einem Ausfall der Forderungen würden Zins- und Rückzahlungen nicht mehr geleitstet werden können. Die Gesellschaften befinden sich seit dem 16.12.2024 gegenüber den Anlegern in Zahlungsverzug.



Handelsblatt informiert über ernste Lage der DEGAG und Hintergründe der Zahlungsausfälle


Laut Angaben des Handelsblatts (Artikel vom 17.12.2024) haben insgesamt 4.700 Anleger rund 275 Millionen Euro in die Beteiligungen der DEGAG investiert. Die Investoren wurden von dem Immobilienunternehmen bereits schriftlich informiert, dass die Zins- und Rückzahlungen „bis auf Weiteres“ ausgesetzt werden. Auch Provisionszahlungen wurden eingestellt. Der Degag-Vorstand Bernd Klein begründet die Maßnahmen gegenüber dem Wirtschaftsmagazin wie folgt:


„Der Zahlungsstopp sei notwendig, weil ein großes Kreditinstitut bei der Refinanzierung des Wohnungsbestands Ende letzten Jahres abgesprungen sei. „Ein adäquater Nachfolger wurde bis heute trotz intensiver Bemühungen nicht gefunden“, sagte Klein. Eine Brückenfinanzierung sei vergangene Woche geplatzt.“



Stiftung Warentest warnt und nimmt Degag Gesellschaften auf die Warnliste


Bereits im August vergangenen Jahres hatte Stiftung Warentest die von der Degag angebotenen Beteiligungen als „riskante Anlageprodukte“ eingestuft. In dem Artikel vom 21.08.2024 heißt es:


„Wir haben uns die Gruppe genauer angesehen – und fanden Risiken, Verstöße gegen Veröffentlichungspflichten und eine auffällige Firmenstruktur.“


Laut Stiftung Warentest handelt es sich bei den Immobilien der Degag, in welche die Anleger durch Genussrechte investieren, hauptsächlich um Plattenbauten, die in der Regel nicht über eine zentrale oder begehrte Lage verfügen.


Wegen Verstößen gegen die Veröffentlichungspflichten und Intransparenz der Eigentümerstruktur hat die Stiftung Warentest folgende Gesellschaften auf die Warnliste genommen:


  • Degag Bestand und Neubau 1 GmbH
  • Degag Deutsche Grundbesitz Holding AG
  • Degag Direct GmbH
  • Degag Kapital GmbH
  • Degag WI18 GmbH



Nachrangklausel der Degag-Genussrechte fehlerhaft?


Die Genussrechts-Beteiligungen der Degag weisen eine sogenannte Nachrangklausel auf. Aufgrund dieser Klausel kann es für die Investoren schwierig werden, ihre Zahlungsansprüche durchzusetzen. So können z.B. vereinbarte Zinszahlungen eingestellt werden, wenn das Unternehmen von einer Insolvenz bedroht ist. Und auch im Falle einer Insolvenz werden die Forderungen der Anleger erst als nachrangig hinter den Forderungen aller anderen Gläubiger berücksichtigt. Rechtsanwalt Dr. Bender rät daher allen Anlegern, die Nachrangklausel überprüfen zu lassen, ob diese überhaupt wirksam vereinbart wurde.


Kostenlose Erstberatung für Anleger der Degag


Um die Ansprüche der geschädigten Investoren zu bündeln hat die Kanzlei Bender & Pfitzmann die Interessengemeinschaft „Degag AG“ gegründet. Hier erhalten Anleger Informationen, welche Möglichkeiten es gibt das eingesetzte Kapital zurückzuerhalten. Nehmen Sie also jetzt Kontakt auf und nutzen Sie die kostenlose Erstberatung.


Die Rechtsanwälte Bender & Pfitzmann sind schwerpunktmäßig in den Bereichen Bankrecht, Kapitalmarktrecht und Versicherungsrecht tätig. Als Anlegerschutzkanzlei beraten und vertreten sie bundesweit Anleger und unterstützen bei allen Rechtsfragen im Zusammenhang mit gescheiterten Kapitalanlagen und unseriösen Genossenschaften. Die Fachanwälte der Kanzlei Bender & Pfitzmann verfügen über große Erfahrungen und Erfolge im außergerichtlichen und gerichtlichen Vorgehen.


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