Den Verkauf des Elternhauses rechtlich absichern: Tipps und Fallstricke

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Für die Erben ist das Elternhaus oft mehr als ein finanzieller Vermögenswert. Es ist ein emotionales Erbe, das häufig mit Erwartungen und ideellen Vorstellungen verbunden ist, wie der Verbleib oder die Nutzung des Hauses geregelt werden soll. Diese Emotionen können jedoch auch zu Konflikten unter den Erben führen, insbesondere wenn es mehrere Geschwister oder familiäre Bindungen gibt, die nicht alle die gleiche Vorstellung von der Zukunft des Hauses haben. Häufig bleibt nur der Verkauf des Elternhauses.

Typische Fallstricke beim Verkauf des Elternhauses

Der Verkauf eines Elternhauses erfordert umfassende rechtliche Vorsicht, um spätere Komplikationen zu vermeiden. Zu den häufigsten Fallstricken gehören:

  1. Erbengemeinschaften und Konfliktpotenzial: Wenn mehrere Erben existieren, entsteht automatisch eine Erbengemeinschaft, in der alle Entscheidungen einstimmig getroffen werden müssen. Unterschiedliche Interessen oder unklare Absprachen können hier zu blockierten Verkaufsprozessen führen.

  2. Steuerliche Aspekte: Der Verkauf eines Elternhauses kann erhebliche steuerliche Auswirkungen haben, insbesondere wenn es sich um ein geerbtes oder verschenktes Objekt handelt, das nicht selbst genutzt wurde. Hier kann eine rechtliche Beratung dabei helfen, steuerrechtliche Risiken zu erkennen und zu mindern.

  3. Vorbereitung des Kaufvertrags: Oftmals glauben Verkäufer, dass der Notar den Kaufvertrag umfassend gestaltet und alle relevanten Punkte abdeckt. Dabei ist zu beachten, dass ein Notar neutral ist und beide Seiten – Käufer und Verkäufer – gleichermaßen vertritt. Er darf jedoch keine parteiliche Beratung zugunsten des Verkäufers anbieten und kann auch keine strategischen Aspekte wie Absicherung gegen spätere Forderungen oder Nachverhandlungen vorausschauend behandeln.

  4. Mängelhaftung und Gewährleistung: Häufig besteht bei Verkäufern Unsicherheit darüber, welche Mängel am Objekt angegeben werden müssen und wie man sich gegen spätere Forderungen absichern kann. Hier sollten gezielte Regelungen in den Vertrag aufgenommen werden, die das Risiko von Haftungsansprüchen minimieren.

  5. Vorkaufsrechte und Grundbuchlasten: Viele Immobilien, insbesondere ältere Häuser, sind mit bestimmten Lasten im Grundbuch versehen, die vor einem Verkauf geklärt werden müssen. Dazu gehören auch Vorkaufsrechte, die entweder gesetzlich bestehen oder von Familienmitgliedern gewährt wurden. Hier ist eine sorgfältige Prüfung notwendig, da das Übersehen solcher Rechte den Verkaufsprozess verzögern oder gar verhindern kann.

Warum anwaltliche Beratung sinnvoll ist und welche Rolle der Notar spielt

Ein häufiger Irrtum besteht darin, dass der Notar als neutraler Akteur den gesamten Kaufprozess absichert. Das ist jedoch nur bedingt korrekt: Der Notar hat die gesetzliche Aufgabe, den Vertrag rechtswirksam zu machen und sicherzustellen, dass beide Seiten den Inhalt des Vertrags verstehen. Er darf jedoch keine einseitige Interessenvertretung übernehmen und ist vor allem nicht befugt, in Konfliktfällen oder bei taktischen Vertragsgestaltungen beratend einzugreifen.

Ein Anwalt hingegen steht ausschließlich auf Seiten seines Mandanten und kann so dessen Interessen in den Vertrag einfließen lassen. So kann er beispielsweise:

  • Individuelle Schutzklauseln in den Vertrag integrieren, die dem Verkäufer Sicherheit bieten,
  • potenzielle Risiken frühzeitig identifizieren und den Verkäufer proaktiv beraten, wie sich diese umgehen lassen,
  • speziell zugeschnittene Regelungen zur Haftung und zur Sachmängelhaftung erarbeiten und
  • die Vertragsverhandlungen so gestalten, dass der Verkäufer möglichst wenig Verpflichtungen übernimmt.

Anwaltliche Beratung ist also ein wesentlicher Schutzmechanismus, der sicherstellt, dass der Verkäufer nicht nur über seine Rechte aufgeklärt ist, sondern auch strategisch beraten wird, wie er sich vor finanziellen und rechtlichen Risiken absichern kann.

Fazit: Frühzeitig handeln und Fehler vermeiden

Der Verkauf des Elternhauses ist mit zahlreichen Risiken behaftet. Eine rechtzeitige anwaltliche Beratung schützt Sie vor den typischen Fallstricken und ermöglicht es, das Elternhaus mit gutem Gefühl und auf sicheren Wegen zu verkaufen. Nehmen Sie Kontakt zu mir auf. Eine individuelle Immobilienkaufvertragsprüfung kostet 299,- € inkl. MwSt. Ich berate Sie gerne.

Foto(s): Titelbild von Siggy Nowak auf Pixabay


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