Der Familienhund bei Trennung und Scheidung

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Inmitten der emotionalen Wirren einer Trennung oder Scheidung steht oft ein stummer Zeuge: der Familienhund. 

Er ist mehr als nur ein Haustier; er ist ein geliebtes Mitglied der Familie. Doch wenn sich die Wege der Menschen trennen, stellt sich die Frage: Wer bekommt den Hund?

1. Was gilt bei der Trennung eines nichtehelichen Paares?

Hier wird es in erster Linie darauf ankommen, wer das Alleineigentum an dem Haustier nachweisen kann. Häufig besteht zwischen dem ehemaligen Paar Streit darüber, wer Eigentümer des Haustieres ist. Als Anhaltspunkte dienen insbesondere die Fragen, wer den Kaufvertrag unterschrieben und wer den Kaufpreis bezahlt hat.

Sofern der ehemalige Partner das Haustier in seinem Besitz hat, so besteht gegen ihn ein eigener Herausgabeanspruch. Dieser Anspruch umfasst auch die dem Tier zuzuordnenden Gegenstände, wie etwa Spielzeug oder die Leine.


2. Was gilt bei der Trennung von Ehegatten?

Für den Fall der Trennung von Ehegatten gibt es eine Sonderregelung, die die Aufteilung der Haushaltsgegenstände regelt. Zu diesen Haushaltsgegenständen gehören auch Tiere, wie z.B. der Familienhund.

Hier kommt es häufig auf eine Billigkeitsentscheidung an, bei der insbesondere Kriterien des Tierwohls zu berücksichtigen sind: Der Familienhund soll grundsätzlich bei seiner Hauptbezugsperson bleiben. Auch soll das Haustier - ähnlich wie bei Kindern - nicht aus seiner gewohnten Umgebung gerissen werden.


Diese Fragen müssen notfalls gerichtlich geklärt werden, wenn der andere Ehegatte den Hund nicht herausgeben möchte.


Wer das Haustier allerdings in die Beziehung eingebracht hat, kann aufatmen: In diesem Fall gilt die eingangs erwähnte Sonderregelung zur Aufteilung von Haushaltsgegenständen nicht. Vielmehr genügt auch hier der Nachweis des Eigentums.


3. Wie können wir Ihnen helfen?

Wir unterstützen Sie in allen Fragen des Trennungs- und Scheidungsrechts, einschließlich der Aufteilung gemeinsamer Haustiere. Da es sich hierbei immer um eine Einzelfallentscheidung handelt, sollten Sie sich von Anfang an rechtlich beraten lassen.

Buchen Sie gerne sofort Ihren Online-Termin  oder kontaktieren Sie uns unter: 06861 / 3435



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