Der Fiskus und die Daten- von Ankauf und Datenaustausch

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Im Fokus diesmal: die Türkei und Dubai. Was im Einzelnen passiert ist, was passieren wird und welche Möglichkeiten sich bieten:

1. Ankauf von Daten aus Dubai

Medienberichten zufolge hat das Bundeszentralamt für Steuern umfassende Informationen über Vermögenswerte in Dubai angekauft. Insbesondere sollten Eigentümer von Immobilien betroffen sein. Die Daten sollen umfassende Erkenntnisse über Vermögenswerte liefern, die bisher dem Zugriff des deutschen Fiskus entzogen waren. In den nächsten Wochen sollen die Daten an die Finanzverwaltung der Länder übergeben werden.

2. Informationsaustausch mit der Türkei

Der automatische Informationsaustausch zwischen Deutschland und der Türkei scheint nach Anlaufschwierigkeiten nun zu erfolgen. Seit dem 01.06.2021 nimmt die Türkei offiziell an dem Informationsaustausch teil und übermittelt Kontodaten von in Deutschland steuerpflichtigen türkischen Staatsbürgern an Deutschland.

In beiden Fällen lautet die Empfehlung:

Noch besteht die Möglichkeit eine möglicherweise strafbefreiende Selbstanzeige gemäß § 371 AO abzugeben. Die Straffreiheit ist zwar grundsätzlich im Hinblick auf den Ausschlussgrund der noch nicht entdeckten Tat gemäß § 371 Abs. 1 Nr. 2 AO umstritten, jedenfalls wird die Abgabe einer Selbstanzeige jedoch, wenn sie nicht strafbefreiend ist, als strafmildernd bewertet. Daneben kann durch Akontozahlung das Auflaufen weiterer Nachzahlungszinsen gestoppt werden. Parallel ist das Greifen von Doppelbesteuerungsabkommen zu prüfen.

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