Veröffentlicht von:

Diamanten & Predator Capital: BaFin Warnungen, Vermittler- und Treuhänderhaftung, Ware prüfen!

  • 9 Minuten Lesezeit

Diamanten als Kapitalanlage: Der Fall Predator Capital            

Das britische Unternehmen Predator Capital handelt ganz offiziell mit Diamanten. Daran ist erst einmal nichts Illegales, ganz im Gegenteil! Allerdings fühlte sich die BaFin am 16.05.2022 genötigt, eine Warnung auszusprechen. Das wiederum ist in der Regel ein Zeichen dafür, dass zumindest Skepsis gegenüber dem Unternehmen angebracht ist. Zwar ist derzeit nicht bekannt, dass das Bundeskriminalamt offiziell Ergebnisse zu Ermittlungen präsentiert hätte. Aber es gibt schon auf den ersten Blick ein paar Ungereimtheiten beim Angebot von Predator Capital.

So funktioniert das Angebot von Predator Capital

Das Unternehmen bewirbt den Kauf von Diamanten als Sachwert, der gegen die Inflation geschützt sei und quasi wie von selbst immer weiter im Wert steigt. Das ist so gesehen auch richtig, denn die Werthaltigkeit und die Wertsteigerung von Diamanten ist sehr groß. Auch kleine Steine mit wenig Karat können eine sinnvolle Kapitalanlage sein und verlieren gegenüber einer Kapitalanlage meist nichts an Wert. Dabei handelt Predator Capital eindeutig nicht mit Schmuckdiamanten, sondern mit geschliffenen und angeblich zertifizierten Diamanten. Dazu im dritten Abschnitt ein wenig mehr Information. Der Handel mit Diamanten ist in Deutschland bis zu einer gewissen Grenze sogar anonym möglich und unterliegt nicht der Kapitalsteuer. Erst beim Verkauf der Steine muss der erworbene Geldwert auf die Einkommenssteuer aufgeschlagen werden. Eine Barzahlung ist ebenfalls möglich, was die Diamanten für viele Anleger zu einer besonders interessanten Alternative macht. Predator Capital fungiert dabei nicht als Treuhänder, sondern als einfacher Händler. Man stellt ein Verbraucher eine Anfrage und bekommt die entsprechenden Angebote vorgelegt. Diese kann man annehmen, oder ausschlagen. Nach der Abwicklung des Kaufs ist man dann physischer Eigentümer der Diamanten.

Eines der Problemfelder liegt in der Zertifizierung

Um die Wichtigkeit eines Zertifikats beim Handel mit Diamanten zu verstehen, benötigt es vorab einen kleinen Ausflug in die Rechtsgeschichte. Das Oberlandesgericht Frankfurt entschied bereits im Jahr 1997, dass Verbraucher beim Handel mit Diamanten durch den Fachhändler über die Weiterverkaufsmöglichkeiten, sowie über den Schätzwert und den Realwert des Steines zu unterrichten sind. Ersterer Wert kann natürlich nur eine unverbindliche Schätzung darstellen, denn niemand kennt die Preise der Zukunft wirklich. Eine gewichtige Rolle bei der Schätzung spielt die Zertifizierung, welche durch international anerkannte Institutionen erfolgen sollte. Die PCM Group wirbt zwar ausdrücklich mit einer Zertifizierung, gibt aber nicht an, durch welche Institutionen diese erfolgen. Dabei gibt es hiervon reichlich und es wäre kein Problem konkrete Namen zu nennen. Dem Verbraucher muss klar sein, dass sich im Prinzip jeder ohne Ausbildung und Berufsabschluss die Berufsbezeichnung "Diamanten-Experte" führen darf und entsprechende Zertifikate ausstellen darf. Natürlich ist das ein wenig komplexer und so simpel dürfte die Masche der PCM Group nicht ausfallen. Dafür ist das Unternehmen mit 30 Jahren zu lange auf dem Markt tätig. Aber das Fehlen von international anerkannten und hochwertigen Zertifikaten ist ein echtes Manko, dass nur schwer von der Hand gewiesen werden kann.

So funktioniert der Handel mit Diamanten

Der Handel mit Diamanten unterscheidet sich in drei Teilbereiche: den Handel mit Rohdiamanten, den Handel mit verarbeiteten Diamanten und den Handel mit Schmuckdiamanten. Rohdiamanten sind für Verbraucher fast nicht erhältlich und keine sinnvolle Kapitalanlage. Denn erst durch den Schliff erhalten die Diamanten ihren Wert und ihr Karat kann bestimmt werden. Die Bezeichnung erfolgt in der Regel durch ein kleines "c" hinter der Zahl. Das könnte so aussehen: Diamant mit 4c und bedeutet, dass der Diamant über 4 Karat verfügt. Nach dem Schliff und der Bewertung sind die Diamanten verarbeitet und werden nun entweder an Juweliere, oder aber an Verbraucher verkauft. Gehen die verarbeiteten Diamanten an Juweliere, dann werden sie weiterverarbeitet und zu Schmuckdiamanten umgestaltet. Dabei verlieren sie viel an Wert und sind deswegen keine geeignete Anlageform mehr. Der normale Anleger bekommt folglich meist verarbeitete Diamanten, wie sie üblich im Handel verfügbar sind.

Deswegen sind Diamanten für Anleger sehr interessant

Anleger, die an einer möglichst sicheren Rendite und einem soliden Wertwachstum interessiert sind, setzen in der Regel nicht auf Kapitalanlagen. Das klassische Bankgeschäft wird von dieser Zielgruppe als eher risikoreich angesehen. Hier zählt, was man an Sachwerten zur Verfügung hat. Diamanten, Gold und Silber sind klassische Sachwerte, die von dieser Art von Anlegern schon immer bevorzugt wurden. Da ihre Vorkommen auf der Erde begrenzt sind, es allerdings einen sehr hohen Bedarf an hochwertigem Material gibt, ist eine positive Wertentwicklung teilweise schon auf kurzfristige Sicht hin fast garantiert. Dazu kommt, dass der Handel mit Sachwerten wie Gold, Silber und eben auch Diamanten so gut wie gar nicht reguliert ist. Man kann Diamanten bis zu einem Wert von 9.999 Euro in Bar erwerben und benötigt hierfür keinen Nachweis über die Herkunft der Mittel. Lediglich bei mehrfachem jährlichen Erwerb, sowie bei deutlich höheren Summen müssen entsprechende Nachweise erbracht werden. Ein weiterer Vorteil, den auf Anonymität bedachte Anleger gerne nutzen.

Was bedeutet die Warnung der BaFin konkret?

Am 16.05.2022 erließ die BaFin eine Warnung, dass sie gegen die Predator Capital & Management Group Ltd ermittle. Die BaFin stellt gemäß § 37 Absatz 4 Kreditwesengesetz (KWG) klar, dass die Predator Capital & Management Group Ltd., Cardiff, Vereinigtes Königreich, keine Erlaubnis nach dem KWG zum Betreiben von Bankgeschäften besitzt.  

In Deutschland müssen Anbieter von Bankgeschäften eine Erlaubnis nach dem KWG besitzen. Ob ein bestimmtes Unternehmen von der BaFin zugelassen ist, kann in der Unternehmensdatenbank nachgelesen werden.

Bafin und Bundeskriminalamt warnen generell und raten, bei Geldanlagen im Internet äußerst vorsichtig zu sein und vorab gründlich zu recherchieren, um Betrugsversuche rechtzeitig zu erkennen.

Erst einmal ist die Warnung der BaFin als solche nicht als ein ernsthaftes Anzeichen von Risiken aufzufassen. Sie sagt im Wortsinn, dass die Geschäfte der PCM Group nicht der Kontrolle der BaFin unterliegen und es ihr nicht erlaubt ist, eigene Bankgeschäfte zu tätigen. Genau dies tut die PCM Group auch nicht. Ganz im Gegenteil: laut eigener Homepage konzentriert sich Predator Capital ganz auf den Verkauf, sowie den Rückkauf von Diamanten. Es ist aber sehr interessant, dass sich die BaFin überhaupt für die Geschäfte von Predator Capital interessiert. Normalerweise laufen solche Geschäfte völlig an der Behörde vorbei und wecken nicht das Interesse der dortigen Mitarbeiter. Es scheint also Probleme gegeben zu haben, von denen man allerdings noch nichts Genaueres erfahren hat. Der Verdacht liegt nahe, dass der angebotene Rückkauf von Diamanten als Bankgeschäft angesehen werden könnte. Das ist zwar noch kein konkretisierter Verdacht, und auch noch keine Straftat oder ein betrügerisches Vorgehen. Es handelt sich aber um einen Anfangsverdacht, dem nachgegangen werden muss. Wäre der Fall so im Sinne der BaFin gegeben und wäre der vereinbarte Rückkauf eine Art von Bankgeschäft, dann stünden der PCM Group vermutlich harte Strafen und schwere Zeiten bevor. 


Handelsrisiko

Das Oberlandesgericht Frankfurt hatte bereits im Jahr 1997 zu entscheiden, ob ein Edelsteinverkaufsprospekt in ausreichender Weise über die Risiken des Kaufes von Edelsteinen(Diamanten) informierte. Der Anleger, ein Edelsteinkäufer, klagte erfolgreich auf Schadensersatz gegen seinen Verkäufer. Unter Az.: 17 U 169/96 ist Folgendes festgehalten:

(...)

Unstreitig gibt es für Diamanten keinen Privatmarkt. Von einem Privatmann erworbene Diamanten können deshalb - ebenso unstreitig- nur zum Großhandelspreis, der ganz erheblich unter dem Einstandspreis des Endkunden liegt, veräußert werden. Der Privatanleger kann also den Preis, den er beim Ankauf entrichtet hat, bei einer Veräußerung erst dann wieder erzielen, wenn die Gewinnspanne des Veräußerers -unter Berücksichtigung eventueller, auch auf den Händlereinkaufpreis durchschlagender -zwischenzeitlicher Wertsteigerungen- wieder kompensiert worden ist. Demgegenüber heißt es -fett hervorgehoben- in dem genannten Prospekt: 

„Sie sollten die Diamanten, die wir Ihnen anbieten, als härteste und international problemlos konvertierbare Währung betrachten. Es gibt kein Land in der Welt, in dem man Diamanten, nicht verkaufen, d.h. in die Landeswährung konvertieren kann".

Der durchschnittliche, mit der gebräuchlichen Schlüsselsprache nicht vertraute Anleger, auf den bei der Ermittlung des Inhaltes von Prospektangaben abzustellen ist (vgl. BGH, WM 1982, 863), kann diese Angaben nur dahin verstehen, dass er bei der Weiterveräußerung des Diamanten allenfalls einen Kursverlust zu vergegenwärtigen habe, nicht aber, dass ihm -jedenfalls bei einem kurzfristigen Verkauf- auch die Differenz zwischen Einkaufs- und Verkaufspreis des Zwischenhandels wegen des Fehlens eines Privatmarkte in jedem Falle verbleibt.

(...)

Jeder, der mit Edelsteinen versucht Gewinne zu erwirtschaften, sollte also schon vor dem Ankauf sich über seine Verkaufsmöglichkeiten im Klaren sein.

Intransparenz ist Programm / Vergleich zu physischen Gold:     Auf dem London Bullion Market wird seit 1919 der weltweite Goldpreis festgestellt. Er ist das Zentrum des physischen außerbörslichen Handels mit Goldbarren und wichtigste Informationsquelle für private und institutionelle Investoren. So etwas gibt es aber für den Edelsteinhandel nicht!


Dubioser (Schein-)Firmensitz

Mehr als 370 Firmen haben ihren Sitz an der Adresse aus dem Impressum:  https://www.predator-diamanten.de/impressum/

Predator Capital & Management Group Ltd., A11 2 Alexandra Gate, Cardiff CF24 2SA, United Kingdom


Wenigstens ein deutscher haftpflichtversicherter Anwalt als Treuhänder

Wegen BGH VI ZR 569/13:

1. Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ist die Unterstützung eines objektiv unzulässigen Vertriebssystems in herausgehobener und für dieses unerlässlicher Funktion sittenwidrig, wenn der Funktionsträger sich für dieses System hat einspannen lassen und es zugleich zumindest leichtfertig unterlassen hat, sich über die rechtlichen Rahmenbedingungen des Vertriebs zu vergewissern (vgl. BGH, Urteil vom 13. September 2004 - II ZR 276/02, NJW 2004, 3706, 3709 f.; OLG Celle, WM 2003, 325, 330 f.).a) Eine herausgehobene und für das Vertriebssystem unerlässliche Funktion liegt etwa vor, wenn eine Person als Zeichnungsvertrauen schaffender anwaltlicher Treuhänder auftritt (OLG Celle, aaO; bestätigt durch BGH, Urteil vom 13. September 2004 - II ZR 276/02, aaO, 3710). Nach den Feststellungen des Berufungsgerichts war dies vorliegend der Fall.

So auch hier: Ein deutscher Anwalt, welcher sich für ein mutmaßlich illegales Geschäft als Treuhänder sprich Gelddrehscheibe einspannen lässt, haftet natürlich. Denn gerade er müsste es besser wissen.


Hohes Interesse der deutschen Steuerfahndung

Wie aus dem Umfeld des Unternehmens zu hören ist, interessiert sich nicht nur die BaFin sondern auch die Steuerfahndung für die Beteiligten in Deutschland, Hessen und Thüringen und Düsseldorf.


Handlungsoptionen 

Was ist nun zu tun?

Zögern Sie nicht, Ihre etwaige Ansprüche prüfen zu lassen. Wir helfen Ihnen dabei!  Für Fragen rufen Sie uns einfach kostenfrei an

unter 0800 72 73 463

wir erklären alles. 

Wir benötigen von ihnen später die Beitrittserklärung sowie die Daten zur privaten Rechtsschutzversicherung.

REIME Rechtsanwalt – die Kanzlei

Wir vertreten und beraten betroffene Anleger und haben uns zu den Hintergründen  eine umfassende Expertise für unsere Mandanten / Interessengemeinschaft erarbeitet. Gerade jetzt ist eine realistische Einschätzung der rechtlichen und wirtschaftlichen Ausgangslage für jeden Anleger wichtig. Das können Sie durch Kontaktaufnahme mit uns in einem freundlichen Telefonat erreichen. Aber auch kurzfristige Besprechungstermine bei uns oder an jedem anderem Ort sind möglich. Wenden Sie sich einfach jederzeit per Telefon, Email, Fax oder Brief  an uns oder kommen Sie einfach unverhofft vorbei.

Ihr Erstkontakt mit uns ist generell kostenfrei.
Setzen Sie sich gern mit uns in Verbindung:

  • per E-Mail: info@rechtsanwalt-reime.de
  • Telefon: 03591 29961 33
  • Telefax: 03591 29961 44
  • oder postalisch: Reime Rechtsanwalt, Innere Lauenstraße 2, 02625 Bautzen

Besuchen Sie uns auch unter: https://www.rechtsanwalt-reime.de/

Unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter verfügen über langjährige Erfahrungen in vergleichbaren Fällen, damit ihre Rechte optimal und seriös um- und durchgesetzt werden können.  Wir haben bereits zahlreiche verbraucherfreundliche Urteile und Lösungen für unsere Mandanten erstritten, welche auch medial bekannt sind.  Wir verfügen daher über die nötige fachliche Expertise, um ihre Problem schon im Vorfeld erkennen zu können.



Rechtstipp aus dem Rechtsgebiet

Artikel teilen:


Sie haben Fragen? Jetzt Kontakt aufnehmen!

Weitere Rechtstipps von Rechtsanwalt Jens Reime

Beiträge zum Thema