Die Abfindung

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Die Thematik der Abfindung bewegt sich in einem Spannungsfeld zwischen Freiwilligkeit und Verpflichtung, insbesondere in Situationen von Stellenabbau und Unternehmensumstrukturierungen. Größere Unternehmen neigen dazu, im Rahmen von Sozialplänen Abfindungen anzubieten, wobei das Landesarbeitsgericht Nürnberg in seinem Urteil vom 19.01.2023 (Az.: 8 Sa 164/22) feststellte, dass die Höhe der Abfindung auch zwischen älteren und jüngeren Beschäftigten differenzieren darf. Dabei wurde entschieden, dass eine Kürzung bei Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern kurz vor dem Renteneintrittsalter in Betracht gezogen werden kann.

Die Frage, wann eine Abfindung als Kulanzleistung betrachtet wird und wann sie als Pflicht des Arbeitgebers gilt, erfordert eine differenzierte Betrachtung. In Deutschland besteht kein gesetzlicher Anspruch auf eine Abfindung, da deren Zahlung in der Regel auf freiwilliger Basis oder im Rahmen eines gerichtlichen Vergleichs erfolgt. Bei betriebsbedingten Kündigungen kann der Arbeitgeber unter bestimmten Bedingungen eine Zahlung nach § 1a KSchG anbieten, wobei die Höhe gemäß § 1a Abs. 2 KSchG mit einem halben Monatsgehalt pro Jahr der Betriebszugehörigkeit festgelegt ist.

Abfindungen können auch in Aufhebungsverträgen vereinbart werden, die eine einvernehmliche Beendigung des Arbeitsverhältnisses regeln. Diese Vereinbarungen sind jedoch nicht zwingend und hängen von den Verhandlungen zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer ab. Die Initiative zur Beendigung des Arbeitsverhältnisses spielt hier eine wesentliche Rolle. Die Höhe der Abfindung ist grundsätzlich frei verhandelbar, wobei die Beachtung der Vorgaben der Bundesagentur für Arbeit empfohlen wird.

Besonders in Kündigungsschutzprozessen endet das Arbeitsverhältnis häufig mit der Vereinbarung einer Abfindung, was für Arbeitgeber vorteilhaft sein kann, wenn die Kündigung möglicherweise unwirksam ist. In solchen Fällen ermöglicht der Vergleich mit Zahlung einer Abfindung dem Arbeitgeber, das Risiko zu auszuschalten, den Arbeitnehmer weiterhin beschäftigen zu müssen.

Zusammenfassend zeigt sich, dass Abfindungen im deutschen Arbeitsrecht äußerst vielschichtig sind und eher selten verpflichtend. Sie bieten Arbeitgebern Flexibilität und dienen Arbeitnehmern als Ausgleich für den Verlust des mitunter langjährigen Arbeitsplatzes. Die Möglichkeit zur Zahlung von Abfindungen besteht auf freiwilliger Basis, im Rahmen von Sozialplänen, bei Aufhebungsverträgen, durch Gerichtsurteile oder im Kontext von Betriebsänderungen. Die Höhe variiert je nach Umstand und kann sowohl verhandelt als auch gesetzlich festgelegt sein.

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