Die außerordentliche Kündigung des Arbeitsverhältnisses
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Die außerordentliche Kündigung stellt eine besondere Form der Beendigung eines Arbeitsverhältnisses dar, die unter bestimmten Bedingungen sowohl von Arbeitgebern als auch von Arbeitnehmern genutzt werden kann. Im Unterschied zur ordentlichen Kündigung entfällt hierbei die sonst vorgeschriebene Kündigungsfrist, oder es wird ein Arbeitsverhältnis beendet, das normalerweise nicht ohne Weiteres kündbar ist. Da dies eine erhebliche Konsequenz für beide Vertragsparteien hat, sind die gesetzlichen Anforderungen an eine außerordentliche Kündigung besonders streng. Geregelt ist diese Form der Kündigung in § 626 BGB, der voraussetzt, dass ein "wichtiger Grund" für die sofortige Beendigung des Arbeitsverhältnisses vorliegt.
Definition und Charakteristika
Eine außerordentliche Kündigung liegt vor, wenn ein Arbeitsverhältnis ohne Einhaltung der regulären Kündigungsfrist oder trotz tariflicher oder gesetzlicher Unkündbarkeit beendet wird. Sie ist häufig gleichzusetzen mit einer fristlosen Kündigung, doch gibt es auch außerordentliche Kündigungen mit einer sogenannten Auslauffrist, wenn beispielsweise betriebsbedingte Gründe eine Beendigung erforderlich machen.
Wer kann eine außerordentliche Kündigung aussprechen?
Sowohl Arbeitgeber als auch Arbeitnehmer haben das Recht, eine außerordentliche Kündigung auszusprechen. In der Praxis sind es jedoch meist die Arbeitgeber, die diese Form der Beendigung nutzen, insbesondere wenn ein schwerwiegender Pflichtverstoß eines Arbeitnehmers vorliegt. Arbeitnehmer wiederum können eine außerordentliche Kündigung aussprechen, wenn der Arbeitgeber gegen essenzielle vertragliche Verpflichtungen verstößt, etwa durch erhebliche Verzögerungen bei der Lohnzahlung oder durch massive Verstöße gegen Arbeitsschutzbestimmungen.
Voraussetzungen und rechtliche Anforderungen
Damit eine außerordentliche Kündigung wirksam ist, müssen folgende Bedingungen erfüllt sein:
- Wichtiger Grund: Gemäß § 626 BGB muss ein so gravierender Vorfall vorliegen, dass die Fortführung des Arbeitsverhältnisses bis zum Ablauf der regulären Kündigungsfrist nicht zumutbar ist.
- Verhältnismäßigkeit: Die Kündigung darf nur das letzte Mittel sein. Falls eine mildere Maßnahme wie eine Abmahnung oder Versetzung in Betracht kommt, muss diese vorrangig erwogen werden.
- Interessenabwägung: Es muss geprüft werden, ob die Interessen des Kündigenden die des Gekündigten überwiegen.
- Einhaltung der Zwei-Wochen-Frist: Die außerordentliche Kündigung muss innerhalb von zwei Wochen nach Kenntnis des Kündigungsgrundes ausgesprochen werden.
Mögliche wichtige Gründe für eine außerordentliche Kündigung sind unter anderem:
- Arbeitgeberseitig:
- Schwere Pflichtverstöße (Diebstahl, Betrug, Arbeitsverweigerung)
- Massive Vertrauensbrüche (z. B. Spesenbetrug, sexuelle Belästigung)
- Arbeitnehmerseitig:
- Wiederholte verspätete oder ausgebliebene Lohnzahlungen
- Gesundheitsgefährdung durch Missachtung von Arbeitsschutzregeln
Unterschied zwischen außerordentlicher und fristloser Kündigung
Jede fristlose Kündigung ist eine außerordentliche Kündigung, aber nicht jede außerordentliche Kündigung erfolgt fristlos. Beispielsweise gibt es außerordentliche betriebsbedingte Kündigungen mit einer Auslauffrist, um Arbeitnehmern eine gewisse Planbarkeit zu ermöglichen.
Rechtsfolgen und Handlungsempfehlungen
- Für Arbeitnehmer:
- Nach Erhalt einer außerordentlichen Kündigung kann eine Kündigungsschutzklage innerhalb von drei Wochen erhoben werden.
- Bei Kündigungen aufgrund eines vermeintlichen Pflichtverstoßes droht eine Sperrzeit beim Arbeitslosengeld. Eine Klage kann helfen, dies zu vermeiden.
- Falls der Arbeitgeber wiederholt Löhne nicht zahlt, sollte vor einer außerordentlichen Kündigung eine Abmahnung erfolgen.
- Für Arbeitgeber:
- Die rechtliche Prüfung eines "wichtigen Grundes" sollte sorgfältig erfolgen, um eine Anfechtung der Kündigung zu vermeiden.
- Falls eine betriebsbedingte Kündigung unvermeidlich ist, kann eine Aufhebungsvereinbarung eine bessere Alternative darstellen.
- Eine Kündigung muss immer schriftlich erfolgen; eine mündliche Kündigung ist unwirksam.
Fazit
Die außerordentliche Kündigung ist ein rechtlich komplexes Instrument, das nur unter bestimmten Voraussetzungen zulässig ist. Sie erfordert stets einen gravierenden Grund und eine genaue Abwägung der Interessen beider Vertragsparteien. Fehlerhafte außerordentliche Kündigungen können arbeitsrechtliche Streitigkeiten nach sich ziehen. Daher sollten sowohl Arbeitgeber als auch Arbeitnehmer vor einer solchen Kündigung sorgfältig prüfen, ob die rechtlichen Bedingungen erfüllt sind.
Hinweis: Dieser Artikel ersetzt keine individuelle Rechtsberatung, sondern bietet eine erste Orientierung. Kontaktieren Sie mich gern, wenn Sie Fragen zu Ihrer konkreten Situation haben.
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