Die Erbsch​​​​​aft der kinderlosen Tante:

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Warum Ausschlagen günstiger sein kann

Der Tod einer kinderlosen Tante bringt für die Familie häufig nicht nur Trauer, sondern auch knifflige Entscheidungen mit sich. Besonders dann, wenn es um die Frage geht: Wer erbt? Und wichtiger noch: Wer sollte besser verzichten? In vielen Fällen lohnt es sich nämlich, dass Geschwister der Tante das Erbe ausschlagen, um ihre eigenen Kinder steuerlich zu begünstigen. Klingt nach einem Trick? Ganz und gar nicht – das deutsche Erbrecht macht es möglich.

Ausschlagung als Mittel der Nachlassplanung

Stellen wir uns den Fall vor: Die Tante hat keine Kinder, aber Geschwister und Nichten und Neffen. Nach dem Gesetz würden zunächst die Geschwister erben, denn sie stehen in der Erbfolge eine Stufe höher als deren Kinder. Doch was passiert, wenn die Geschwister das Erbe ausschlagen? Ganz einfach: Dann erben die Nichten und Neffen direkt. Und das kann steuerlich eine echte Ersparnis bringen.

Warum? Geschwister fallen in die ungünstige Erbschaftssteuerklasse II. Der Freibetrag beträgt nur 20.000 Euro, und darüber hinaus können Steuersätze von bis zu 30 Prozent fällig werden. Bei einem ordentlichen Vermögen kann da einiges zusammenkommen. Die Nichten und Neffen landen zwar auch in Steuerklasse II, doch die Ausschlagung hat zwei entscheidende Vorteile. Zum ersten fällt der Freibetrag pro Erbe, also mehrfach an. Zum zweiten wird das Vermögen der Tante nur einmal besteuert, wenn die Geschwister verzichten und die nächste Generation direkt erbt. Keine Zwischenstation, keine zusätzliche Schenkung, keine doppelte Steuer.

Weiterverschenkung: Ein teurer Umweg

Nehmen die Geschwister das Erbe jedoch an und entscheiden sich später, das Vermögen an ihre eigenen Kinder zu verschenken, wird es kompliziert – und teuer. Die Weiterverschenkung löst erneut eine Steuerpflicht aus. Zwar gilt zwischen Eltern und Kindern ein deutlich höherer Freibetrag von 400.000 Euro, aber dieser schützt nicht vor der doppelten steuerlichen Belastung. Wer denkt, er könne erst erben, und später großzügig verschenken, zahlt am Ende womöglich drauf.

Ein Beispiel: Die Tante hinterlässt 200.000 Euro. Ihr Bruder, der Erbe, muss nach seinem Freibetrag von 20.000 Euro noch 180.000 Euro versteuern, und zwar 75.000 Euro mit 15% und 105.000 mit 20%. Das macht stolze 31.250 Euro Steuern. Verschenkt er dann den Restbetrag an seine drei eigenen Kinder, könnte die Weiterschenkung zwar steuerfrei bleiben – solange der Freibetrag von jeweils 400.000 Euro noch nicht ausgeschöpft ist. Doch wie sinnvoll ist es, zweimal Geld in die Hand des Fiskus zu legen, wenn es auch einfacher ginge?

Die Lösung: Ausschlagen und Steuern sparen

Die elegantere Lösung: Der Bruder schlägt das Erbe aus, und seine Kinder erben direkt von der Tante. Die Nichten und Neffen haben einen Freibetrag von jeweils 20.000 Euro. Außerdem müssen sie das Erbe nur einmal versteuern. Nehmen wir erneut die 200.000 Euro: Nach Abzug des Freibetrags versteuern sie jeweils 46.667 Euro mit 15%, macht summa summarum 21.000 Euro. Das Ergebnis: Es bleibt mehr übrig. Keine doppelte Besteuerung, keine unnötigen Umwege.

Der Trick besteht also darin, dass das Erbe direkt weitergegeben wird. In der Praxis wird dies häufig übersehen, weil viele Erben zunächst denken: „Erst mal annehmen, dann sehen wir weiter.“ Doch genau hier liegt die Steuerfalle. Einmal angenommen, gibt es kein Zurück mehr, und die Weiterverschenkung führt zu einer zusätzlichen Steuerbelastung, die leicht vermeidbar wäre.

Die Ausschlagung richtig machen

Damit die Ausschlagung funktioniert, muss sie rechtzeitig erfolgen. Die Frist beträgt sechs Wochen nach dem Erbfall. Bei Erben, die im Ausland leben, verlängert sich die Frist auf sechs Monate. Doch Vorsicht: Die Ausschlagung muss formal korrekt sein. Ein einfaches „Ich will nicht“ reicht nicht aus. Sie muss entweder vor dem Nachlassgericht oder über einen Notar erklärt werden. Ein weiterer Punkt: Wird das Erbe ausgeschlagen, dürfen die Geschwister keinerlei Handlungen vornehmen, die auf eine Annahme des Erbes schließen lassen. Wer also schon mal Geschäfte als Erbe vornimmt oder ein paar wertvolle Gegenstände an sich nimmt, hat das Erbe automatisch angenommen und kann grundsätzlich nicht mehr ausschlagen.

Fazit

In Fällen, in denen kinderlose Tanten oder Onkel Vermögen hinterlassen, lohnt es sich, genau hinzuschauen. Die Ausschlagung zugunsten der nächsten Generation ist häufig die cleverere Wahl. Nicht nur emotional, sondern auch finanziell. Denn wer schlau handelt, vermeidet die doppelte Steuer und sorgt dafür, dass mehr vom Erbe bei denjenigen ankommt, die es langfristig gut gebrauchen können: den Kindern.

Der Gesetzgeber bietet die Möglichkeit – man muss sie nur kennen und nutzen.


Rechtstipp aus dem Rechtsgebiet

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