Die Fluggesellschaft KLM (Koninklijke Luchtvaart Maatschappij N.V.) zahlt Ticketpreise nach Klageerhebung zurück und muss für die Prozesskosten aufkommen.
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Obwohl inzwischen gut ein Jahr seit Beginn der Corona-Pandemie und den damit einhergehenden Annullierungen von Flügen und Pauschalreisen vergangen sind, haben viele Reisende immer noch nicht ihr dafür gezahltes Geld zurück. Wir haben bereits mehrfach darüber berichtet.
Wir haben auch darüber berichtet, dass z.B. Ryanair in unseren bisherigen Rechtsstreiten auf die Klageerhebung den Anspruch gleich anerkannt. KLM sowie auch einige andere Fluggesellschaften gehen einen anderen Weg: Statt den Anspruch vor Gericht anzuerkennen und damit ein Anerkenntnisurteil zu kassieren, hat KLM in den von uns geführten Verfahren nach Klageerhebung einfach den eingeklagten Betrag bezahlt und daraufhin erklären wir den Rechtsstreit dann für erledigt.
Allerdings gilt dies nicht uneingeschränkt: Wurde der Flug über ein Buchungsportal im Internet gebucht, empfiehlt es sich als Kläger, darauf zu achten, die Vermittlungsprovision vorher abzuziehen und nur den reinen Preis für das Flugticket einzuklagen. Anderenfalls kann es passieren, den Rechtsstreit anteilig in Höhe der Vermittlungsprovision zu verlieren, was sich dann auch in der Verteilung der Prozesskosten niederschlagen kann.
Wird diese Besonderheit beachtet, bekommt der Verbraucher nicht nur den gezahlten Ticketpreis zurück, KLM muss darüber hinaus auch Verzugszinsen zahlen und für die außergerichtlichen Rechtsanwaltsgebühren und die Kosten des Gerichtsverfahrens aufkommen.
Die Kanzlei Dr. Eckardt und Klinger steht Ihnen für die Prüfung und Durchsetzung Ihrer Ansprüche gegen die Fluggesellschaft gerne zur Verfügung. Haben Sie eine Pauschalreise gebucht, helfen wir Ihnen auch bei der Durchsetzung Ihrer Ansprüche gegen den Reiseveranstalter.
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