Die sieben wichtigsten Tipps bei einer gescheiterten Ehe
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Bedauerlicherweise ist der Bund für das Leben statistisch betrachtet eine Seltenheit. Im Laufe der Jahre wird jede dritte Ehe geschieden. Laut einer Studie lag beispielsweise 1960 die Scheidungsquote bei rund 10 %. 2005 lag die Scheidungsquote sogar bei knapp 52 %. Der Trend ist langsam rückläufig. 2017 hat die Scheidungsquote etwa 37 % betragen.
Nachdem die Ehe unter einem besonderen Schutz steht, kann nach dem Gesetzgeber die Ehe nur unter besonderen Voraussetzungen geschieden werden. So ist z. B. in der Regel das Trennungsjahr einzuhalten. Die Ehe kann auch nur vor einem Richter geschieden werden.
Auf dem Weg zu einer Scheidung sind viele Fragen zu klären und einige Dinge aus rechtlicher Sicht zu beachten. Der folgende Aufsatz soll die sieben wichtigsten Punkte, die beachtet werden sollten aufzeigen.
Tipp Nr. 1: Das klärende Gespräch mit dem Partner
Zunächst sollte das Gespräch mit dem Partner gesucht werden, auch wenn dies verständlicherweise emotional schwerfällt. Das Gespräch ist auch rechtlich bedeutsam: Grundsätzlich können in Deutschland die Ehe nur nach Ablauf eines sogenannten Trennungsjahres geschieden werden, wenn nicht ein ganz besonders schwerwiegender Grund vorliegt. Dabei hat die sogenannte Trennung eine sowohl äußere als auch innere Komponente:
Die äußere Komponente ist die sogenannte Trennung von „Bett und Tisch“. Dies bedeutet, dass man nicht in gleichen Zimmern schläft und auch nicht mehr gegenseitige Versorgungsleistungen (wie etwa gemeinsames einkaufen, das Waschen von Wäsche für das andere oder gemeinsame Abendessen etc.) erbringt.
Die innere Komponente beschreibt den tatsächlichen Trennungswillen. Der Trennungswillen kann eben in einem klärenden Gespräch klar zum Ausdruck gebracht werden. Es empfiehlt sich daher, das Datum des Gesprächs festzuhalten, damit es im Scheidungsantrag angegeben werden kann.
Tipp Nr. 2: Einkommensverhältnisse prüfen
Da bei dem lieben Geld oftmals die Freundschaft endet, sollte die Klärung der Einkommensverhältnisse sowie der Vermögensverhältnisse so früh wie möglich erfolgen. Dies ist zum einen für etwaige Unterhaltsansprüche relevant als auch für die allgemeine Vermögensauseinandersetzung.
Rechtsanwälte können Auskunft über die Vermögensverhältnisse verlangen. Sofern der Ex–Partner freiwillig keine Auskunft erteilt, kann auch auf Auskunft geklagt werden. Es empfiehlt sich dennoch, auf jeden Fall frühzeitig Kopien von Gehaltsabrechnungen, Versicherungsverträgen und Verträgen zur Altersvorsorge zu erstellen, sofern die Angaben des Ex-Partners unrichtig sein sollten.
Tipp Nr. 3: Auszug aus der gemeinsamen Wohnung
Um wirklich Klarheit zu schaffen, sollte als nächster wichtiger Schritt der Auszug aus der gemeinsamen Wohnung geklärt werden. Dabei ist zu entscheiden, ob beide Partner ausziehen oder ein Partner in der bisherigen Ehewohnung verbleibt. Es empfiehlt sich oftmals, dass derjenige Partner, der die Kinder betreut, in der bisherigen Wohnung verbleibt. Sollte sich der andere Partner weigern, kann gegebenenfalls ein sogenanntes Wohnungszuweisungsverfahren eingeleitet werden.
Tipp Nr. 4: Teilung Haushalt
Bei einer räumlichen Trennung stellt sich auch die Frage der Auflösung des gemeinsamen Hausrates. Unter dem Begriff Hausrat versteht man alle beweglichen Gegenstände, die während der Ehe für das Zusammenleben genutzt worden sind (Beispiel: Wohnungseinrichtung, Küchengeräte, Fernseher etc). Nicht zum Hausrat gehören Gegenstände, die für den persönlichen und beruflichen Gebrauch eines Partners bestimmt sind. Hierzu kann beispielsweise die persönliche Kleidung, Unterlagen etc. genannt werden. Häufiger Streitpunkt ist das Fahrzeug. Dabei kommt es darauf an, ob das Fahrzeug von einem ausschließlich für eigene Zwecke genutzt wurde oder ob es sich um eine sogenannte „Familienkutsche“ handelte.
Tipp Nr. 5: Unterhaltsansprüche
Für den Ehegatten können sowohl vor als auch nach der Scheidung Unterhaltsansprüche bestehen. Man unterscheidet zwischen dem sogenannten Trennungsunterhalt und den sogenannten nachehelichen Unterhalt. Dabei ist zu beachten, dass der sogenannte Trennungsunterhalt die Regel darstellt, ein nachehelicher Unterhalt die Ausnahme.
Daneben bestehen Unterhaltsansprüche für etwaige gemeinsame Kinder. Die Höhe der Unterhaltsansprüche für das Kind richtet sich nach der sogenannten Düsseldorfer Tabelle.
Zur Klärung etwaiger Ansprüche empfiehlt es sich, einen auf das Familienrecht spezialisierten Rechtsanwalt zu kontaktieren.
Tipp Nr. 6: Kinder
Wenn aus der Ehe gemeinsame Kinder hervorgegangen sind, muss auch Klarheit darüber geschaffen werden, bei wem die Kinder leben und wie das Umgangsrecht des anderen Elternteils ausgestaltet wird. Dabei gibt es verschiedene Modelle für die Versorgung der gemeinsamen Kinder. Grundsätzlich ist zwischen einem sogenannten Sorgerecht und dem Umgangsrecht zu unterscheiden. Dabei haben dem Grunde nach die Eltern das gemeinsame Sorgerecht für die minderjährigen Kinder. Das Umgangsrecht erhält derjenige, bei dem sich die Kinder nicht aufhalten.
Hier empfiehlt es sich – wenn eine Einigung zwischen den Eltern nicht möglich ist – zunächst das Jugendamt zu kontaktieren. Dieser kann zunächst einen Vermittlungsversuch unternehmen. Sollte dies scheitern, empfiehlt es sich auch hier, einen Rechtsanwalt zu kontaktieren.
Tipp Nr. 7: Scheidungsantrag
Sodann muss letztlich ein Scheidungsantrag gestellt werden. Es besteht hierbei eine sog. Anwaltspflicht, d. h., der Scheidungsantrag kann nicht selbst gestellt werden, sondern man muss sich von einem Anwalt vertreten lassen. Es empfiehlt sich, möglichst früh einen Anwalt zu kontaktieren, vorzugsweise einen Fachanwalt für Familienrecht.
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