Dieselfahrer mit viel Hubraum aufgepasst: Fahrer eines VW Touareg 3.0 l Diesel erhält Schadensersatz
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Nachdem der Volkswagen Konzern im September 2015 zugegeben hatte, in den Motoren des Typs EA189 eine unzulässige Abschalteinrichtung verbaut zu haben, rücken aktuell dessen Nachfolgemotor EA288 und der großvolumige 3.0 Liter V6 Dieselmotor EA897 in den Fokus des Abgasskandals rund um den Volkswagen Konzern. Der Motor des Typs EA897 ist in Fahrzeugen der Marken VW, Audi und Porsche verbaut.
Landgericht Oldenburg stärkt Recht der Käufer von 3.0 Liter Dieselmotoren
In einem aktuellen Urteil des Landgerichts Oldenburg vom 13. August 2020, Az. 16 O 2507/19, wurden die Volkswagen AG und deren Konzerntochter Audi jetzt wegen einer unzulässigen Abschalteinrichtung in einem VW Touareg 3.0 Liter TDI mit der Euronorm 6 zur Schadensersatzzahlung verurteilt.
Der Kläger in dem von der Rechtsanwaltskanzlei Dr. Lehnen & Sinnig geführten Verfahren erwarb im Januar 2018 einen VW Touareg mit einem 3.0 Liter Dieselmotor. Während das Fahrzeug als solches von Volkswagen hergestellt wurde, wurde der im Fahrzeug verbaute Motor von Audi entwickelt und produziert.
In Folge eines Rückrufs durch das Kraftfahrtbundesamt und der damit verbundenen Aufforderung an den Kläger, sein Fahrzeug mit einem Softwareupdate nachrüsten zu lassen, reichte der Kläger eine Schadensersatzklage gegen Audi und Volkswagen ein, weil in diesen Fahrzeugen verbotene Abschalteinrichtungen verbaut sind, die zu einer Zwangsstilllegung führen können.
Mit Erfolg, wie die Richter des Landgerichts Oldenburg nun zutreffend urteilten.
Kunden wurden vorsätzlich getäuscht, um hohe Absatzzahlen zu erreichen
Die in der Motorsteuerungssoftware verbaute Aufwärmstrategie sei unzulässig, urteilten die Oldenburger Richter, weil die Software erkenne, wann sich das Fahrzeug auf dem Prüfstand befinde, um so den Stickstoff-Ausstoß auf dem Prüfstand gegenüber dem normalen Fahrbetrieb zu verringern. Diese Steuerung des Abgassystems sei auch nicht ausnahmsweise zum Schutz des Motors erforderlich. Damit drohe den betroffenen Fahrzeugen eine Betriebsuntersagung. Wer einem Kunden ein solches Fahrzeug in Kenntnis des Stilllegungsrisikos verkaufe, handele sittenwidrig und sei schadensersatzpflichtig, so das Gericht.
Die Audi AG habe den Käufer durch das Inverkehrbringen eines mit einer unzulässigen Abschalteinrichtung versehenen Motors und in Kenntnis der Tatsache, dass dieser Motor in Fahrzeugen des Volkswagen-Konzerns verbaut wird, vorsätzlich und sittenwidrig geschädigt. Daneben habe die Volkswagen AG als Herstellerin das erworbene Fahrzeug in Kenntnis der illegalen Abschalteinrichtung auf den Markt gebracht und hafte neben der Konzerntochter Audi in vollem Umfang. Beide hätten insbesondere mit dem Ziel gehandelt, unter Ausnutzung der Fehlvorstellung der Kunden hohe Absatzzahlen zu erreichen.
VW und Audi handelten mit Schädigungsvorsatz
Nach Auffassung der Oldenburger Richter handelten Volkswagen und Audi unzweifelhaft auch mit dem für einen Schadensersatz erforderlichen Vorsatz. Es sei ausgeschlossen, dass die handelnden Personen bei Audi die Unzulässigkeit der Aufwärmstrategie, bei der es sich letztlich, wie auch bei dem Motortyp EA189, um eine Prüfstandserkennung handele, nicht erkannt hätten. Die Aufwärmstrategie sei derart auf den Prüfstand zugeschnitten, dass ein Zufall ausgeschlossen sei. Man habe schlichtweg alles versucht, um auf betrügerische Weise die Typenzulassung für das Fahrzeug zu erlangen.
Das gelte im Ergebnis auch für die Volkswagen AG als Konzernmutter. Es sei lebensfremd, anzunehmen, dass eine weitreichende Entscheidung, wie der serienmäßige Einsatz einer unzulässigen Abschalteinrichtung, ohne Wissen des Konzernvorstands getroffen wurde oder Audi als Konzerntochter den Einbau einer unzulässigen Abschalteinrichtung verschwiegen habe.
Gute Chancen für betroffene Autofahrer
„Die Verurteilung von VW und deren Tochter Audi zur Zahlung von Schadensersatz ist nicht mehr als gerecht. Wer Motoren herstellt oder seinen Kunden Fahrzeuge verkauft, die die gesetzlichen Abgasgrenzwerte nur auf dem Prüfstand und unter Vorspiegelung falscher Tatsachen einhalten, muss dafür gerade stehen und seine Kunden entschädigen“, führt Rechtsanwalt Dirk Sinnig aus, dessen Kanzlei das Urteil gegen VW und Audi erstritten hat.
„Dieselfahrer haben zurzeit gute Chancen, um erfolgreich vor Gericht zu klagen und Schadensersatz zu verlangen. Das aktuelle Urteil des Landgerichts Oldenburg stärkt insbesondere die Rechte von Autofahrern, in deren Fahrzeugen der 3.0 Liter Dieselmotor von Audi verbaut wurde, wie z.B. im VW Touareg, im Audi A5, A6, A7, A8, Q5 und Q7 sowie im Porsche Cayenne und Macan.“
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VW-, Audi- und Porsche-Fahrer sollten ihre möglichen Schadensersatzansprüche gegen die Automobil- bzw. Motorenhersteller von einer fachkundigen Rechtsanwaltskanzlei prüfen lassen. Die Kanzlei Dr. Lehnen & Sinnig Rechtsanwälte bietet hierzu mit ihren auf den Abgasskandal spezialisierten Rechtsanwälten und Rechtsanwältinnen eine kostenfreie und unverbindliche Ersteinschätzung an.
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