Dieselgate: Wie können sich Fahrer der betroffenen Dieselfahrzeuge wehren?

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Die erste Schritte, um die technische Seite der VW-Abgasaffäre zu beseitigen, sind eingeleitet: Die Dieselfahrzeuge, die mit dem Motor EA 189 ausgestattet sind, werden für Nachbesserungen in die Werkstätten einbestellt. Doch ist damit für die Autoeigentümer die Dieselaffäre wirklich überstanden? Nicht alle Autokäufer sind restlos davon überzeugt, wie sich bei Anfragen an die Kanzlei Dr. Stoll & Sauer zeigt. Denn je mehr Einzelheiten zu den Manipulationen bekannt werden, desto mehr Gedanken machen sich die Eigentümer von VW Golf, VW Tiguan oder weiteren betroffenen TDI-Autos über Wiederverkaufswerte und manchmal auch Fahrzeugrückgaben.

Auf welche Rechte können sich Autokäufer berufen? Ein zentraler rechtlicher Ansatzpunkt Rechte aus den Kaufverträgen. Bleiben trotz der Nachbesserungsaktion Sachmängel an den Autos zurück, dann stehen Schadensersatzansprüche und weitere sogenannte Gewährleistungsrechte im Raum. Allerdings müssen die betroffenen Autofahrer, die ihre Fahrzeuge schon vor längerer Zeit gekauft haben, sich damit auseinandersetzen, dass die Gewährleistungsrechte nur innerhalb von zwei Jahren nach dem Kauf durchsetzbar sind.

Daher stellt sich die Frage, welche weiteren Rechte für Autokäufer interessant sein können. Bei der Anfechtung von Kaufverträgen wegen eines Irrtums sind die Höchstfristen (10 Jahre) zwar länger, aber trotzdem müssen Käufer wegen anderer Hürden sehr rasch handeln. Denn eine Irrtumsanfechtung muss unverzüglich geschehen, nachdem er oder sie von den relevanten Umständen wussten. Bei einer Anfechtung wegen arglistiger Täuschung sind die Fristen für die Käufer zwar deutlich länger (bis zu einem Jahr nach Bekanntwerden der Täuschung). Aber gleichzeitig stellt sich die Frage, ob die Verkäufer – in den allermeisten Fällen ein Autohändler – überhaupt von den Vorgängen bei VW wussten und deshalb täuschen konnten.

Ein ganz anderer Ansatzpunkt sind Schadensersatzansprüche gegenüber VW selbst. Denn je mehr Details der VW-Abgasaffäre bekannt werden, desto intensiver kann über Schadensersatzwegen Delikten nachgedacht werden. Die Vorwürfe, dass der VW-Konzern trotz konzerninterner Kritiken über Jahre hinweg untätig blieb, erhärten sich immer weiter. Wenn sich die bislang laut gewordenen Vorwürfe bestätigen oder sie vielleicht sogar noch ausgeweitet werden, dann können Schadensersatzansprüche für die betroffenen Autofahrer interessant werden.

Weitere Informationen rund zu (Schadensersatz)Ansprüchen von Betroffenen der Abgasmanipulationen von Volkswagen befinden sich auf der Kanzleihomepage auf http://www.dr-stoll-kollegen.de/vw-volkswagen-aktie-schadensersatz-nach-kurssturz.


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