Dieselskandal: Verjährung – einfach erklärt (VW-Motoren EA189 und EA288)

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Volkswagen versinkt immer tiefer im neuen Abgasskandal. Volkswagen hatte sicherlich gehofft, das Thema mit dem Skandalmotor EA189 hinter sich gelassen zu haben. Allerdings kommen immer mehr Manipulationsvorwürfe auch beim Nachfolgemotor, dem EA288, ans Tageslicht.

Ansprüche verjährt? Erstmal etwas Grundsätzliches zur Verjährung

Es gilt bei der Verjährung der Grundsatz, dass Schadenersatzansprüche in der Regel nach drei Jahren zum Jahresende verjähren. Damit die Verjährung allerdings zu laufen beginnt, muss man wissen, dass man einen Anspruch hat oder man hätte es juristisch gesprochen „wissen müssen“ und man hat sich eventuell einfach nicht darum gekümmert. Dann verjähren solche Ansprüche nach drei Jahren.

Beim EA189 ist umstritten, was das genau bedeutet.

Das OLG München hat kürzlich einen Hinweisbeschluss erteilt. Darin führt es aus, dass alle Ansprüche von VW-Kunden bezogen auf den Motor EA189 Ende 2018 verjährt seien. Entscheidend abgestellt wurde auf das allgemeine Bekanntwerden des Dieselskandals und die Medienberichterstattung im Jahr 2015.

Andere Ansichten, insbesondere von Kollegen, gehen davon aus, dass eine Verjährung erst nach dem 31.12.2019 eintreten würde. Aber diese Einschätzung ist sicherlich kritisch zu betrachten!

Endgültige Gewissheit beim EA189 erst durch den BGH

Eine endgültige Klarheit für diese Fälle wird aber wohl erst eine BGH-Entscheidung bringen. Allerdings ist der Beschluss des OLG München natürlich schon wegweisend. Insoweit kann durchaus davon ausgegangen werden, dass Ansprüche beim EA189 inzwischen verjährt sind.

Beim EA288 liegen die Dinge anders, und zwar deutlich besser für die VW Kunden

Beim VW-Motor EA288 ist die Lage anders zu beurteilen. Hier gibt es keine entsprechende öffentliche und medienwirksame „Beichte“ von Abgasmanipulationen, VW bestreitet diese ja gerade. Auch gibt es (noch) keine massenhaften Rückrufe als Anknüpfungspunkt für Verjährung.

Und selbst wenn man auf Medienberichte über möglichen Abgasmanipulationen aus 2019 abstellt, würde eine Verjährung frühestens zum 31.12.2022 eintreten. Aber dies natürlich ohne Gewähr. Man wird sehen, wie Gerichte die Frage einer Verjährung in Zukunft beurteilen werden.

Für Besitzer von Fahrzeugen mit dem Motor EA288 kann man insoweit sicherlich erstmal Entwarnung geben, jedenfalls was die Verjährung angeht. Rein von der Verjährung betrachtet dürfen die EA189 und EA288 also nicht in einen Topf geworfen werden!

Schadensersatz für betroffene Dieselfahrer

Erst Berichte über eine Abschaltvorrichtung wie beim Skandalmotor EA189, dann Thermofenster, jetzt Unregelmäßigkeiten beim „Onboard-Diagnose-System“. Wir sehen zahlreiche gute Ansatzpunkte für betroffene Dieselfahrer, Schadensersatzansprüche gegen die Volkswagen AG geltend zu machen. Mit einem Schadenersatzanspruch sollen Geschädigte so gestellt werden, als hätten sie das Auto nie gekauft. Konkret bedeutet dies, dass diese das Fahrzeug an VW zurückgeben können und dafür den Kaufpreis zurückerhalten. Ggf. wäre allerdings eine Nutzungsentschädigung für die zwischenzeitlich gefahrenen Kilometer abzuziehen.

Ob das Fahrzeug als Neu- oder Gebrauchtwagen gekauft wurde, spielt bei der Beurteilung übrigens keine Rolle.

Über die Kanzlei Mutschke

Die Mutschke Rechtsanwaltsgesellschaft mbH begleitet seit Jahren geschädigte Dieselfahrer bei der Durchsetzung ihrer Ansprüche. Die Kanzlei ist deutschlandweit sowie international tätig und unterhält Büros in Düsseldorf und Bielefeld.



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