Dracomi.net - Achtung

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Anleger sollen über die Plattform Dracomi Anlagen in CFD´s (Differenzkontrakte) auf Basiswerte wie z. B. Indizes, Aktien, Rohstoffe und Forex-Geschäfte sowie einen Handel in Kryptowerten tätigen können.

Auf der Webseite wird geschildert, dass man jeden Kunden schätzen würde und einen personalisierten Ansatz für die Verwaltung der Investitionen anbieten würde.

Auch wird darauf verwiesen, dass das Unternehmen Garant für die finanzielle Sicherheit von einem sei und man zuverlässige Anlagelösungen anbieten und das Vermögen von einem schützen würde.

Allerdings keine Erlaubnis für Dracomi durch die BaFin

Wenn CFDs oder Forex-Geschäfte betrieben werden, handelt es sich um Wertpapierdienstleistungen im Sinne des Wertpapierinstitutsgesetzes (WpIG), etwa als Eigenhandel nach § 2 Abs. 2 Nr. 10 WpIG, wofür eine Genehmigung der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) erforderlich ist.

Eine Erlaubnis der BaFin haben die Verantwortlichen von Dracomi aber nicht.

Weitere Warnanzeichen bei Dracomi

Auf der Homepage wird auch eine Regulierung u.a. durch die Finanzmarktaufsichtsbehörde von Zypern, der Cysec, behauptet.

Nach unseren Recherchen zum Zeitpunkt der Erstellung des Beitrages besteht jedoch keine Regulierung oder Erlaubnis der Cysec für die Domain dracomi.net.

Auch fehlt eine Aufsicht bzw. Genehmigung der BaFin.

Im Übrigen findet sich auf der Webseite auch kein Impressum. Für Anleger bleibt daher im Dunklen, wer genau die Betreibergesellschaft von Dracomi ist.

Optionen für Anleger von Dracomi

Wenn Anleger über eine Regulierung durch eine Aufsichtsbehörde, wie die Cysec, in die Irre geführt werden, kann sich ein Schadensersatzanspruch aus unerlaubter Handlung begründen lassen.

Auch beim unerlaubten Betreiben von Wertpapierdienstleistungen kann für Anleger ein Schadensersatzanspruch nach § 823 Abs. 2 BGB i. V. m. § 15 WpIG enstehen.

Anleger, die Anlagen bei dracomi.net getätigt haben und Schwierigkeiten auftreten, können gerne die Kanzlei Engelhard, Busch & Partner kontaktieren, die zu rechtlichen Möglichkeiten berät und bei der Durchsetzung von Ansprüchen sowie der Einleitung strafrechtlicher Schritte unterstützt.

Die Kanzlei unterstützt viele Anleger gegenüber unseriösen Plattformen, vor allem auch bei Betrugsfällen im Bereich CFDs, Kryptowährungen oder Forex.

Für ein Ersttelefonat, in dem Ansatzpunkte und z. B. Kostenfragen erörtert werden, entstehen auch ohne weitere Tätigkeiten keine Kosten.

Die Kanzlei Engelhard, Busch & Partner verfügt auch seit circa 30 Jahren über ein umfangreiches Know-how und Erfahrungen hinsichtlich der Vertretung von geschädigten Kapitalanlegern.

Stand: 24.07.2024

Kompetenz und Erfahrung seit 30 Jahren im Kapitalanlagerecht, Anlagebetrug 

Oliver Busch erhielt seine Zulassung als Rechtsanwalt 1992. Er ist Mitglied im Verein für Bankrechtskunde und im Rechtsforum-Finanzdienstleistungen e. V..

Seine Tätigkeitsschwerpunkte liegen in den Bereichen Bank- und Börsenrecht, Kapitalanlagebetrug, Arbeitsrecht, Handels- und Gesellschaftsrecht.

Rechtsanwalt Busch aus München ist Mitherausgeber der Zeitschrift „Anlegerschutzrecht Aktuell“ und er ist als Autor und Referent zu verschiedenen Themen aus dem Kapitalanlagerecht tätig

Foto(s): https://www.kanzlei-ebp.de/wp-content/uploads/2013/11/Farbe-9147.jpg


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