Drohende Insolvenz des Modehauses Wöhrl besorgt Anleger

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Das Modehaus Wöhrl platzierte im Jahre 2013 seine erste Mittelstandsanleihe. Dabei wurde ein Volumen von insgesamt 30 Millionen Euro emittiert. Die Mittelstandsanleihe WKN. A1R0YA/ ISIN. DE000A1R0YA4 sah eine Laufzeit von 5 Jahren vor und wäre demnach im Jahr 2018 fällig. In Aussicht gestellt wurde ein Zinssatz von 6,5 %.

Sorgen bereiteten in der Vergangenheit bereits der rückläufige Umsatz, die schwache Eigenkapitalquote und sowohl der angestrebte Erwerb von der Modekette Sinn-Leffers. Wobei dem Unternehmen noch bis Januar 2016 durch die Ratingagentur Euler Hermes Rating die Rating-Note „BB“ vergeben wurde und es damit zumindest eine gewisse Stabilität prognostiziert erhielt.

Nun hat die Mittelstandsanleihe der Rudolf Wöhrl AG einen erheblichen und schnellen Wertverlust verzeichnen müssen, auf zwischenzeitlich nur noch 45 Prozent.

Modehaus Rudolf Wöhrl AG: Risiko Mittelstandsanleihen?

Aktuellen Nachrichten zu Folge möchte das Modehaus nunmehr selbst seine eigene Sanierung in die Hand nehmen und damit eine Insolvenz verhindern. Diese Sanierung soll mit Schließungen von Warenhäusern sowie einem Stellenabbau einhergehen. NTV titelt, das Modehaus sei schwer angeschlagen. Die Welt berichtet, die Textilhandelskette müsse sich in einem sog. Schutzschirmverfahren sanieren. Dies berichtet auch die Wirtschaftswoche in einem Beitrag des Autors Henryk Hielscher.

Die Mittelstandsanleihe wurde von Beginn an vor allem für risikofreudige Anlegern zur Zeichnung empfohlen. Dieses Risiko könnte sich nunmehr realisieren.

Nicht ausgeschlossen werden kann aber, dass auch gerade aufgrund der Tradition des Modehauses Rudolf Wöhrl AG, welche für Beständigkeit steht, auch Anleger investierten, denen das Risiko einer Mittelstandsanleihe nicht bewusst war.

Grundsätzlich erhielten die Mittelstandsanleihen im Laufe des vergangenen Jahrzehnts breiten Zuwachs, da im Zuge der Finanzkrise die Bankfinanzierung für den deutschen Mittelstand immer schwieriger wurde, sodass dieser nach alternativen Finanzierungsmöglichkeiten suchte.

Hohe Zinsen verlocken zur Zeichnung – Wie funktioniert die Mittelstandanleihe für die Anleger?

Das Konzept klingt zunächst auch vielversprechend für potentielle Anleger: Bei einer Unternehmensanleihe wird dem Investor die geleistete Einlage zu einem festgelegten Zeitpunkt zurückgezahlt. Für die Laufzeit werden jährlich festgelegte Zinsauszahlungen in Aussicht gestellt.

Verlockend ist, dass die angebotenen Zinsen häufig sehr hoch sind, sodass sich auch viele Privatanleger in Zeiten, in denen die Zinsen auf Sparbüchern und Tagesgeldkonten eher mäßig ausfallen, für eine derartige Mittelstandsanleihe entschieden haben.

Das Konzept der Mittelstandsanleihen scheint jedoch zum Scheitern verurteilt. Bisher beträgt die Ausfallquote rund 20 Prozent. Der Anleger trägt damit ein oftmals unterschätztes und womöglich bisher unbekanntes Risiko. Auch für die Zukunft werden weitere Ausfälle prognostiziert, insbesondere mit Blick darauf, dass in den kommenden Jahren erste Rückzahlungen bevorstehen.

Rückzahlung von Anleihen – Zahlungsaufschub eine Möglichkeit bei Rückzahlungsschwierigkeiten

Aber auch schon in der Vergangenheit standen Anleihen zur Auszahlung an. So auch die Anleihen eines weiteren Modehauses, diejenige der Strenesse AG (WKN: A1TM7E).

Eine Rückzahlung der 12 Millionen schweren Anleihe war im Jahr 2014 nicht möglich, weshalb in einer einberufenen Gläubigerversammlung damals um Zahlungsaufschub um 3 Jahre gebeten wurde.

Zwischenzeitlich soll das Modeunternehmen durch eine Amsterdamer Holding übernommen worden sein, welche gegenüber der WirtschaftsWoche Investitionen angekündigt haben soll. Es bleibt also für die Anleger auch hier abzuwarten, ob die am 15.04.2017 fälligen Zahlungen durch das Unternehmen erfüllt werden können.

Fazit: Ansprüche prüfen auf Beraterhaftung – fehlerhafte Aufklärung über Totalverlustrisiko

Sollten die Anleger ihre Gelder nicht zurückerhalten, wird ihnen dringend geraten, ihre eventuell bestehenden Ansprüche überprüfen zu lassen. Insbesondere eine Haftung der Berater, welche unter Umständen nicht über das bestehende Totalverlustrisiko aufgeklärt haben, kommt in Betracht.

Für eine kostenlose Erstberatung stehen die Experten der Kanzlei AdvoAdvice Rechtsanwälte mbB unter nebenstehender Telefonnummer oder Email gerne zur Verfügung.



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