DSL-Bank Immobilienkredit: Probleme bei der Löschungsbewilligung – DSL-Bank Kunden werden aktiv !
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Die DSL-Bank hat zahlreichen Kunden die Finanzierung ihres Immobilienkaufs ermöglicht. Mit der Darlehenssumme wurden Häuser oder Eigentumswohnungen erworben. Die übliche Sicherung des Darlehensvertrags erfolgt durch eine Grundschuld zugunsten der DSL-Bank im Grundbuch. Solange der Kredit regulär abbezahlt wird, gibt es in der Regel keine Probleme.
Allerdings kommt es bei der DSL-Bank häufig zu Verzögerungen oder Schwierigkeiten bei der Löschung der Grundschuld nach vollständiger Kreditrückzahlung. Dies kann dazu führen, dass betroffene Kunden beim Verkauf ihrer Immobilie vor erheblichen Problemen stehen.
Warum ist die Löschungsbewilligung wichtig?
Beim Verkauf einer Immobilie vor vollständiger Kreditrückzahlung bleibt die Grundschuld der DSL-Bank im Grundbuch eingetragen. Der Käufer benötigt jedoch ein "sauberes" Grundbuch, um seinen eigenen Kredit abzusichern. Ohne die Löschung der Grundschuld kommt es zu Verzögerungen und einer Kette von Problemen:
- Kreditauszahlung des Käufers wird blockiert.
- Käufer kann den Kaufpreis nicht zahlen und erhält keine Schlüssel für die Immobilie.
- Bereitstellungszinsen fallen an, obwohl der Kredit nicht ausgezahlt wird.
- Käufer muss vorübergehend anderweitige Unterkunft suchen, verbunden mit zusätzlichen Kosten.
- Verkäufer trägt weiterhin Kosten für die Immobilie.
- Verkäufer kann seinen Kreditvertrag nicht vorzeitig ablösen, zusätzliche Kosten entstehen.
Drohende Schäden und rechtliche Konsequenzen bei verzögerter oder fehlender Löschungsbewilligung
Im Ernstfall, wenn der Käufer wegen Verzögerungen zurücktritt, können erhebliche Schäden entstehen, darunter Mietkosten, Einlagerungskosten, Bereitstellungszinsen, Makler- und Notarkosten sowie Rechtsanwaltskosten. Der Verkäufer muss einen neuen Käufer suchen, was in einem schwierigen Markt zu Verlusten führen kann.
Um solche Probleme zu vermeiden, ist es entscheidend, frühzeitig für die Löschungsbewilligung der DSL-Bank zu sorgen. Im Falle von Verzögerungen sollten betroffene Kunden umgehend rechtliche Schritte einleiten, um teure Konsequenzen zu verhindern.
Rechtsanwaltskanzlei GÖDDECKE RECHTSANWÄLTE – Ihr Partner für eine zügige Lösung
Um sicherzustellen, dass die DSL-Bank die Löschungsbewilligung rechtzeitig erteilt, empfiehlt es sich, einen Rechtsanwalt zu beauftragen. Die Rechtsanwaltskanzlei GÖDDECKE RECHTSANWÄLTE hat bereits erfolgreich dafür gesorgt, dass die Löschungsbewilligung innerhalb weniger Tage vorlag, nachdem es zuvor zu endlosen Verzögerungen gekommen war. Handeln Sie als Verkäufer rechtzeitig, um unnötige Kosten und Schäden zu vermeiden. Als Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht und mit der Erfahrung aus mehreren erfolgreichen Verfahren gegen die DSL-Bank kennt sich Hartmut Göddecke aus, wie Sie schnell und risikolos zu Ihrem Ziel - d. h. zum Geld - kommen.
Kontakt können Sie mit uns unter info@rechtinfo.de aufnehmen oder unter 02241/1733-0.
Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) sieht DSL Bank kritisch
Die BaFin hat mitgeteilt, dass sie am 29.09.2023 einen Sonderbeauftragten für die Deutsche Bank bestellt hat. Er soll überwachen, dass Missstände bei den Niederlassungen Postbank und DSL Bank beseitigt werden. Darauf alleine, dass Kontrollen erfolgen können die Kreditkunden der DSL Bank nicht vertrauen, da der Sonderbeauftragte nicht im individuellen Kundeninteresse tätig wird, sondern im wesentlichen nur Kontrollaufgaben für die BaFin übernimmt. Der Einsatz eines Sonderbeauftragten durch die Bankenaufsichtsicht zeigt jedoch, dass etwas massiv im Argen liegt und die Eigenintiative der Bankkunden der richtige Weg ist, um schnell zum Ziel zu kommen: Die Immobilie korrekt und zügig zu verkaufen und den (Rest-)Kredit abzulösen, wie Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht Hartmut Göddecke meint.
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