Ed Sheeran - Plagiatsvorwürfe

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Shape of You und die Plagiatsvorwürfe gegen Ed Sheeran


Der britische Popstar Ed Sheerean muss sich aktuell vor Gerichts wegen einer vorgeworfenen Copyrightverletzung zu seinem Song ,,Shape of You'' stellen. Die beiden Songwriter Sami Chokri und Ross O'Donoghue werfen Ed Sheeran vor, für seinen Song Shape of You Teile Ihres eigenen Refrains des Songs Oh I verwendet zu haben. Ausgerechnet in diesem Gerichtsprozess stand erlangte jedoch ein ganz neuer und noch unveröffentlichter Song von Ed Sheeran plötzlich Aufmerksamkeit. Denn irrtümlich erklang während der Gerichtsverhandlung in London vor dem High Court ein knapper Ausschnitt eines noch unbekannten Songs des britischen Posängers Ed Sheeran während der Beweisaufnahme im Gerichtssaal. 



Doch was hät es mit den Plagiatsvorwüfen gegen Sheeran auf sich? Was ist überhaupt ein Plagiat?


Die Begriff des Plagiats ist dem Urheberrecht fremd. Im versteht man unter einem Plagiat, die verwerfliche Übernahme fremden geistigen Eigentums unter Anmaßung einer eigenen Urheberschaft. Ein Plagiat ist demnach also eine Art geistiger Diebstahl. 


Welche urheberrechtlichen Konsequenzen hat dies für den Verletzer? 

Liegt der Verdacht eines Plagiats nahe, so muss geprüft werden, ob es sich dabei auch um einen Verstoß im urheberrechtlichen Sinne handelt. Das Urheberrecht dient dem Schutz des Schöpfers des Musikstücks. Wird die Musikkomposition daher in Teilen oder ganz von einem Dritten ohne Erlaubnis verwertet, geschieht eben diese Verwertung widerrechtlich. Aufgrund der Verwertungsrechte entscheidet letztlich ausschließlich Urheber selbst, in welcher Art und Weise sein Werk verwendet wird. Verwendet jedoch ein Dritter ein urheberrechtlich geschütztes Werk Dritter ohne eine Nutzungserlaubnis des Urhebers, liegt demnach ein entsprechender Urheberrechtsverstoß vor. Bei einem Plagiat kommen mehrere Urheberrechtsverstöße in Betracht:

- § 13 UrhG wird das Recht des Urhebers geregelt, als solcher genannt zu werden.

- §§ 15 ff. UrhG die unzulässige Verwertung fremder Werke

- § 63 UrhG verpflichtet im Falle der erlaubten Übernahme fremder Werke zur Quellenangabe

- § 23 UrhG verbietet deren unzulässige Abänderung


Welche rechtlichen Möglichkeiten habe ich, wenn jemand urheberrechtlich geschützte Teile meiner Kompositionen verwendet? 


Im ersten Schritt können Sie gegen den Verletzer außergerichtlich vorgehen. Dabei fertigen wir für Sie zunächst ein Schreiben an, indem wir den Verletzer zur Unterlassung, zum Schadensersatz und zur Vernichtung auffordern. Sollte der Verletzer unserer Aufforderung nicht nachkommen, machen wir diese Ansprüche auch gerichtlich für Sie geltend.


Gerne erläutern wir Ihnen in einem persönlichen Gespräch, welches Vorgehen in Ihrem konkreten Fall unter Betrachtung wirtschaftlicher Aspekte das wirklich sinnvollste ist.


Ich habe eine Abmahnung erhalten. Was soll ich tun? 

Wenn Ihnen vorgeworfen wird, einzelne Songfragmente oder sogar die ganze Komposition verwendet zu haben, empfehlen wir Ihnen, sich schnellstmöglich mit uns in Verbindung zu setzen. In der Regel sind Abmahnungen an bestimmte Fristen geknüpft, in denen Sie darauf reagieren müssen. In der Regel gelingt es uns für Sie bereits außergerichtlich eine gütliche Einigung zu erzielen.


Weiterführende Informationen zum Thema Musikrecht erhalten Sie auf unserer Webseite.


Rechtsanwältin Dagmara Döll, LL.M 

 

Foto(s): Stefan Niemeier @ https://www.pexels.com/de-de/@stephendn

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