Einspruch gegen Steuerbescheid: Kann ich gegen das Finanzamt gewinnen?
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Warum sich ein Einspruch gegen den Steuerbescheid fast immer lohnt - Viele Steuerbescheide sind fehlerhaft.
Es ist kein Geheimnis: Jedes Jahr versendet das Finanzamt Millionen von Steuerbescheiden an Steuerpflichtige in ganz Deutschland. Doch wie zuverlässig sind diese Bescheide? Untersuchungen zeigen, dass ein großer Teil der Steuerbescheide fehlerhaft ist. Sei es durch falsche Berechnungen, unberücksichtigte Werbungskosten oder fehlerhafte Zuordnungen von Einkünften – die Gründe sind vielfältig. Ein solcher Fehler kann Sie als Steuerzahler unnötig viel Geld kosten. Deshalb ist es wichtig, jeden Steuerbescheid genau zu prüfen und bei Unstimmigkeiten einen Einspruch einzulegen.
Wichtig zu wissen: Wenn Sie nicht innerhalb der vorgegebenen Frist Einspruch einlegen, wird der Steuerbescheid bestandskräftig. Das bedeutet, selbst wenn der Steuerbescheid offensichtlich falsch ist, können Sie später nicht mehr gegen ihn vorgehen. Besonders in Fällen, in denen Sachverhalte noch offen oder unklar sind, kann ein Einspruch notwendig sein, um die Angelegenheit offen zu halten. Dieser Artikel zeigt Ihnen, wie Sie gegen einen Steuerbescheid vorgehen können und wann es sich lohnt, einen spezialisierten Rechtsanwalt einzuschalten.
1. Die Rechtslage: Wo ist der Einspruch geregelt und welche Fristen gelten?
Der Einspruch gegen einen Steuerbescheid ist im § 347 der Abgabenordnung (AO) geregelt. Ein Steuerpflichtiger kann gegen jeden Steuerbescheid, den das Finanzamt erlässt, Einspruch einlegen, wenn er der Auffassung ist, dass dieser inhaltlich fehlerhaft ist oder er benachteiligt wird. Hierbei sind folgende Eckpunkte wichtig:
Frist für den Einspruch: Der Einspruch muss innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe des Bescheids eingelegt werden. Diese Frist ist absolut zwingend. Wird sie verpasst, kann nur in Ausnahmefällen (beispielsweise bei unverschuldeter Fristversäumnis) die Wiedereinsetzung in den vorigen Stand beantragt werden.
Form des Einspruchs: Der Einspruch muss schriftlich erfolgen. Das bedeutet, Sie müssen entweder ein Schreiben aufsetzen und per Post an das zuständige Finanzamt senden oder das elektronische Einspruchsverfahren nutzen. Ein einfacher Anruf reicht hier nicht aus.
Inhalt des Einspruchs: Der Einspruch sollte idealerweise direkt begründet werden. Allerdings gilt: Auch ein Einspruch ohne ausführliche Begründung ist fristwahrend und damit gültig. Die Begründung kann nachgereicht werden – und hier kommt oft die fachkundige Unterstützung eines Rechtsanwalts ins Spiel.
2. Wogegen kann Einspruch eingelegt werden? – Mehr als nur die Steuerberechnung
Ein Einspruch ist nicht nur gegen die Steuerberechnung an sich möglich. Es gibt weitere Punkte, gegen die Sie vorgehen können:
Steuerberechnung: Fehlerhafte Berechnung der Steuerschuld, unberücksichtigte Freibeträge oder fehlerhafte Zurechnung von Einnahmen.
Festsetzung der Steuerhöhe: Falsche Zuordnung von Steuerklassen, fehlerhafte Anrechnung von ausländischen Einkünften.
Zahlungspflicht: Hierzu zählt die Anforderung von Steuervorauszahlungen, wenn diese zu hoch festgesetzt wurden.
Zahlungsfrist: Wird Ihnen eine zu kurze Frist zur Zahlung gesetzt, können Sie auch hiergegen vorgehen.
In jedem dieser Fälle kann zusätzlich die Aussetzung der Vollziehung (AdV) beantragt werden. Dies ist besonders wichtig, wenn die Zahlungspflicht für Sie eine unbillige Härte darstellen würde. Mit der Aussetzung der Vollziehung erreichen Sie, dass die strittige Steuerforderung zunächst nicht bezahlt werden muss, bis der Einspruch geklärt ist.
3. Wie lege ich Einspruch ein? – Form und Ablauf
Der Einspruch sollte gut vorbereitet sein. Auch wenn es theoretisch ausreicht, einfach formlos zu schreiben, dass man Einspruch einlegt, ist es in der Praxis sinnvoller, diesen direkt konkret zu begründen. Idealerweise sollten folgende Punkte im Einspruch enthalten sein:
- Ihre persönlichen Daten: Name, Adresse und Steuernummer
- Genaue Bezeichnung des Bescheids: Geben Sie den Bescheid mit Datum und Aktenzeichen an.
- Begründung des Einspruchs: Warum halten Sie den Bescheid für falsch?
- Antrag auf Aussetzung der Vollziehung (sofern gewünscht): Dies ist besonders wichtig, wenn eine Zahlungspflicht vorerst ausgesetzt werden soll.
- Unterschrift: Nicht vergessen, sonst ist der Einspruch formal unwirksam.
4. Was passiert nach dem Einspruch? – Reaktionen des Finanzamtes
Nach Einlegung des Einspruchs prüft das Finanzamt den Sachverhalt erneut. Dabei kann es zu folgenden Reaktionen kommen:
Abhilfe: Das Finanzamt erkennt den Fehler und korrigiert den Bescheid zu Ihren Gunsten. Dies ist das wünschenswerteste Ergebnis.
Teilweise Abhilfe: Einige Punkte werden zu Ihren Gunsten geändert, andere jedoch nicht.
Einspruchsentscheidung: Das Finanzamt lehnt den Einspruch ab. Hier bleibt Ihnen nur noch der Weg vor das Finanzgericht, um die Entscheidung gerichtlich überprüfen zu lassen.
In jedem dieser Fälle sollten Sie sich nicht entmutigen lassen, sondern überlegen, ob eine Klage sinnvoll ist. Häufig sind die Erfolgsaussichten höher, als man denkt.
5. Klage vor dem Finanzgericht – Der letzte Schritt
Sollte das Finanzamt Ihrem Einspruch nicht abhelfen, bleibt als letztes Mittel die Klage vor dem Finanzgericht. Dies ist ein formeller Prozess, der umfangreiche juristische Kenntnisse erfordert. Die Klagefrist beträgt wiederum einen Monat ab Zugang der Einspruchsentscheidung.
Hier sollten Sie unbedingt die Unterstützung eines erfahrenen Fachanwalts für Steuerrecht in Anspruch nehmen. Denn ein Anwalt kennt nicht nur die genaue Vorgehensweise, sondern weiß auch, welche Argumente bei Gericht Aussicht auf Erfolg haben.
6. Fazit und Handlungsempfehlung – Schnell handeln und anwaltlichen Rat einholen
Ein Einspruch gegen einen Steuerbescheid ist oft der erste Schritt, um sich gegen unberechtigte Forderungen des Finanzamts zu wehren. Doch dieser Schritt will gut überlegt und vorbereitet sein. Fehler bei der Formulierung oder der Fristwahrung können dazu führen, dass der Einspruch wirkungslos bleibt und Sie am Ende mehr bezahlen müssen, als eigentlich notwendig wäre.
Mein Tipp: Legen Sie den Einspruch innerhalb der Monatsfrist ein, und wenn Sie sich unsicher sind, holen Sie sich frühzeitig anwaltlichen Rat. So vermeiden Sie teure Fehler und erhöhen Ihre Chancen, sich gegen das Finanzamt durchzusetzen. Auch können Sie den Einspruch erst einmal fristwahrend einlegen und in diesem darauf verweisen, dass eine Begründung nachgereicht wird.
Gerne unterstütze ich Sie bei der Durchsetzung Ihrer Rechte und stehe Ihnen für eine unverbindliche Ersteinschätzung zur Verfügung. Kontaktieren Sie mich einfach telefonisch oder per E-Mail.
Dieser Artikel stellt keine Rechtsberatung dar. Die Rechtslage kann sich ändern, und jeder Fall ist individuell zu betrachten. Eine rechtliche Beratung ist daher unerlässlich.
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